durchsuchung - verjährung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von teddybör, 21. Juli 2008 .

  1. 21. Juli 2008
    hy, wir hatten heut eine hausdurchsuchung, wegen der firma von meiner mum.. dementsprechend darf auch alles nur mitgenommen werden was in verbindung zu meiner mum bzw der firma steht..
    (hat nichts mit urheberrechtsverletzungen oder so zu tun)

    im schrank im Flur lag eine alte festplatte von mir (habe sie aber nicht als meine erkannt, aber es war wohl meine alte von vor 3-4 jahren) (da war ich noch 16-17 jahre)

    ich vermute das dort mp3s und filme noch drauf sind bzw wiederherstellbar sind..

    Da ich minderjährig war und es schon so lange her ist, kann ein verfahren gegen mich eingeleitet werden??
     
  2. 21. Juli 2008
    AW: durchsuchung - verjährung

    das wird dir nicht viel bringen
    vll musst du nicht dafür haften dann aber deine eltern....
    aber ich denke darauf werden sie nicht so acheten die sind ja wegen der firma da
     
  3. 21. Juli 2008
    AW: durchsuchung - verjährung

    Ich will dir da keine Tipps geben weil ich mich da auf dem Gebiet nicht wirklich auskenne.
    Du kannst ja mal hier nachlesen: Verjährung – Wikipedia

    Hm, was die Festplatte angeht, soweit ich weiss, wenn bei einer Durchsuchung andere Sachen gefunden werden die mit dem eigentlich Fall nichts zu tun haben duerfen auch mitgenommen werden... d.h. es koennte sein dass...
    16 - 17, da bist du trotzdem Strafbar...
     
  4. 21. Juli 2008
    AW: durchsuchung - verjährung

    solange di ewas finden was mit der sache deiner mutter nichts zu tun hat, aber trotzdem rechtswidrig ist müssen die nen neuen durchsuchungsbeschlussj ruaskloppen und wegen nen paar mp3s werden die das wohl kaum machn

    gretz

    HeMan
     
  5. 21. Juli 2008
    AW: durchsuchung - verjährung

    die machen deswegen nix!! die schauen nur ob da dateien druff sind die mit deiner mum zu tun haben... ansonsten interessiert die das andere nicht!!! außerdem ist es deine festplatte und nicht die deiner mum!! deshalb kannst du durchatmen!!
     
  6. 21. Juli 2008
    AW: durchsuchung - verjährung

    Das wäre Möglich wenn die Eltern die Aufsichtplficht verletzt hätten... sowas nachzuweisen ist quasi unmöglich. So käme keine Handlung des Kindes in betracht, was den Erwachsenen zuzurechnen ist...


    Wenn ein Anspruch der Staatsanwaltschaft gegen dich vorliegen würde ( Herausgabe irgendwelcher Dinge ) wäre die Verjährung 30 Jahre...

    Strafrechtlich :

    - fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
    - drei Jahre bei den übrigen Taten.

    Ich geh mal davon aus 3 Jahre...

    Desweiteren werden die keiner Ermittlung geg. dich durchführen, obwohl sie es könnten, wenn sie was eklatantes finden würden.. ( Kinder os, Industriespionage, Terrorpläne, etc. )

    Also entspannt bleiben...


    Außerdem würde ich bei solchen Sachen euren Anwalt fragen, den ihr hoffentlich habt, nachdem eine Hausdurchsuchung bereits angeordnet und durchgeführt wurde....




    MfG
    F.
     
  7. Video Script

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