#1 21. Juni 2008 Hallo , wäre nett wenn mir jemand das nochmal detaliert erklären könnte hier ist auch ein Link zu der Tabelle: D + Multi-Zitat Zitieren
#2 21. Juni 2008 AW: Kann jemand die Düsseldorfer Unterhaltstabelle erklären? also du guckst wie viel der jenige verdient, welcher unterhaltspflichtig ist(er muss berufstätig sein da sonst normalerweise die härtefallregel eintritt), damit hast du eine stufe, nomalerweiße musst du dann bloß rüber gehen, gucken wie alt der unterhaltsbegünstigte ist und hast den theoretischen betrag. in der praxis wird aber meistens vom gericht noch eine stufe dazugerechnet(manchmal auch 2), was heißt das du die nächsthöhere summe gezahlt werden muss.um nicht jedesmal aufs neue über das gericht den unterhalt ertreiten zu müssen wenn sich die regelsätze ändern erhält man einen sogenannten titel. in diesem steht dann jedoch keine zahl(weil diese oft angeglichen werden) sondern der entprechende vomhundertsatz. hoffe man kanns verstehen. sonst frag einfach nochmal! ich kann auch morgen mal meine unterlagen dazu rausssuchen wenn du mehr wissen willst! bis dahin gruß... + Multi-Zitat Zitieren