T-Online will weiter Verbindungsdaten speichern

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von z3Ro-sHu, 7. Juli 2006 .

  1. 7. Juli 2006
    Telekom beharrt auf IP-Adressenspeicherung bei Flatrates

    Link:

    Die Deutsche Telekom hat beim Bundesgerichtshof (BGH) die Begründung zu der von ihr angestrebten Revision eines Urteils des Landgerichts Darmstadt eingereicht, das dem Rosa Riesen die Aufbewahrung von Verbindungsdaten bei pauschalen Abrechnungsmodellen weitgehend untersagt. Im Namen der inzwischen wieder in den Mutterkonzern integrierten Providersparte T-Online, um die sich der Streit bisher drehte, beantragt der von der Telekom beauftragte Anwalt in der heise online vorliegenden Schriftsache, das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Darmstadts "teilweise abzuändern" sowie den Beschluss des Berufungsgerichts "teilweise aufzuheben" und die Klage insgesamt abzuweisen. Hilfsweise soll das Landgericht Darmstadt angehalten werden, seine Entscheidung neu zu verhandeln.

    In der Auseinandersetzung geht es um die Rechtmäßigkeit der Praxis von T-Online, IP-Adressen auch von Flatrate-Nutzern bis zu 80 Tage lang zu speichern. T-Online beziehungsweise die Telekom vertreten im Gegensatz zu anderen Providern wie Lycos Europe die Ansicht, dass die Aufbewahrung der Verbindungsdaten für die Abrechnung des Internetzugangs erforderlich sei. Schließlich könnte je nach Wahl der Zugangsart über ein Analog-Modem, einen ISDN-Anschluss oder über Handy beziehungsweise bei der Einrichtung eines weiteren Nutzers ein zusätzliches, zeitabhängiges Entgelt fällig werden. Zum anderen biete man über die eigene Online-Plattform eine Vielzahl weiterer Dienste an, bei denen zusätzliche und zum Teil auch volumenabhängige Kosten anfallen könnten.

    Gegen die Datenspeicherung geklagt hatte der Münsteraner Holger Voss, der Anfang 2003 wegen eines satirischen Beitrags in einem Forum des zum Heise Zeitschriften Verlag gehörenden Online-Magazins Telepolis angeklagt und freigesprochen worden war. In diesem Verfahren wurde ihm deutlich, dass T-Online die Kunden zugewiesenen IP-Adressen bis zu 80 Tage nach Rechnungslegung in Verbindung mit den persönlichen Bestandsdaten der Nutzer vorhält. Während dieses Zeitraums können Ermittlungsbehörden mit einem richterlichen Beschluss die Herausgabe dieser Daten erwirken.

    Das Landgericht stellte fest, dass IP-Adressen nach Verbindungstrennung zu löschen sind und Volumendaten bei Flatrates erst gar nicht erhoben werden dürfen. Anfangs- und Endzeitpunkt der Verbindungen dürfen nur ausnahmsweise gespeichert werden, wenn  wie bei T-Online  "nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zeitabhängige Entgelte entstehen" können. Zudem betonte das Gericht, dass einschlägige Paragraphen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zur "Missbrauchsbekämpfung" nur "vorfallsbezogene Maßnahmen" bei der Archivierung von Nutzerdaten rechtfertigen, aber keine "generelle Speicherung".

    T-Online installierte daraufhin eine Lösung, mit der allein die Verbindungsdaten des Klägers nach Übermittlung an den Provider identifiziert und gelöscht werden. "Die Anpassung erfolgte durch eine Änderung der Software" und stellte lediglich eine Übergangslösung dar, heißt es in der Revisionsbegründung. Sie erfordere "wiederkehrende manuelle Eingriffe in das System" und könnte vor allem nicht generell auf alle anderen Nutzer übertragen werden. Dies hielt T-Online bislang nicht für nötig, die Telekom jetzt aber durchaus. Neu hinzugekommen sei nach der Verschmelzung der beiden Unternehmen ferner, dass auch Änderungen am "Radiusserver" der Telekom vorgenommen werden müssten. Dieser dem Geschäftsbereich T-Com unterstehende Rechner erhebe die für den Anmeldevorgang des Kunden notwendigen streitigen Daten und übermittle sie in bestimmten Zeitintervallen an die Providersparte.

