hat die Polizei das recht mein Handy zu durchsuchen?

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von rethstorm, 10. Juli 2006 .

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  1. 10. Juli 2006
    Moin,
    hab mal ne sehr wichtige Frage.
    Ist die Polizei einfach so berechtigt mein Handy nach Videos un Bildern zu durchsuchen?
    Weil wir wollen in der Schule mal wieder na LAN mache, un letztes mal warn die Bullen da und haben handys kontrolliert.
    Dürfen die des?? oder brauchen die da ein Durchsuchungsbefehl oda so was..
    Bin auch dankbar für LInks un so

    10er gehn an alle "Antworter" ^^
     
  2. 10. Juli 2006
    hmm ersmtal ihr macht inner schule ne lAN? will auch
    ich denke das dürfen die nicht machen, die bräuchten schon direkte hinweise das ihr etwas illegales macht. is doch auch dein privat eigentum, du musst de ja nich in dein hasu lassen, wenn die kein durchsuchungsbefehl haben. und wenn du sie trotzdem reinlässt dürfen sie nichts mitnehmen. aber so genau kenn ich mich da auch nicht aus. und sone gesetzt checkt man eh nie.
    frag doch mal dein sozialkunde lehrer oder dein geschichtslehrer. die wissen sowas fast immer.
    also lieber nochmal bei einem fachman informieren
     
  3. 10. Juli 2006
    wtf nach videos und bildern warum dasn ?

    aber ich würd den mein handy einfach nich geben ^^ solln die mich doch vehaften

    aber ich stell mir grad son durchsuchungs befehl vor

    2 seiten zettel: Hiermit sind die Beamten berechtigt ihr Mobiltelefon komplett zu durchsuchen

    rofl
     
  4. 10. Juli 2006
    Normal dürfen die das nicht, wenn sie keinen Verdacht auf "gewaltätiges, illegales, usw." Material haben. Zur Not stecks dir einfach in die Unterhose - möchte mal sehen welcher der Herren "Beamten" das da freiwillig rausholen will
     
  5. 10. Juli 2006
    sag du hast es nich dabei du hast es bei nem kumpel liegen lassen und der ist party machen und wird heute abend wohl nich zu hause sein oder so is doch wayne
     
  6. 10. Juli 2006
    Stelle deine Frage hier in diesem Forum......

    123recht.net

    wird dir bestimmt geholfen.....

    die Bullen können ja einfach aus dem Bauch behaupten ihr habt illegales auf dem Handy und so das Handy wegnehmen.....was wollt ihr dann machen ???

    Die ****ers halten jugendliche Autofahrer an um zu ärgern und sagen einfach " Allgemeine Kontrolle, Papiere bitte".....

    hier muss man sich mit dem Gesetz gut auskennen.....würde mich auch interessieren

    mfg
     
  7. 10. Juli 2006
    Ich Glaube auch das die erst einen Durchsuchungbefehl brauchen und wenn die keinen haben, ist die Idee mit der Unterhose auch nicht schlecht^^
     
  8. 10. Juli 2006
    hi,
    die sache mit lan in der schule ist ja mal echt korrekt ...
    ich denke die bullen dürfen dein handy zwar nicht durchsuchen, doch wenn du dich weigerst kommt es ihnen schon verdächtig vor und du musst ggf. sogar auf die wache und warten bis sie die berechtigung zum dursuchen haben. mein tip: einfach keinen scheiß auf dein handy machen ... oder handy in den computer schmeißen, gehäuse zu machen und gut is
     
  9. 10. Juli 2006
    ich sage auch, die dürfen des nicht, recht auf privatsphäre.
    ich mein du könntest ja zb s von dir und deiner freundin draufhaben, was geht das die bullen an!! also wenn was zu verstecken hast, dann wehr dich, wenns dir am ***** vorbei geht, dann lass halt kontrollierren.
    was ich vlt noch machen würde wenns ned des oberbullenschwein iss: "zeig erst deins her!!!" und dann will ich mal sehen, was der dann macht!!
    naja, wenn du dich werst, und der darf des wirklich, wird er dich schon mitnehmen, weil in der öffentlichkeit dich zu dursuchen (filzen) dürfense eigentlich garnech. also nur weil dich da weigerst, machst dich nicht strafbar. (du musst dich nicht selbst belasten und aussage verweigern und son spaß)
    aber treibs ned zu weit, sonst kommts noch zur beamtenbeleidigung, und dass iss strafbar

