CCC: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 21. Juli 2008 .

  1. 21. Juli 2008
    In einem umfangreichen Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Chaos Computer Club (CCC) die Auswirkungen der Strafrechtsänderung des sog. Hackerparagraphen untersucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, dass der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft.

    Das Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von sog. Hackertools, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten notwendig sind, wird durch den § 202c StGB unter Strafe gestellt. Das BVerfG geht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde gegen den Paragraphen der Frage auf den Grund, ob es prinzipiell möglich ist, sog. Hackertools von vermeintlich harmloser Software zu unterscheiden. Welche tatsächlichen Auswirkungen die neue Strafnorm hat und ob die Anwendung potentiell schädlicher Software zur Überprüfung der Sicherheit von Computersystemen notwendig ist, wird im Rahmen der Stellungnahme des CCC [1] ebenfalls untersucht.

    Aus dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme [2] ergibt sich nach Ansicht des CCC, dass jeder die eigenen Computersysteme auf Sicherheitslücken testen können muss. Dazu ist der Besitz, das Testen, der öffentliche Informationsaustausch und die Weiterentwicklung von sog. Hackertools zwingend notwendig.

    Das Risiko eines Ermittlungsverfahrens gegen diejenigen, die Sicherheitslücken finden oder erforschen, hat sich mit dem Inkrafttreten des § 202c StGB weiter verstärkt. Im Ergebnis geht die freiwillige Preisgabe entdeckter Sicherheitsprobleme deutlich zurück. Die Kriminalisierung des Umgangs mit Schadsoftware durch den § 202c führt daher zu einer verschlechterten Situation für die IT-Sicherheit in Deutschland. Sicherheitsforscher und -unternehmen können Leistungen nicht mehr erbringen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen.

    Die tatsächlichen Auswirkungen des § 202c StGB in der Praxis werden in der Stellungnahme ausführlich dargestellt. So haben Medien im Bereich IT-Sicherheit nach Inkrafttreten des Paragraphen bereits begonnen, ihre Berichterstattung deutlich zu beschränken. Berufliche und private Sicherheitsforscher planen die Abwanderung aus Deutschland, und die Forschung und Lehre muss sich ebenfalls stark einschränken. Viele Befürchtungen [3], die bereits ausführlich von den Experten aus Wissenschaft und Praxis in den Bundestagsanhörungen geäußert wurden, sind also bereits eingetreten.

    "Dass die nun zu beobachtenden Folgen der Strafrechtsänderung genauso eintreten, wie alle Experten dies vorab vorausgesagt haben, überrascht niemanden. Langfristig wird Deutschland so zum Ziel von Kriminellen und zum Einfallstor für Wirtschaftsspionage, da die Computernetze nicht mehr wirksam verteidigt werden können", kommentiert der Sprecher des CCC, Frank Rieger. "Der Industrie, aber auch normalen Computerbenutzern wird die Möglichkeit verwehrt, Computer auf Sicherheitslücken zu testen."

    Die Untersuchung des CCC macht insgesamt deutlich, dass das Ziel des Gesetzgebers verfehlt wurde, eine Verbesserung der IT-Sicherheitslage zu erreichen, indem der Zugang zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen begrenzt wird. Die Kriminalisierung von Softwareherstellern und -benutzern senkt das Sicherheitsniveau in Deutschland. Gleichzeitig folgt daraus ein Standortnachteil für die deutsche Forschung und Wirtschaft.

    "Die Gesetzesänderung bringt keinerlei objektiven Nutzen, aber erhebliche Risiken. Er verstößt dabei gegen verfassungsmäßige Rechte vieler Betroffener, denn er schränkt die Berufsfreiheit sowie die Forschungs- und Pressefreiheit ganz erheblich ein. Um den IT-Standort nicht zu gefährden, muss der § 202c StGB daher schnellstens abgeschafft werden", fordert CCC-Sprecher Rieger.
    Links

    * [1] Stellungnahme des CCC anlässlich der Verfassungsbeschwerde gegen den § 202c StGB: Derzeitige und zukünftige Auswirkungen der Strafrechtsänderung auf die Computersicherheit
    * [2] Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Urteil vom 27. Februar 2008
    * [3] Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor


    quelle: Chaos Computer Club


    heise online zum Thema: CCC fordert Abschaffung des "Hackerparagraphen"
     
  2. 21. Juli 2008
    AW: CCC: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland

    Wir schaufeln uns echt n eigenes Grab.
    Sowas hirnrissiges und abgrundtief bescheuertes kann nur von Politikern stammen.

    Sorry, aber da zeigt grade sogar mein 6 jähriger Neffe den Vogel und meint, dass es dumm ist, wenn man sich nicht selbst schützen darf.
    xDD

    Naja, die Regierung kann sich ja gern daran halten.
    Ich werd mich nicht für ne eigene Schutzinitiative verfolgen lassen. xD
     
  3. 21. Juli 2008
    AW: CCC: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland

    word ! finde das auch total sinnlos ! aber das liegt (denke ich) daran das die alten witzfiguren einfach davon keinen plan haben, und das so nicht einschätzen können ! sonst hätten die so ein scheiß doch nicht gemacht ??? oder
     
  4. 21. Juli 2008
    AW: CCC: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland

    In meinen Ohren hört sich das ehr so an, also die Jungs vom CCC intensiv nach irgendwas gesucht haben an dem sie (typisch deutsch) rummaulen können.

    Irgendwas haben sie Leute schon gedacht als sie die Gesetze gemacht haben.
     
  5. 21. Juli 2008
    AW: CCC: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland

    Richtig hab das auch so aufgefasst das sie nach was suchen zum maulen.
    Aber sie haben schon recht.
    Die IT branche ist auf solche Tools angewiesen und theoretisch könnte man die dann alle Rechtlich verfolgen... nicht?
    Und da vor dem Gesetz alle gleich sind würden in der IT ja reihenweise Firmen aufs kreuz gelegt eigentlich =/
     
  6. 21. Juli 2008
    AW: CCC: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland

    Euch ist aber schon klar, dass da momentan 'ne Verfassungsklage läuft und das quasi die Stellungnahme des CCCs als Sachverständiger ist?
    Die suchen nichts zum Maulen, sondern unterstützen das Verfassungsgericht mit ihren Kenntnissen bei der Urteilsfindung.
     
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