Frage bzgl. Führerschein

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Dr. Gute Antwort, 13. Juli 2008 .

Schlagworte:
  1. 13. Juli 2008
    Hi Leute,

    ich hatte gerade eine Diskussion mit meinem Cousin über das Thema Fahrschule. Er hat schon vor zwei Jahren mit dem Führerschein angefangen, aber er war nie motiviert genug, das durchzuziehen. Anfang diesen Jahres hat er dann Theorieprüfung gehabt und ist einmal durchgefallen und seitdem geht da wieder nichts mehr. Kann's ja ein bisschen verstehen, weil er ziemlich viel arbeitet und Geld für ein eigenes Auto etc. ist auch nicht da, aber jetzt meinte ich zu ihm, dass er sich jetzt endlich auf den ***** hocken sollte, da ja die schon bezahlten Fahrstunden etc. verfallen, oder? Er meinte, dass er sich im nächsten Urlaub damit auseinandersetzen möchte, aber vllt ist das dann schon zu spät?

    Verfallen schon genommene Fahr- und Theoriestunden irgendwann? Wenn ja, wann? Wäre halt richtig , wenn er komplett neu anfangen müsste ^^

    Bitte nur Leute posten, die sich damit auskennen und auch begründen können, warum das so ist. Am besten wäre natürlich auch eine Quelle

    Gruß, Don Kfa
     
  2. 13. Juli 2008
    AW: Frage bzgl. Führerschein

    Habe in einem Forum das gefunden:

    ......Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung nach dem aus Anlage 7.1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, 2335) ersichtlichen Muster zu übergeben. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen......

    Wobei meine Fahrschule andere AGBS hatte, das steht auf dem Antrag drauf den du abschicken musst, bei mir war es 1 Jahr nach Abschicken des Führerscheinantrags zum Tüv.
     
  3. 13. Juli 2008
    AW: Frage bzgl. Führerschein

    grob gesagt kannste dir alles mit 12 monaten oder einem jahr merken.

    also bei bestehen der theoriepfüfung musste die praktische innerhalb von 1nem jahr machen, sonst verfällt die.

    aber stunden verfallen nicht. da du sie ja bei der prüfung nur unter beweiß stellen musst.

    du brauchst jedoch nach jedem durchfallen in der praktischen nochmal 2 std zum auffrischen.
     
  4. 13. Juli 2008
    AW: Frage bzgl. Führerschein

    Also die Stunden die er absolviert hat verfallen nicht, aber wenn er seine Theorieprüfung bestanden hat und nicht innerhalb der nächsten 12 Monaten seine Praktische Prüfung besteht, dann verfällt die Theoretische Prüfung und er muss sie wiederholen.

    schönen gruß DOG
     
  5. 13. Juli 2008
    AW: Frage bzgl. Führerschein

    wenn er wirklich schon vor 2 jahren seine papiere abgegeben hat muss er glaub ich auf jeden fall nen neuen seetest vorlegen...ob neuen erstehilfekurs weiß ich net
     
  6. 13. Juli 2008
    AW: Frage bzgl. Führerschein

    Die Theorie Prüfung zählt 1 Jahr, genauso wie der erste Hilfekurs und der Sehtest.

    Sprich wenns vorbei ist, alles nochma.
     
  7. 14. Juli 2008
    AW: Frage bzgl. Führerschein

    Thema Erste Hilfe Kurs:

    Das ist die offizielle Quelle. Und da hier nirgends von einer Gültigkeitsdauer die Rede ist, gibt es auch keine. Sprich, solange man den Nachweis für die Erste Hilfe hat, ist dieser lebenslang gültig.


    der Sehtest ist 2 Jahre gültig... danach muss man einen neuen machen.
    Genauer nachzulesen unter: http://www.fahrschulforum.de/?reload=/fuehrerschein/182503_msg.html


    Desweiteren muss / sollte die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten gemacht werden:

    Quelle: http://www.city-drive-regenstauf.de/Theorie_Pruefung.htm

    D.h. wenn die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit verliert, verfallen bis dato alle angefallenen theorie- und praxisstunden.
    Für jede Prüfung muss nämlich eine gewisse Anzahl an Stunden bescheinigt werden.
    Da diese Bescheinigung nur für eine Prüfung gilt, muss eine neue Bescheinigung für einen neuen Prüfungsantrag ausgestellt werden und dazu wird ein "Stundennachweis" von der Fahrschule benötigt.

    Klartext: Alles nochmal und die Kohle für den Schein ist zum Fenster rausgegangen.
     
  8. 22. Februar 2010
    AW: Frage bzgl. Führerschein

    Hallo ich hab mal eine frage ich habe bei meiner fahrschule meine theoriestudne, Sehtest feritg gehabt und hatte nie zeit um in die schrieftliche rein zu gehen und bin genau nach 1 jahr denn letzen tag rein gegangen und bin durchgefallen gibs irgned wie eine möglichkeit da jetzt noch irnged was zu machen das man nicht alles von neu bezahlen muss und irgned wie es klären könnte weil meine frist von 1 jahr ist vorbei oder ist es nicht vorbei ?kann mir bitte jemand weiter helfen?(
     
  9. 22. Februar 2010
    AW: Frage bzgl. Führerschein

    -Theorie- und Praxisstunden verfallen nicht, soweit ich weiß.
    -Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.
    -Erste Hilfe länger als 2 Jahre, glaube sogar 4 oder 5.
    -Die Praktische Prüfung muss spätestens 1Jahr nach dem bestehen der Theoretische Prüfung gemacht werden.

    Das sind glaube ich so die Rahmenbedingungen...
     
  10. 22. Februar 2010
    AW: Frage bzgl. Führerschein


    Also ist jetzt alles vorbei muss mich wieder von ganz neu anmelden hab keine chance mehr und möglichkeit wie ich das jetzt verstanden habe oder ??(
     
  11. 23. Februar 2010
    AW: Frage bzgl. Führerschein

    Theoriestunden verfallen nicht!
    Der Sehtest erst nach 2 Jahren!
    Erste Hilfe verfällt noch später!

    ...Daher ist bei dir nichts vorbei, du kannst einfach hingehen und dich für eine neue Theorieprüfung anmelden lassen von deinem Fahrlehrer.
     
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