2. mal innerhalb der Probezeit ein A Verstoß

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Referee, 12. Juli 2008 .

  1. 12. Juli 2008
    Ersteinmal ein herzliches Hallo an alle!

    Falls dieses Thema schon einmal behandelt wurde, bitte ich dies zu entschuldigen, habe zumindest keinen wirklich ähnlichen Post gefunden!

    Folgendes ist passiert und dazu meine Frage:

    Meine Freundin wurde innerhalb der Probezeit geblitzt, nach einer Autobahnabfahrt, 28km/h zu schnell auf dem weg zur Arbeit weil sie verschlafen hatte.
    Sie mußte hierauf an einer Nachschulung teilnehmen und die Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert.

    Das ganze ist jetzt ca. 26 Monate her und und siehe da, es kam wieder Post ins Haus! :angry:

    Genau 25km/h in einer 30iger Zone zu schnell gefahren.

    Ihre vierjährige Probezeit endet jedoch erst im Weihnachtsmonat. Im Bußgeldkatalog wird beschrieben, das wenn nach dem ersten A-Verstoß (in beiden Fällen schnller als 20km/h) und absolvierter Nachprüfung ein zweiter A-Verstoß begangen wird, die Behörde eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Bertung empfiehlt.

    Heißt das letztendlich soviel wie, das sie die Geldstrafe bezahlen muß, einen oder eventuell auch mehrere Punkte bekommt und weiter keine Konsequenzen zu erwarten hat!??(

    Schon einmal vielen Dank für diejenigen die versuchen zu helfen!
     
  2. 12. Juli 2008
    AW: 2. mal innerhalb der Probezeit ein A Verstoß

    also kann sein , dass sie jetzt zur MPU muss. Muss aber nicht sein. Hängt von vielen Faktoren ab. Ich kenn jemanden der mussten erst nach dem dritten Verstoß zur MPU.
    Denke mal Bußgeld ,Nachschulen und Verlängerung der Porbezeit.

    Mfg mOnTi
     
  3. 12. Juli 2008
    AW: 2. mal innerhalb der Probezeit ein A Verstoß

    MPU muss nicht unbedingt sein. Ich schätze mal es wird ein Aufbauseminar geben, kostet so zwischen 200 und 300 €.

    Hab ich auch bald vor mir
     
  4. 12. Juli 2008
    AW: 2. mal innerhalb der Probezeit ein A Verstoß

    schwachsinn...

    du kannst keine 2 aufbauseminare haben!

    es läuft so ab, sie zahlt die strafe, dann kommt nommla post vom Amt wo drin steht das es zu empfehlen wäre eine verkehrspsychologische Beratung zu machen wo ca. 400 € kostet. ist zwar freiwillig, also sie muss nicht hin aber wenn dann nochmal ein A-verstoß kommt dann sicher MPU. aber wenn sie das freiwillig Beratungsgespräch macht dann musst du bei einem weiterem A-verstoß noch nicht gleich zur MPU. also zwickmühle

    ich würde nicht hingehn und einfach ein bisschen vorsichtiger fahrn
     
  5. 12. Juli 2008
    AW: 2. mal innerhalb der Probezeit ein A Verstoß

    Das sagt der Bußgeldrechner:

    Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 25 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
    Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

    Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
    Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
    der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
    Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
    bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

    Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
    bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
    Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
    Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
    absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

    Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
    Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
    Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
    Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
    Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
    (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
    bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
    Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
    Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
     
  6. 12. Juli 2008
    AW: 2. mal innerhalb der Probezeit ein A Verstoß

    Ich hatte erst vor 2 Monaten meine Nachschulung, und der Fahrlehrer hat genau gesagt was passiert wenn man nochmal was anstellt.

    Also nach der Nachschulung darf man sich noch 1 mal was erlauben. Aber vorsicht da reicht auch schon Handy am Ohr. Alles was mindestens ein Punkt bring führt zur Empfehlung zum MPU des is aber nur ne Empfehlung. Man muss die Strafe bezahlen und sonst passiert eigentlich nix. Aber dann darf man innerhalb der Probezeit nichts mehr anstelen, ansonsten is der Lappen ohne Vorwarnung weg.

    Und noch was, während man die Nachschulung macht, kann man sich im prinzip alles erlauben, man wird in der Zeit behandelt als hätte man keine Probezeit. Aber sobald der Kurs abgeschlossen ist, siehe oben
     
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