    Eine dauerhafte Umgestaltung des Radiusservers zur Berücksichtigung der Löschvorschriften des Landgerichts verursachen der Telekom zufolge "weitere Kosten in Höhe von 40.950 Euro" allein im ersten Jahr. Die Beschwerdeschrift verweist dazu auf ein entsprechendes Angebot der T-Com-Sparte. Für jedes weitere Jahr rechnet die Telekom mit Folgekosten in Höhe von 27.300 Euro.

    Mit dem Schätzungen begründet der Altmonopolist, dass aus seiner Sicht eine Revision des Urteils des Berufungsgerichts überhaupt möglich ist. Das Landgericht selbst hatte eine weitere Verhandlung des Falls ausgeschlossen, indem es den Streitwert nur auf 4000 Euro setzte. Laut der Beschwerdeschrift drohen der Telekom über die Belastungen für die Filterlösung am Server hinaus zusätzlich "derzeit unbezifferbare Schäden, sollte sie ihre Abrechnungen durch die Umsetzung des Urteils nicht mehr nachweisen können". Außerdem seien Rufschädigungen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen zu befürchten, wenn man aufgrund der zu verwendenden Technik die Versendung von Spam sowie die Verbreitung von Viren und Würmern nicht mehr bekämpfen könne. Gerade im Kontext von Trojanern, die komplette Tastatureingaben mitprotokollieren, sei die Zuhilfenahmen von IP-Adressen zu Abwehr von Schäden wichtig.

    Ansonsten wirft die Telekom dem Landgericht vor, einen großen Teil der Ausführungen von T-Online übergangen, Äußerungen falsch interpretiert oder aus dem Kontext gerissen sowie die Bedeutung der gesetzlichen Grundlagen verkannt zu haben. In großer Breite hält der Rosa Riese so an den ursprünglichen Begründungen zur Speichererfordernis fest. Letztlich sei angesichts der in Brüssel bereits beschlossenen Vorratsspeicherung von Verbindung- und Standortdaten auch nicht einzusehen, schließt die Eingabe, "warum die Beklagte nunmehr zu einer kostenintensiven Systemänderung gezwungen sein soll". Es sei schließlich bereits absehbar, dass sie die Änderung in naher Zukunft wieder rückgängig machen müsste. Datenschützer und zivilgesellschaftliche Organisationen fordern allerdings angesichts zahlreicher offener verfassungsrechtlicher Fragen ein Moratorium bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie.
     
  2. 7. Juli 2006
    T-Online will weiter Verbindungsdaten speichern

    Zur Abrechnung sei die Speicherung von IP-Adressen von Flatratekunden nicht notwendig, so entschied das LG Darmstadt im Verfahren Holger Voss gegen T-Online. Der Konzern wehrte sich seitdem gegen die Löschpflicht und kam ihr auch ausschließlich in Bezug auf die Daten des Klägers Voss nach. Nun beantragt T-Online die teilweise Abändeung des erstinstanzlichen Urteils sowie die teilweise Aufhebung des Beschlusses im anschließenden Berufungsverfahren. Als Grund werden spannenderweise unter anderem erhöhte Kosten angegeben.

    Ebenso führt T-Online an, weitere Dienste im Netz anzubieten, für deren Abrechnung die gespeicherten Daten notwendig seien. Den Urteilen kam T-Online im engsten möglichen Sinn nach: Die Verbindungsdaten Voss' lösche man zwar innerhalb der vom Gericht vorgegebenen Fristen, die anderer Kunden jedoch keinesfalls. Zur Löschung der Daten Voss' seien darüberhinaus "manuelle Eingriffe" in das System notwendig: T-Online schafft es offenbar nicht, Verbindungsdaten eines Users automatisiert nach Verbindungsende zu löschen.

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    Kostengründe würden der automatischeh Löschung ebenfalls im Wege stehen. In fünfstelliger Höhe schlagen die jährlichen Kosten zu Buche, die für die Umstellung der Server auf die angeordnete Löschung notwendig seien. Heise vermutet, dass mit dieser Strategie eine Revision des Urteils ermöglicht werden soll: der Streitwert des Falls wurde damals mit 4.000 Euro festgesetzt, die Kostenvoranschläge T-Onlines sind um ein vielfaches höher.

    Damit stellt sich T-Online gegen zahlreiche andere Provider, die als Grund gegen die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung protestieren. Nicht etwa die Löschpflicht, sondern die Speicherpflicht schaffe immense Folgekosten, die die Provider an die Kunden weitergeben müssen.