    ( hab ich hintermir, die beamtenbeleidigung , des war lollig, die bullen haben uns ned zum fußballspiel reingelassen, weils zu voll war, und da haben ich und n paar kumpelz die bullen angeschriehen von wegen: "kein vaterlandsstolz, du kackboon, usw) glaub mir, die freuen sich ned!!

    mfg, strava
     
  10. 10. Juli 2006
    so hard es kling ja sie haben das Recht nur die Lehrer dürfen es nicht!!!!
    So ein ähnlicher Fall hatten wir auch mal!!! Ich hoffe dir langt das als antwort.
     
  11. 10. Juli 2006
    naja polizisten dürfen aber taschen bzw. personen kontrolle machen wenn sie wollen. ich glaub dazu brauchen die nix an befehl. die können ja halt auch jede person nach waffen durchsuchen.

    aber aufs handy würd ich die nie gucken lassen da würd ich ganz frech sagen ohne meinen anwalt seht ihr gar nix. 8)


    ________

    Ps. wegen lan in der schule:
    das machen voll viele von meinem cusion die schule macht ab und zu auch lans. und auf meiner berufschule haben das auch schon welche gemacht. da musste aber ein paar stunden ein lehrer bei sein lol .
     
  12. 10. Juli 2006
    oh,


    denke ma das sie das nur dürfen,wenn sie gegn dich was in der hand habn oder du schon
    vor gericht stehst,aber einfach so.....ney,da kannst du nein sagen und dann müssen
    die das gerichtlich anordnen.....die kommen also aufjedenfall an dein handy
    nur wer dann noch alle vids und pics besitzt,die ihn in schwierigkeiten bringen..naja


    pace
     
  13. 10. Juli 2006
    Solche Sachen wie Handy durchsuchen dürfen sie auf keinen fall.

    Siehe STPO §110:

    aber Polizisten sind auch nicht dumm.

    Wenn dich ein Polizist fragt ob er dein Handy mal haben kann und du sagt ja, weil du denkst das er das darf, hat er so gesehen dein einverständniss.
    Wie der berühmte spruch im Fernsehn
    "Dürfen wir mal reinkommen?"

    also lasst euch nicht von den Bulln verarschen und nimmt eure rechte wahr!!
     
  14. 10. Juli 2006
    Xylol hat schon alles gesagt. Wär ja noch schöner, wenn die Polizisten ohne jeglichen Grund Dein Handy bzw. Deine Privatsphäre durchsuchen könnten.
     
  15. 10. Juli 2006
    mhh also ne dürften eigentlich nicht wenn du einen verdacht hätten so das du dealer bist und öfters aufgefallen bist dann schätz mal so weil das bei meinem kumpel mal war aber sonst können die dich mal.
     
  16. 10. Juli 2006
    ohne konkreten verdacht dürfen die dein handy nicht "durchsuchen" denke ich...
    das ist immerhin deine privatssphäre und ohne die richtigen papiere wie von xylol bereits aufgeführt, kommt keiner an dein handy ran..
    ich glaube auch nicht,dass sich die polizei die arbeit macht für all die handys bei so ner lan durchsuchungsbefehle zu ordern...ich glaub die hatten einfach glück,dass die leute ihnen ihr handy einfach gegeben ham
     
  17. 10. Juli 2006
    tja ich muss leider sagen dass die das höchstwhrscheinlischt dürfen, da dass verbreiten von copyright geschützen bildern und filmen ja im prinzip nichts anderes als raupkopiererei ist und somit strafbar, ausserdem sagen sie einfach sie haben den dringenden verdacht dass das handy gestholen ist haben die bei mir schon 2 mal gemacht nur dass die nicht geblickt haben wo mein bilderordner is
     
  18. 11. Juli 2006

    eigentlich hatt ich nichts von "richtigen papieren" erwähnt.

