#1 21. Juni 2008 Hi Leute, angenommen ich würde mir ein "gebrauchtes" Handy, also eiegntlich neu, aber von Privat kaufen mit einem Garantiebeleg bzw. Rechnung (beispielsweise aus einer Vertragsverlängerung), könnte es dann beim Umtausch Probleme geben sollte das Handy defekt sein? Denn auf der Rechnung würde dann ja ein anderer Name stehen als der Eigene... Vielleicht habt ihr damit schon Erfahungen gemacht und könnt mir helfen! Gruß TheFlash + Multi-Zitat Zitieren
#2 21. Juni 2008 AW: Frage zum Handykauf bei eBay betr. Garantie also wenn noch garantie drauf ist und du die rechnung noch hast dann gibt es keine probleme. (war bei mir bis jetzt immer so) + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. Juni 2008 AW: Frage zum Handykauf bei eBay betr. Garantie Also ist es dann auch egal, dass die Rechnung auf nen anderen namen läuft? Ich mein, man könnte sich ja auch den eBay Kauf noch zusätzlich ausdrucken, dann müsste es auf jeden Fall gehen, oder? Gruß Flash + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. Juni 2008 AW: Frage zum Handykauf bei eBay betr. Garantie Keine Angst! Solange du im Besitz der orig. Rechnung bist ist der Name der da drauf steht egal! Wenn die nachfragen sollten dann erklärst du den das ganz einfach. Bei mir hats immer so geklappt und ich hatte vor meinem jetzigen Handy 1-2 von ebay gehabt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. Juni 2008 AW: Frage zum Handykauf bei eBay betr. Garantie erstmal unterscheidung garantie/ gesetzliche gewährleistung garantie ist eine vom hersteller (nicht händler) freiwillige zusatzleistung die in der regel an den erstkäufer gebunden ist (garantiebestimmungen lesen) gewährlesitung besteht wenn ein händler einer privatperson etwas verauft und dann auch nur zwischen den vertragsparteien... eine beigelgte rechnung reicht also im allgemeinen nicht aus, rechtlich gesehen muss der erstkäufer seiner rechte an dich abtreten, ob da der erstverkäufer zustimmen muss weiss ich leider nicht jedoch ist, es eine gängige praxis das dann doch anzunehmen und über gewährleistung abzuwickeln, habe aber auch schon andere berichte gehört gruß + Multi-Zitat Zitieren
#6 21. Juni 2008 AW: Frage zum Handykauf bei eBay betr. Garantie Hi, also meinst du ich solle dem Verkäufer sagen, dass er mir eine Bestätigung mitschicken soll, dass er die Garantie mit dem handy auf mich überschreibt? Würde das funktionieren? Gruß TheFlash + Multi-Zitat Zitieren
#7 21. Juni 2008 AW: Frage zum Handykauf bei eBay betr. Garantie die grantie kann er im allgemeinen nicht abtreten, da es keine vertragliche leistung sondern eine zusage des herstellers ist, es hängt also von den bestimmungen ab, die meistens nur den erstkäufer berechtigen die gewährleistung ist ein vertragliches recht, ist also im allgemienen abtretbar, was ich nicht weiss ist, ob eine zustimmung erforderlich ist oder nicht, oft wird das in AGBs aushgeschlossen, ob das wirksam ist oder nicht, weiss ich ebenfalls nicht (oft in der Form: "Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.") aber wie schon geschrieben, es ist die ausnahme das es da probleme gibt, meistens ist der beleg ja eine kassenquittung ohne namen, es ist alos gar nicht genau anchvollziehbar ich hab mit handys net soviel am hut, aber bei ppc-phones von o2 hab ich schon öfters gelesen, das die bei auf namen ausgestellten rechnungen, die gewährleisung für dritte verweigert haben gruß edit: es gibt einen rechtlichen unterscheid zwischen kassenbon (inhaberschuldverschreibung) und rechnung mit namen (namenschuldverschreibung) erstere kann formlos abgetreten werden, bei letzerer muss die abtretung dokumentiert werden + Multi-Zitat Zitieren
#8 21. Juni 2008 AW: Frage zum Handykauf bei eBay betr. Garantie OK dankeschön, also werde ich, wenn ich mir so ein Handy kaufe einfach eine Einverständniserklährung zur übertragung schreiben lassen. Ob ich es später mal brauche oder nicht ist ja egal, aber schaden kann es nicht. Gruß Flash + Multi-Zitat Zitieren
#9 21. Juni 2008 AW: Frage zum Handykauf bei eBay betr. Garantie Jop würde ich zu sicherheit machen lassen. Wäre aber vlt nicht schlecht wenn jmd der mehr als mein gefährliches halbwissen dazu hat (hatte halt damals im 1. semester ne Vorlesung dazu mehr net) dsa bestätigen, korrigieren bzw. ergänzen könnte. gruß + Multi-Zitat Zitieren