[Suche] Gesetzestext

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Horstroad, 20. Juli 2008 .

  1. 20. Juli 2008
    ich suche den kompletten, ungekürzten gesetzestext zur regelung des flaschenpfand in deutschland. mit google hab ich nix brauchbares gefunden.

    bw gibts für hilfreiche beiträge
     
  2. 20. Juli 2008
    AW: [Suche] Gesetzestext

    Also auf gesetzeiminternet.de

    Stehen so ziemlich alle Gesetze und Verordnungen, leider kann ich dir nicht sagen in welchem/welchen Gesetzestext/Gesetzestexten der Flaschenpfand geregelt ist.
     
  3. 20. Juli 2008
    AW: [Suche] Gesetzestext

    Ähm, versuchs mal mit "Verpackungsverordnung".
    Klick.
    Verpackungsverordnung, Abschnitt 2
    Oder auf Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) danach suchen
     
  4. 20. Juli 2008
    AW: [Suche] Gesetzestext

    vielen dank dafür erstmal. das is jedoch noch nich ganz das, was ich suche.
    mein problem:
    ich arbeite in der leergutannahme von kaufland und wir haben zu viele verluste durch den einwegpfand. bis jetzt haben wir aus kundenkulanz so ziemlich alles angenommen, was irgendie pfand hatte, auch noch den kram aus der übergangszeit mit den insellogos. diese übergangszeit galt allerdings nur bis ende april '06. außerdem gibt es nach meinen informationen neben dem DPG-logo* noch ein zweites pfand-zeichen. allerdings weiß ich nicht, ob ein markt, der keine verpackungen mit diesem zweiten logo führt diese auch zurücknehmen muss. deshalb will ich nachlesen, welche einwegpfandgebinde ein supermarkt nach dem gesetz zurücknehmen muss.





    *DPG-Logo: {bild-down: http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/innovation/anlagen/_bilder/dpg-logo.gif}
     
  5. 21. Juli 2008
    AW: [Suche] Gesetzestext

    Hierzu mal was von der Seite der DPG:

    Dazu noch ein Auszug aus der VerpackV (VerpackV, §6):

    So wie ich das jetzt verstehe, seid ihr verpflichtet jede Flasche, Dose und PET zurück zu nehmen, unabhängig vom DPG-Logo oder sonst einem Logo, sofern ihr dieses Material auch führt. Lediglich wenn ihr unter 200 qm groß seid, dürft ihr die Zurücknahme von Marken, die ihr nicht selber führt, verweigern. Das DPG-Logo, wenn ich da richtig drüber informiert bin, hilft dabei, dass jeder Händler das Geld wieder bekommt, das er für das Pfand den Kunden geben musste, wird aber in der VerpackV nicht erwähnt, heißt also, dass es rechtlich nicht von Belang ist. Dementsprechend darf jeder Kunde seine Flaschen, etc. bei euch abliefern, was ich persönlich auch gut finde.
    Wer hat den Lust darauf in Berlin eine Flasche zu kaufen, damit nach München, wo man wohnt, zu fliegen, und dann irgendwann, wenn man mal wieder in Berlin ist, diese abzugeben?
    Falls ihr durch die Rückgabe Umsatzprobleme habt, dann wendet euch doch einfach an die Deppen, die das Pfandsystem eingeführt haben, und versucht nicht es an den Kunden auszulassen.
     
  6. 21. Juli 2008
    AW: [Suche] Gesetzestext

    die regelung mit dem DPG-logo is ja eindeutig. darum geht es mir nicht.
    mir geht es vor allem um den kram aus der übergangszeit, und um das andere pfandlogo (hab leider grad kein bild parat). diese bringen uns verluste, da sie für uns nicht verwertbar sind. die übergangsphase ist im sommer 2006 abgelaufen. deshalb will ich in dem gesetzestext nachlesen, ob die händler immernoch verpflichtet sind pfandartikel aus dieser zeit zurückzunehmen.
    das andere pfandzeichen führen wir. deshalb dürften die 200 m² meiner meinung nach kein rolle spielen. ich denke, dass sich das wie mit dem material im sortiment verhält, was wir nicht verkaufen müssen wir nicht zurück nehmen. will das aber nochmal genau nachlesen.
     
  7. 21. Juli 2008
    AW: [Suche] Gesetzestext

    Hier noch §8, Abschnitt 1 aus der VerpackV (VerpackV, §8, Abschnitt1):

    Wichtig sind halt die Materialien, nicht, was für Symbole darauf sind. Wird ein Material geführt, muss es auch zurückgenommen werden, zumindest sofern ich das richtig verstehe, bin ja auch nur Leie.

    Mal 'ne andere Frage, könnt ihr die Pfandpflichtigen Materialien nicht nach VerpackV, §6, Abschnitt 1, Satz 2 an den Hersteller zurückschicken? Wäre dann doch verwertet und ihr müsstet vom Hersteller Geld zurück bekommen für die Materialien. Falls ich VerpackV, §8, Abschnitt 1, Satz 3 richtig verstehe, muss jeder weitere Vertreiber - der Hersteller müsste dann der erste Vertreiber sein, schließlich stellt er nicht nur her, sondern gibt es auch ab - ein Pfand zahlen, auf das er dann Anspruch hat.

    Ich hasse Gesetze

    PS. Hier noch ein Link zu den Anhängen zu VerpackV, §6: VerpackV - Einzelnorm

    PPS. Ich würde dir raten, den Threadtitel leicht zu ändern, so, dass jeder im Vorhinein sieht, um welche Art Gesetz es dir geht.
     
  8. 21. Juli 2008
    AW: [Suche] Gesetzestext

    der vertreiber nimmt uns nur kompaktierte gebinde ab. d.h. flaschen, die durch den schredder gehen. dieses gerät steht hinter jedem leergutautomaten. es hat den zweck die flaschen aufzuschneiden, damit restflüssigkeiten rauslaufen (was ne elende sauerei is) und dass die flaschen platzsparend platt sind. diese kompaktoren schreddern nur flaschen mit dem DPG-logo. alles andere fliegt hinten raus (bei nem automaten kriegts der kunde zurück => unten nochmal gucken), das is dann für uns der verlust.würden wir die flaschen unkompaktiert transportieren, kämen nochmal enorme transportkosten dazu.

    nochmal zu den automaten... der nimmt doch auch nicht alles... alles ohne/mit defektem DPG-Logo kriegt der kunde zurück, d.h. wird nicht angenommen. auch keine flaschen aus der überganszeit oder dieses andere pfandlogo. deshalb versteh ich eigentlich nicht, warum das bei ner manuellen annahme zurückgenommen werden muss...
    will das unbedingt nochmal nachlesen, wie das gesetzlich geregelt is... muss 11.30 auf arbeit, hatte eig gehofft, dass ich bis dahin was hab...


    danke erstmal für die bisherigen antworten... bws gehen noch raus, kann grad nich...
     
  9. 21. Juli 2008
    AW: [Suche] Gesetzestext

    d e j u r e . o r g

    hier steht unser gesetzestext

    mfg
     
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