Wer haftet als Fahrer für fremdes Auto?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von doctorrr50, 8. Juni 2008 .

  1. 8. Juni 2008
    Hi,

    mache grade den Führerschein mit 17 und wollte mal fragen, wie das ist, wenn ich die Mutter meiner Freundin als Begleitperson eintragen und mit deren Auto fahren möchte. Wie würde das bei einem Unfall oder Schaden am Auto ablaufen? Über meine Versicherung (also von meinen Eltern) oder wie ist das?

    mfG
     
  2. 8. Juni 2008
    AW: Wer haftet als Fahrer für fremdes Auto?

    Dem Versicherungsnehmer des Wagens, sprich die Mutter...

    Bist du nicht eingetragen als Fahranfänger im Tarif von der Versicherung, darfst du als Fahrer den Schaden bezahlen ^^

    Habe das selbe Prob (Fahranfänger).
    Müssen ca. 150€ mehr im Jahr bezahlen, nur damit ich den den Wagen fahren darf.
     
  3. 8. Juni 2008
    AW: Wer haftet als Fahrer für fremdes Auto?

    muss dann mein Name drin stehen oder reicht es wenn gesagt wird ein Fahranfänger fährt mit diesem Wagen, denn meine Freundinn fährt dann 3 Monate später mit dem Wagen oder müssn beide Namen extra drin stehen?

    edit/ wie teuer ist die versicherung ca. wenn ich auf nem neuen mercedes e-klasse und nem golf 4 eingetragen werde
     
  4. 8. Juni 2008
    AW: Wer haftet als Fahrer für fremdes Auto?

    Sprich doch einfach mit deinem Fahrlerhr und deinem Vater (ich gehe mal dasvon aus das er sich um die versicherungen kümmert)
    Wir wissen nicht wo du dich versichern willst und überhaupt oO
    Ka warum manche immer lieber rat bei wildfremden Menschen suchen.
     
  5. 8. Juni 2008
    AW: Wer haftet als Fahrer für fremdes Auto?

    weil er es nicht weiß und andere vlt. schon erfahrungen gemacht haben die ähnlich sind?!
     
  6. 8. Juni 2008
    AW: Wer haftet als Fahrer für fremdes Auto?

    Dein Fahrlehrer ist scheinbar echt spitze wenn er sowas nicht weiß.... oO
    denk doch mal nach, du musst dich mitversichern, wenn du einen unfall baust, bist du schuld, was gibts da noch zu klären?
     
  7. 9. Juni 2008
    AW: Wer haftet als Fahrer für fremdes Auto?

    Du musst eigendlich nur eintragen, wer deine begleit person ist. ( die Mutter deiner freundin )
    Dan muss dein Vater ( das auto womit du fahren willst gehört ) eintragen, das du damit fährst!
    Mit verischerung und so weis ich es auch nicht, wieviel du zahlen musst!
    Ich habe eine E Klasse 280 ich zahle, da ich 20 bin auf 75 % und der wagen auf mcih angemeldet ist versicherung+steuern= 1000 € im jahr!
    Die verischerung wird aber auf jeden fall mehr von deinem Vater verlangen, wen er dich einträgt, das du auch den wagen benutzt!

    Hoffe konnte dir helfen!
     
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