Festplatte kaputt - Garantie?

Dieses Thema im Forum "Hardware & Peripherie" wurde erstellt von 1.Kla$, 13. Juli 2008 .

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  1. 13. Juli 2008
    Hey,
    meine externe Festplatte ist leider auf den boden gefallen und geht nun nicht mehr. Bei Amazon hab ich sie am 10. November 2007 gekauft. Rechnung habe ich noch.

    Laut amazon.de ist die Garantie abgelaufen, was mich stutzig macht, da so dinger doch 1-2 Jahre Garantie bzw. Rückgaberecht haben, oder? Soll ich die Platte einfach mal mit der Rechnung zurückschicken und hoffen, dass die das reparieren/umtauschen?

    Falls falscher Bereich, bitte verschieben.

    MfG
     
  2. 13. Juli 2008
    AW: Festplatte kaputt - Garantie?

    Also: Garantie und Gewährleistung sind 2 verschiedene Sachen.

    Garantie ist die frewillige Leistung des Herstellers. Diese kann beliebig gewählt werden.

    Gewährleistung ist der gesetzliche Anspruch den du 2 Jahre nach Kauf hast. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war. Danach erfolgt die so genannte Beweislastumkehr in der du beweisen musst dass der Mangel schon vorhanden war. Im Normalfall ist dies aber kein Problem wenn du die Platte einreichst solange du damit nicht Fußball gespielt hast.
     
  3. 13. Juli 2008
    AW: Festplatte kaputt - Garantie?

    2 Jahre (Gewährleistung (edit))sind doch Pflicht!

    würde ich mal amazon darauf hinweisen. meine platte iss 2 Jahre - 1 Woche nach dem Kaufdatum abgequalmt, hab ne neue bekommen.

    n ordentlicher verkäufer muss ja stellung dazu nehmen mit begründung
     
  4. 13. Juli 2008
    AW: Festplatte kaputt - Garantie?

    hm

    also da die platte noch nichtmal ein jahr alt ist, hast du auf jedenfall noch die 2 jahre gesetzlich festgeschriebene gewährleistung.. allerdings musst du (theoretisch) beweisen, dass die platte schon bei der produktion kaputt war, da du die platte schon laenger als 6 monate hast. in deinem fall also nicht moeglich, aber meistens geben die hersteller ja von sich aus garantie.. je nach dem was du fuer einen hersteller hast, solltest du dich evtl mal mit dem in verbindung setzen
     
  5. 13. Juli 2008
    AW: Festplatte kaputt - Garantie?

    Bevor hier wieder wer so was total schwachsinniges wie "die müssen dir das Geld zurückgegeben usw.. usw.." schreibt, was von vorne bis hinten nicht stimmt, mache ich zu.

    Es schaut in etwa so aus:

    Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers, der Händler ist NICHT zuständig, Garantiebedienungen vom Hersteller lesen. Du musst dich direkt an den Hersteller wenden.

    Gewährleistung = 2 Jahre gesetzlicher Anspruch = der Händler wo du gekauft hast ist für dich zuständig. Aber nur die ersten 6 Monate davon sind interessant da hier die Beweislastumkehr gilt, nach den 6 Monaten musst DU nach weißen dass das Teil defekt war und du es nicht zerstört hast.

    Es ist für dich besser wenn du dir mal de genau Rechtslage anschaust, zb hier:

    VRI/MaengelHaftung - JuraWiki.de
    oder
    Kaufrecht und Gewährleistung Kaufrecht 123recht.net
    oder
    Gew

    Über Google findest du noch mehr Infos.
     
  6. Video Script

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