14 Tage Umtauschrecht

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von BlueTribal, 2. Juli 2008 .

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  1. 2. Juli 2008
    hi,

    ich habe mir gestern einen 2 Controler für meine Wii gekauft und wollte diesen heute zurückgeben da ich nicht benötige.

    1. es war ein fehlkauf meinerseits auf grund eines missverständniss mit einem Freund.


    Also war ich heute wieder zu dem laden(gamestop) gegangen wo ich dieson Controler gekauft hatte.

    habe ihn mit Quittung auf die Theke gelegt und freundlich um eine rückgabe gebeten.

    der verkäufer bekannte das produkt als ungebraucht.

    ich hatte mich shcon gefreut das die rückgabe so problemlos läuft, als plötzlich ein weiter mitarbeiter des laden kahm und mich darauf hinwieß das hardware vom umtausch ausgeschlossen ist, insoverns ie nicht kaputt ist.


    so nun meine frage:

    könnte ich an dieser stelle nicht gebrauch vom 14 tägigen rückgaberecht gebrauch machen.



    wer kennt sich mit solchen problemen aus oder aht eige erfahrungen.


    Bws sind selbstverständlich.



    THX im vorraus
     
  2. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    14 Tage Rückgabe Recht nur bei Online Käufen.
    Beim Laden müssen sie es nicht zurücknehmen, machen manche Läden lediglich aus Kulanz.
    Verkaufs halt bei eBay zur Not. Machste zwar bisschen Verlust, aber Pech. ^^
     
  3. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    Wenn die nicht damit werben, dann hast du auch normalerweise kein Rückgaberecht. (Fernabsatz wäre was anderes)

    Also: Musst behalten.
     
  4. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    Versuch sie als Defekt zu Reklamieren.


    Sag sie funktionieren bei Dir nicht und das du sie zurückgeben möchtest. Nicht Umtauschen!

    Gruß
     
  5. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    eben dann müssen die das Gerät glaub ich zurücknehmen. Ich glaube da gibt es auch eine Sonderregelung auf elektronische Geräte

    Zieh dir das hier mal rein
    Gew
     
  6. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    Wenn sie ihm so schon das Geld net wiedergeben, werden sie es bei einem Defekt erst recht nicht machen! Er wird dann wahrscheinlich nen anderen Controller bekommen.

    Da kann man nur sagen dumm gelaufen...aber nen 2. oder 3. Controller kann man immer mal gebrauchen, und zur Not halt wie gesagt bei eBay verkaufen.

    //Edit

    Also muss er quasi 3 mal hinlatschen und sagen der is im *****. Erst nach dem 2. mal kann er die Kohle verlangen. Da es aber für die Verkäufer ein leichtes ist das Ding mal anzuschließen und zu gucken ob das stimmt würd ich davon eher abraten.
     
  7. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    14Tage Rückgaberecht ÜBERALL, solange noch Originalverpackt, es seih denn es ist im Kaufvertrag anders vermerkt, lass dir von den Verkäufern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeigen, bzw Kaufvertrag den du mit dem Kauf eingegangen bist, lass dich von den nicht verarschen!!! Die ham doch selber keine Ahnung, notfalls lass dir den Chef holen, lass nicht locker, du bsit auf der Gewinnerseite!!!!
     
  8. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    exakt so ist es
    wenn dus nit glaubst - wende dich an den verbraucherschutz
     
  9. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    solange Verpackt - Heißt das, noch alles unberührt oder auch, wenn man die Ware bereits benutzt hat ?!

    Für mich heißt es ersteres.

    Gruß
     
  10. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    Achte drauf, dass sie dir nicht eine Barauszahlung verweigern...d.h. Gutschrift!
    Größter Müll!
    Sag, dass du nicht von hier kommst und doch gerne das Geld ausgezahlt haben möchtest!

    aber im netten Ton


    cheers
     
  11. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    Steht wo im Gesetz? Und die AGBs haben damit wenig zu tun, weil die der Handel selber macht.
     
