Oma + Opa erziehungsberechtigt?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Wraith, 9. Juli 2008 .

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 9. Juli 2008
    sers,
    wollt nur mal kurz wissen ob oma + opa erziehungsberechtigt sind bzw mir einen versäuminsnachweis für die schule unterschreiben können/dürfen...

    eltern sind letzte woche in urlaub gefahren, ich flieg diesen freitag nach... bin aber offiziell erst ab montag befreit [bin 17] ...btw wurd ich 2 wochen von der schule befreit wegen bayern-hessen ferien [genau 0tage gemeinsam und sis is in hessen]

    kurz und knapp ich geh dieses jahr nicht mehr in die schule [letzte woche berlinfahrt]...deshalb wirds schwer die entschuldigung abzugeben^^

    mfg wraith
     
  2. 9. Juli 2008
    AW: Oma + Opa erziehungsberechtigt?

    das weiß du doch selber das nur deine Eltern erziehungsberechtigt sind. Nur wenn deine Eltern eine schriftlich zeitig begrenzte Berechtigung ausgestellt haben dürften deine Großeltern eine Entschuldigung schreiben. Mit der kopie der Erziehungsberechtigung.
     
  3. 9. Juli 2008
    AW: Oma + Opa erziehungsberechtigt?

    ich würd an deiner stelle einfach zum arzt gehn und mir irgendwas einfallen lassn wie z. B. kopfweh oder so und dann ein attest in der schule abgeben.
     
  4. 9. Juli 2008
    AW: Oma + Opa erziehungsberechtigt?

    jop das hätte ich auch gesagt...

    brauchst nämlich keine Unterschrift oder sonstiges mehr...


    musst dir halt was gescheites einfallen lassen (bauchweh, Übelkeit) oder so ähnlich...



    MfG fuzzel
     
  5. 9. Juli 2008
    AW: Oma + Opa erziehungsberechtigt?

    jaja das is kein prob....wollt nur wissen obs geht oder net... geh eh next year auf die fos von daher isses net so wichtig^^
    bw habter ...closed
     
  6. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.