    Das geht darum das die Poliei allgemein NIEMALS deine Privaten Dokumente (Handy,HDD,Briefe etc)
    ansehn darf! Nur der Staatsanwalt darf dies. Das heisst das die Beamten deine Privaten Sachen zum Staatsanwalt schicken muss und der die unter die Lupe nimmt.
    Die Polizei is dazu da Anhaltspunkte zu sammeln alles andere wie die Auswertung eines Beweismaterials übernimmt der Staatsanwalt.
     
  19. 11. Juli 2006
    Die Polizei darf erstmal gar nichts machen außer in den folgenden Fällen:

    1. Sie haben einen Durchsuchungsbefehl
    2. Du bist verhaftet worden (egal wegen was). Dann kannst Du durchsucht werden.
    3. Es besteht ein begründeter Verdacht

    Bei Punkt 1. gibt es dann allerdings eh schon Ermittlungen welche deine Person betreffen und bei Punkt 2. hast du der Polzei einen Grund gegeben dich zu verhaften.

    Relevant ist eigentlich nur Punkt 3. Die Polizei darf dich und dein Handy nur durchsuchen wenn ein begründeter Verdacht vorliegt was bedeutet, dass die Polizisten irgendwas gesehen oder gehört haben müssen was den Verdacht einer Straftat bestätigt.

    Die Polizisten wissen das natürlich auch und fragen halt einfach ob man "das Handy mal haben kann" oder "ob man kurz reinkommen kann". Bejaht man dies wird dies als Erlaubnis zur Durchsuchung gewertet bzw. bei der Frage „ob man mal reinkommen kann“ wird die Möglichkeit gewährt einen begründeten Verdacht zu ersehen (wie z.B. ein Stapel gebrannter CD’s mit entsprechenden Beschriftungen).

    Wenn man etwas zu verbergen hat, dann sollte man pauschal nichts erlauben und ausdrücklich jeder Durchsuchung in welcher Form auch immer wiedersprechen - am optimalsten mit Zeugen. Und wenn man nichts zu verbergen hat kann man das auch machen. Dies darf nicht negativ bewertet werden.
     
  20. 11. Juli 2006
    bla bla bla blub ...

    klar du würdest denen dein handy nicht geben würdest bestimmt noch sagen eh alta was willst du ? ne ?

    -.-

    immer diese möchtegern helden ...
     
  21. 11. Juli 2006
    hmm bring einfach das handy nicht mit..meinem kollege wurd z.b handy weggenommen und darauf wurde ein clip gefunden wo ein junge einen bullen schlagt ..wurde aber nur ermahnt der kolleg,und eingentlich dürfen die das gar nicht nur wenn sie verdacht haben und wie gesagt bring handy einfach nicht zur schule

    shu
     
  22. 11. Juli 2006
    Tja

    ich bin doch immer wieder beindruckt welchen Wert Jugendliche auf ihre Rechte legen.
    Das soll jetzt nicht heissen das ich für einen Überwachungsstaat bin

    aber wenn ein Verdacht vorliegt und man von seinem Recht gebrauch macht die Einsicht zu verweigern.
    Ziehen Sie das Handy ein und die Staatsanwaltschaft kontrolliert dein Handy.

    Da frag ich mich doch was einem lieber wäre.
    Einblick direkt zu gewähren oder erstmal für einen gewissen zeitraum aufs Handy zu verzichten.
    Vorallem wenn man wirklich nix zu verbergen hat.
     
  23. 11. Juli 2006
    Die Polizei hat das recht dazu nicht , nur wenn gefahr im verzug ist oder sie einen Durchsuchungs Befehl von der Staatsanwaltschaft hat. Dann dürfen sie es solang sie diesen nicht haben kannst du sie deshalb zur Anzeige bringen. