Ab wann bin ich ein Künstler... ?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von rush07, 4. Juli 2008 .

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  1. 4. Juli 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Eine Frage:

    nehmt mal euren personalausweis in die hand und schaut auf die rückseite:
    b02tvedodit91ixpy.jpg
    {img-src: //666kb.com/i/b02tvedodit91ixpy.jpg}


    was ist mit ordens - oder künstlername gemeint?
    Steht bei Künstler (prominente) dort der künstlername eingetragen? (z.b. Kristina Stürmer)

    Wenn ja, ab wann kann man sich dort seinen Künstlernamen eintragen lassen?
    Das kann man doch nicht einfach so machen oder?
    wenn ich jetzt zum beispiel ein sprayer oder mitglied in einer band bin und ich nenn mich pfütze, dann kann ich das doch dort nicht einfach reinschreiben lassen oder? =)


    weiß einer von euch was dazu?

    danke, rush07
     
  2. 4. Juli 2008
    AW: Ab wann bin ich ein Künstler... ?

    hmm... diese Zeile gibts uaf meinem Ausweis garnicht =/
    würde mich auch mal interessieren
     
  3. 4. Juli 2008
    AW: Ab wann bin ich ein Künstler... ?

    1. Veröffentliches Kunstwerk

    Ziege (ehemaliger Fussballspieler) hat auch mal ein Bild gemalt, damit er da sein Spitznamen hinschreiben konnte (hab ich mal gehört ^^) stimmt wohl doch net xD aber es gab wohl mal so einen fussballspieler
    Edit: es stimmt doch ^^ aber net ziege sondern zecke



    zusätzlich :


    heißt es gibt sowas nichtmehr
     
  4. 4. Juli 2008
    AW: Ab wann bin ich ein Künstler... ?

    leider gibt es oft ein Problem mit Künstlernamen: Nicht alle kennen sie. Andreas Neuendorf hat sich deshalb überlegt, dass auf seinem blau-weißen Bundesliga-Trikot ruhig ZECKE stehen könnte. Der Deutsche Fußball-Bund fand das nicht so lustig. Neuendorf sei kein Künstler und müsse deswegen weiter unter seinem bürgerlichen Namen spielen, hieß es aus Frankfurt am Main. Doch Zecke ließ sich nicht beirren und malte kurzerhand ein Bild - ein Gemälde voller roter und blauer Vierecke. Das Kunstwerk wurde im Internet versteigert, die Fans überboten sich, und die bunten Blätter hatten was zu schreiben. Nun ist die Auktion vorbei. 151 Euro hat ein anonymer Anhänger schließlich für das Bild geboten. 151 Euro, die es Neuendorf ermöglichen, sich als Künstler zu bezeichnen. 151 Euro, die es ihm erlauben könnten, bald als Zecke durch Deutschlands Stadien zu laufen.

    [Ordens- und Künstlernamen können neben dem Familiennamen (auf dem Beiblatt zur Anmeldung, vgl. Anlage 2 zur Meldescheinverordnung) angegeben werden, wenn die oder der Meldepflichtige glaubhaft macht, dass sie oder er unter diesem Namen in bestimmten Lebensbereichen auftritt und dass dem angenommenen Namen in diesen Bereichen eine ähnliche Funktion zukommt wie der Familienname.]

    Habe ich alleine dadurch die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt?

    Im Prinzip schon.
     
  5. 4. Juli 2008
    AW: Ab wann bin ich ein Künstler... ?

    Hab mal kurzerhand gegooglet und wurde in einem Juraforum fündig ;-)


    Edit: Da waren die Anderen wohl schneller... nächstes mal einfach google benutzen - wie du siehst recht einfach ;-)
     
  6. 4. Juli 2008
    AW: Ab wann bin ich ein Künstler... ?

    geil, dann hab ich noch nen richtig alten perso =)

    na also, wenns das eh nich mehr gibt, hat sich meine frage erübrigt.
     
  7. Video Script

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