#1 22. Juni 2008 Hallo, ich habe im Untericht gelernt, das man einen Vertrag eingeht (seine Willenerklärung abgibt) wenn man gelieferte Ware annimmt und sie benutzt, auch wenn man diese gar nicht bestellt hat. Ein Beispiel dazu: Hans = Verkäufer Willi = Käufer Hans schickt Willi einen Staubsauger, Willi packt ihn aus, denkt sich nichts dabei und benutzt ihn. Einen Monat später schickt Hans Willi eine Rechnung über 100€. Diese müsste Willi bezahlen weil er durch die Benutztung des Staubsaugers seine Willenserklärung abgegeben hat. Meine frage wäre jetzt würde sowas klappen? + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. Juni 2008 AW: Willenserklärung durch Benutztung wenn dabei steht, das das ding 100€ kostet denk ich schon Allerdings kann dann ja jeder irgendwas vor die haustür anderer leute stellen und dann später ne beliebig hohe rechnung schicken. glaub weniger, das das funktioniert. Muss irgendwo dabeistehen, geh ich von aus + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. Juni 2008 AW: Willenserklärung durch Benutztung Ja klappt. Das ist ein Vertrag der mit der zustimmung beider Seiten gültig wird. Sobald du es öffnest, bist du dir im klaren, dass du es auch gebrauchst. Aber wenn keine Rechnung dabei liegt oder so und der Staubsauger einfach vor deiner Tür stand und du dir NICHTS SCHLIMMES dabei gedacht hast. Dann klappt es nicht, da du in diesem Fall GUTGLÄUBIG bist und du dir nicht vorstellen kannst, dass du einen Vertrag eingehst ... dann kommt keine Rechnung bei Gutgläubigkeit. + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. Juni 2008 AW: Willenserklärung durch Benutztung genau so ist es. du kannst den staubsauger auspacken und ihn dir übers bett hengen, aber sobald du ihn benutzt hast du dem vertrag zugestimmt. somit ist die zusendung der ware das angebot und die benutzung gilt als annahme (2WE = gültiger KV) es muss ja eine rechnung bzw lieferschein beiliegen auf dem du sehen kannst von wem die ware kommt. einfach zurückschicken und die sache hat sich erledigt. + Multi-Zitat Zitieren