  12. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    behaupte einfach die wärenm kaputt das kann erst dann nachgewisen werden, wenn sie eingeschickt sind und bis dahin bist du über alle berge also einschicken geht aber nur wenn du sie nicht zerstörst zb ein wasserschaden ist eigenverschulden und kein grund zur rückgabe
     
  13. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    Es gibt kein Allgemeines Rückgabe oder Wiederufrecht!!!!!! Das ist eines der großen Irrtümer unserer Zeit!

    Diese 14 Tage sind nur Kullanz und da MediaMarkt und Co die in Ihrer AGB's mit eingezogen denken natürlich das alle Leute diese überall einzufordern können, dem aber nicht so ist.
    Aber so hast du bei Funktionierende Ware kein Recht darauf den Artikel zurückzugeben, es sei denn es ist in den Gechäftsbedingungen wie schon gesagt extra vermerkt.
    Nur bei Mängeln hast du das recht je nach art ob dieser offen,versteckt oder eine arglistig verschwiegen worden ist andere sogenannte Rügefristen.
    Wie gesagt bei Online , Haustürverkäufen Telefon hat man andere Rechte die jetzt im BGB (Bürgelichen Gesetzbuch)integriet sind DENN das Fernmeldeabsatzgesetz gibt so acuh nicht mehr =)

    Tja Pech ^^

    Es gibt kein allg. Rückgabe oder Widerrufsrecht.
    Das Widerrufs- und Rückgaberecht gilt in der Regel nur für besondere Vertriebsformen.
    s.a. BGB Besondere Vertriebsformen (§§ 312 - 312f)
    Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 359)

    Den "Umtausch müssen Sie bei Vertragsabschluss vereinbaren. Sie sind also bei einem Fehlkauf auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
     
  14. 2. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    oh also sie sind nicht gezwungen dir das geld zu geben
    ist auch i-wie dumm jetzt zu sagen das der controler kaputt ist
    die werden dein gesicht ja noch kennen

    zur not in ebay versteigern
     
  15. 3. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    erstmal thx an alle

    und die runde bws geht raus^^


    nen kumpel meinte zu mir ich solle die packung öffnen und sie mit der begründung zurück geben das es keine neuware ist da sie bereits geöffnet war.


    was halted ihr davon?
     
  16. 3. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    Ich kenne den Laden vom GameStop, sie werden einfach Dein Controller an deren System anschließen.
    Denn sie haben Geräte, wo man Controller überprüfen kann.
    Daher lasst es lieber und versuch bitte über EBay verkaufen. Dies wurde schon in vorherigen Beiträge beantwortet.

    Wegen geöffnete Waren: Das ist sehr unwahrscheinlich, dass es zurückgenommen wird. Denn kann ja jeder behaupten. Sie überprüfen eigentlich vorher bevor Du bezahlst.
     
  17. 3. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    Geh hin, sag is defekt, bekommste nen neues und verklopps OVP (ungeöffnet) bei eBay.
     
  18. 3. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    die agb's der meisten läden sind ja auch nicht direkt im einklang mit usnerem gesetz - genau das schafft ja diese verwirrung gemiensam mit der flächendeckenden unwissenheit bzw. dem falschwissen. nur weils in dienen persönlichen AGB's steht, darfste ja auch niemanden umbringen

    man darf ware öffnen und auf funktionstüchtigkeit prüfen (elektrogeräte)
    man hat ein recht auf rückgabe sofern das teil denn kaputt oder unberührt (also ovp) ist.
    ausgeschlossen sind nat. lebensmittel, unterwäsche etc.
     
  19. 3. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    ja, brauchen sie nicht zurücknehmen, insofern nicht defekt, sag halt er funzt net

    Mfg jow.
     
  20. 3. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    FALSCH!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag
     
  21. 3. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    es tut mir leid das dir zu sagen, aber du musst es so hin nehmen, dass du den controller nicht mehr wechseln kannst..
     
  22. 4. Juli 2008
    AW: 14 Tage Umtauschrecht

    ok ein thx an alle

    habe den controler jetz einfach in einem anderen konsolenladen verkauft.



    daher: closed
     
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