Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

Dieses Thema im Forum "Sicherheit & Datenschutz" wurde erstellt von Dread, 22. Mai 2008 .

Schlagworte:
  1. 22. Mai 2008
    Joa.. n freund hat meine externe kaputt gemacht.
    Deswegen wollten wirs über die Haftpflicht regeln.
    Nun habe ich aber erfahren, dass die die Festplatte sehn wollen und in der Regel auch behalten wollen. Das Problem ist, dass die Daten die da drauf waren hauptsächlich illegaler Natur waren.

    Kann mir da was passieren?

    Thx für die Antworten schonmal!
    -

    Dread
     
  2. 22. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    Wahrscheinlich dürfen die das nicht, bin mir da natürlich nicht sicher, und riskieren würd ichs auch net. Auch wenn die es VIELLEICHT vom Gesetz her nicht dürfen, wer weiß was da für Spackos rumsitzen und was die damit machen
     
  3. 22. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    Naja, wenn sie sowieso kaputt ist, werden die sich wohl nicht die Mühe machen.

    Aber 100%ig kann man das nie sagen.
     
  4. 22. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    vom gesetz her dürfen die das nicht. die dürfen höchstens einen gutachter damit beauftragen die festplatte zu überprüfen ob die wirklich kaputt ist. mehr aber auch nicht.

    inwieweit ist die platte denn kaputt ? nur datenverlust oder komplett auseinandergefallen ?

    lg michael
     
  5. 24. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    haste nen altes cd/dvd laufwerk? schraub es mal auf da drinne sind 2 starke magneten klatsch sie mal drauf und joa gib die platte ab und dir passiert nichts

    oder einfach nen anderen magneten draufmachen ^^
    aba ka wie es jetzt wird ob die sachen jaja magnet draufgemacht deshalb kaputt aber die daten sind weg
     
  6. 24. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    Ich denke, das selbst wenn sie sich den Inhalt angucken sollten, es nicht als beweismaterial gegen dich vogebracht werden darf, da eine Versicherung imo keine Bereechtigung hat sich deine Festplatte anzusehen, und widerrechtlich entstandenes Beweismaterial vor Gericht keine Geltung hat.
    Würde aber auch auf Nummer sicher gehen und nochmal mim Magneten dran!
     
  7. 24. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    kinder
    it. Magneten sind unter der Bedingung gefährlich, dass die festplatte läuft (sich dreht). Weil dann kann man den Lese- + Schreibkopf mit nem Magneten dazu bringen auf ner Scheibe zu schleifen/kratzen. Das würde die Festplatte kaputt machen. Aber um eine liegende, nicht laufende, Platte zu entmagnetisieren, um die Daten unleserlich zu machen, bräuchtest du einen Magneten wie du ihn nicht aufbringen kannst.

    ²Topic: Das wär mir neu, das ne Haftpflicht Sachen behält die kaputt gemacht wurden.

    Und Threadersteller, merke für die Zukunft: Truecrypt benutzen
     
  8. 24. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    Is doch alles Rederei, die Firma darf die Daten garnicht angucken, das wäre gegen die Datenschutzbestimmungen, wenn sie es allerdings doch machn, dann muessen sie erstmal sehen, dass es illegales Zeug ist, dann muessen sie Anzeige erstatten, und werden im Prozess verlieren, da die Festplatte als Beweismittel nicht gültig ist, und es somit keine Beweise gibt.

    Und jetzt beweise mir einer das Gegenteil, denn alles was ihr bis jetzt geschrieben habt waren reine Vermutungen.
     
  9. 24. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    genau so isses.. hab mal ne platte eingeschickt, und hab die bedenken auch im computershop geäußert... die versicherung wird nen teufel tun sich deine daten anzuschauen. dürfen sie nicht, machen sie nicht und haben sie auch nichts von. würde mich aber auch wunder, dass die die platte behalten wollen. denke mal, dass sie sie überhaupt nicht sehen wollen.
     
  10. 24. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    ich würd mir einfach eine neue kaufen und mir den ganzen aufwand und evtl. probleme für die paar euro sparen.

    in diesem fall ist die einzig kluge lösung, die platte wegzuwerfen und eine neue zu kaufen.
    er soll dir eine neue kaufen und fertig.
     
  11. 24. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    es ist so:

    in dem moment, wo dir die Versicherung die Platte ersetzt, erhältst Du ja einen Ausgleich und die alte Platte geht faktisch in den Besitz der Versicherung über. Ob sie sie nun haben wollen oder nicht, ist immer vom Einzelfall abhängig. bei Notebooks meißt ja, bei Autos auch, bei so kleinen Sachen wie DVD Playern, Festplatten etc normalerweise nicht. Selbst we,, wird keiner versuchen, deine Daten auszulesen, die werden das Ding dann haben wollen und entsorgen. Fertig ist die Laube. Wenn du GLück hast, bezahlt die Versicherung und Du kannst die Platte ohne Gehäuse noch zum Hersteller einschicken und bekommst sie vielleicht getauscht, solange noch Garantie drauf ist. Und auch dort gilt dasselbe, die gucken sich deine Inhalte nicht an.

    Gruss und viel Erfolg
     
  12. 25. Mai 2008
    AW: Festplatte kaputt - zur Haftpflichtversicherung?

    hatte das problem auch mal...meine externe festplatte ist auch kaputt gegangen...
    hatte aber noch garantie drauf,..und die haben einfach die festplatte ausgetauscht...

    und was die leute da nciht bemerkt haben...die haben mir statt ner 200er ne 250er festplatte reingemacht....

    und ich glaube, wenn die versicherung sich die festplatte holt...schauen sie auch nicht rein was da drauf ist....das interessiert die doch gar nicht...
     
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