    T-Online sieht sich hier aber offenbar in einer Vorreiterrolle für die kommende Schnüffelpflicht. Da davon auszugehen sei, dass die Speicherpflicht ohnehin in Kraft tritt, sei die jetzt geforderte Löschpraxis eine Lösung ohne Zukunft, die nur erhöhte Umstellungskosten zur Folge hat.

    Weitere Klagen gegen die Datenspeicherung könnten nach Ansicht des Verteidigers Christian Solmecke durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Erfolgreich gegen die Loggingpraxis T-Onlines zu klagen, hält er für einige seiner Klienten durchaus für möglich. Die Kosten für den Provider dürften jenen der Umstellung der Server wohl schnell gleichkommen, mit Klagen rechnet aber auch Solmecke nicht. Er vertritt mutmaßliche Filesharer, deren Interesse an weiteren Gerichtsverfahren in der Regel eher klein ist.


    quelle http://www.gulli.com/news/t-online-will-weiter-2006-07-07/
     
  3. 7. Juli 2006
    oh,also wenn das in Kraft tritt,dann hab ich Ärger!Zum Glück wechsel ich in einer Woche zu nem anderen Anbieter!

    MFG
     
  4. 7. Juli 2006
    T-Online Verliert Monatlich 100000 Kunden
    Durch so einen schrott was die da Fabrizieren. Sind auch Selbst schuld.
     
  5. 7. Juli 2006
    t.online bzw. Telecom sind Schweine. Ich weiß aus sicherer Quelle, nämlich von einem Datenschutzbeauftragten, der bei der Telekom sitzt und die Flatrate-Kunden ganz nett überwacht, was sie tun, wo sie saugen, u.s.w. Es wird alles geloggt
    Für p2p Netzwerke wurden extra nochmal genug Leute eingestellt, um die "Raubkopierer" ALLE irgendwann zu kriegen.
    Ich kann nur sagen, Finger weg von t-online und deren Gesochse! Diese Firma und deren Machenschaften reichen weit in die Regierungskreise hinein.
    Mitgeloggt wird mittlerweile überall, auch wenn Euch versprochen wurde, dass es nicht so ist.
     
  6. 7. Juli 2006
    Lol?

    Das ist jetzt aber nicht wirklich dein Ernst, was du da behauptest Leute bei der Telekom die P2P Netze überwachen. ^^

    Aber mal davon abgesehen speichern die nicht schon immer und immernoch, wie bitte kamen sonst Firmen wie LOGISTEP für ihre Klagewellen an die Adressen der Leecher?

    Oder waren keine T-Online Kunden betroffen.
     
  7. 7. Juli 2006
    wenn du von t-onlien bist und dich verklagen wegen raubkopien - leechen, dann kannst t-online verklagen xD und dann so das die dann zahlen müssen ^^
     
  8. 7. Juli 2006
    Und welchen Beweis gibt es dafür bis auf deine Aussage? Ich könnte mit dir wetten dass die andere Sorgen und Nöten haben, ihr Geld zu investieren!
     
  9. 7. Juli 2006
    Haha... darüber will ich beweise von heise online oder so....
     
  10. 7. Juli 2006
    nix ist umsonst! Diese geloggten Daten werden selbstverständlich weiter gereicht.
    Ansonsten könnt Ihr ja auf Eure Beweise warten. Aber ist ja auch egal, am besten ist wirklich, wenn man was weiß, hält man einfach die !
     
  11. 7. Juli 2006
    Eben, wenn T-Online verboten wird daten zu loggen.. dann machen sie es auch net.
    Es sei den sie wollen ärger

    Bin auch ber T-offline..


    1) habe keine probleme mit inet, verbindung oder sonst was
    2) Super Service!
    3) Preiß is okey..


    Und sie loggen NICHT

    bzw noch nicht wieder...
    muss man abwarten....

    Denke aber nicht das sie es durch bekommen.
     
  12. 7. Juli 2006
    1) Geb ich dir Recht, hatte auch nur sher selten Probleme
    2) Naja wenn man mal Probleme hatte dann haben die bei t-Online einen nicht wirklich weiter geholfen. Von daher muss ich dazu sagen, der Service is ganz kla .
    3) Ja der Preis is Ok, aber gibs billigere Provider.


    Naja ich bin auch NOCH bei T-online, und muss sagen, da soo viele immer behaupten t-online sei so , ich habe auch noch nicht wirklich große Probleme mit der Verbindung etc. gehabt.
    Und dass jetzt schon knapp 5 Jahre.Früher haben da meine Eltern sich mal Internet bestellt und seitdem, haben wir nicht mehr den Provider gewechselt.
    Naja bald wird trotzdem der Provider gewechselt, da ich für das Geld was ich hier bezahle auch schon eine besser Verbindung bei anderen Provider bekomm.
     
  13. 7. Juli 2006
    Also ich bin auch bei T-Online und hoffe ned das die Loggen!!!

    Ich bin ganz zufrieden aber ich hab leider nur einen uppspeed von 50-56kb/s @ DSL6000 :baby:

    Naja sonst sind se ganz ok auch mit dem Preis!!!

    mfg zwe-etschge
     
  14. 7. Juli 2006
    natürlich loggt t-online. meine ip wurde an die polizei weitergereicht. es ging um firstload.
    http://img294.imageshack.us/img294/5763/unbenannt13ll.gif

    dann bekam ich nochmal post, da war die ereigniszeit mai...
     
  15. 7. Juli 2006
    Ist Firstlos nicht Legal oder besser gesagt mann zaht doch dafür!!
     
  16. 7. Juli 2006
    Hmm, ja Firstload und auch Usenext sind diese tollen Unternehmen welche das Usenet für sich nutzen, und dafür auch noch Geld verlangen. (geht auch kostenlos)

    Und der Besitzer von UseNext ist der werte Ex Inhaber von FTP-Welt.com, und da weiss man was das für "Leute" sind.
     
  17. 7. Juli 2006
    Welche Anbieter loggen denn die Daten ?

    Ist man dann von einer Klage sicher, wenn nichts geloggt wird ?
     
  18. 7. Juli 2006
    über alle wird nicht geloggt. ich bin zum beispiel bei hansenet [alice] und ich hab hier schwarz auf weiss liegen das die die verbindungsdaten nur 5 tage speichern und länger nicht. wenn ich einen scanner hätte würde ich das mal einscannen.

    mfg
     
  19. 7. Juli 2006
    Bist gutgläubig?! Speichern nur 5 Tage? lol! Firstload sagte auch "kein Logging" UND???
    Es liegt bei jedem Provider ganz genau vor, wer wann mit welcher IP wo online war.
     
  20. 8. Juli 2006
    also das mit halten trifft auf dich zu, denn du weist nix siehe vorherige posts..das mim p2pscheiss glaubst selber nicht

    aber... ich bin auch der meinung das tonline und andere isps trotzdem weiterloggen...wenn auch verboten..
    das gute ist, das dann auf grundlage dieser logfiles (die kaum für p2p leecher rausgegeben werden) ein rechtliches urteil gefällt werden.. basta

    btw Arcor speichert NOCH ip verb.daten 24h lang.. wenn du es nicht glaubst, ruf an
    0900 - 10 70 200

    mfg moep

    wen interessiert das ? firstload != isp
    2.) stimmt nicht
     
  21. 8. Juli 2006
    Nun, ob sie es tun oder nicht ist im Prinzip egal solange es nur verboten ist oder dir zugesagt worden ist.

    Denn wenn die etwas tun was nicht rechtens ist kannste sie verklagen + die Beweismittel können nicht fürs verfahren zugelassen werden. Ein Polizist darf ja auch nicht einfach ohne durchsuchungsbefehl oder gefahr in verzug in deine wohnung kommen und da cds mitnehmen. Diese würden vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen.
     
  22. 8. Juli 2006
    bis wann kann man den jetzt mit einem urteil bzw entschluss rechnen?

    und soweit ich das jetzt gelesen hab ist t-online verpflichtet die daten nach verbindungsabbruch zu löschen? (nur bei flat usern?)


    das würde dann also heissen wenn sie daten weitergeben und ein user dadurch in schwirigkeiten geraten sollte, könnte er t-online verklagen da sie dies verbotener weisse getan haben?

    versteh ich das so richtig oder eher doch nicht so?



    MfG
     
  23. 8. Juli 2006
    erste frage: ka
    zweite frage: kann sein
    dritte frage: ich weiß nicht um das verfahren direkt gegen t-online direkt möglich ist, aber wie schon tausendmal gesagt würde diese daten, dann als beweismittel vor gericht nicht gültig sein
     
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