#1 3. Juli 2008 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017 hi leute, erstma an die Mods wenn falscher bereicht, bitte moven und nicht böse sein so ich hoffe auf eine schnelle antwort... also mein vater ist mit nem auto gefahren und wollte nach rechts abbiegen, hat das auto abgebremst und er hat sich zuerst vergewissert ob einer von rechts kommt (kam keiner, nciht gesehen) dann links und er lies die kupplung los und bemerkte auf einmal dass ein fahrrad under seinen grill steht. er hat einen fahrrad fahrer angefahren und der ist heruntergefallen. Ihm ist eig. ncihts passiert, der arzt meinte es sei alles in ordnung aber zur kontrolle ins krankenhaus musste er trotzdem mit... nach untersuchungen sofort entlassen, da ihm ncihts pasiert ist. nach paar tagen meinte der kerl, dass er immernoch nciht arbeiten kann, da er schmerzen aht (was für schmerzen, er hatte nichts gebrochenes oder ähnliches ...) so jetzt kam ein brief von der polizei und dort steht: Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten fahrzeugs. Es kam zum Verkehrsunfall, wobei eine Person verletzt wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205. So wie könnten wir uns äußern, damit es mildler für meinen vater aussieht ? und noch eine frage, was könnte das ganze so kosten (bußgeld etc...) bb.! Sschraube + Multi-Zitat Zitieren
#2 3. Juli 2008 AW: VErkehrsunfall hmmm das opfer könnte sagen das ihm sein Nacken weh tut, denn bekommt er viel kohle(versicherung) hmmm glaub ma kaum das dein vater bußgeld zahlen muss..... + Multi-Zitat Zitieren
#3 3. Juli 2008 AW: VErkehrsunfall max 120€ und evt. ein paar punkte. wenn es zu schmerzensgeldzahlungen für das opfer kommt, wird dein dad in der kfz versicherung hinauf gestuft. sollte das rad oder kleidung beschädigt sein, bezahlt dem opfer das selbst und lasst es nicht über eure versicherung laufen. so erspart ihr euch das höhere einstufen wegen ein paar euro... + Multi-Zitat Zitieren
#4 3. Juli 2008 AW: VErkehrsunfall der fahrradfahrer wird wohl ein schleudertrauma haben. hatte, bzw. hab ich auch. genau der gleiche fall ^^ aber wieviel dein vater bezahlen muss etc. kann ich dir nicht sagen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 3. Juli 2008 AW: VErkehrsunfall also wenn er sich geschickt anstellt kann der radfahrer ne menge geld rausholen. Wie ihr euch verhalten sollt weiss ich nicht am besten mal nen Anwalt fragen, vllt kennst du /dein dad ja jemand der im Gericht arbeitet. Die könns dir genau sagen was du tun sollst und wies weiter geht. + Multi-Zitat Zitieren
#6 3. Juli 2008 AW: VErkehrsunfall also das kiann sein, das der typ (innere) prllungen hat! aber das tut auch echt weh; nur arbeiten ist dann möglich!! ich würde mich an eurer stelle mal versuchen mich mit dem "opfer" in verbindung zu setzten und es möglichst außergerichtlich regeln, weil es kann sehr schnell sehr teuer werden, wenn der durch justizbeschluss schmerzensgeld bekommen soll!! also sprecht den kerl mal so an!! mfg lastResistence + Multi-Zitat Zitieren
#7 3. Juli 2008 AW: VErkehrsunfall also ich würde sagen, dass er so um die 120 Euro villeicht bezahlen muss, aber solange du ja vercihert bist, sollte es kein grosses problem sein + Multi-Zitat Zitieren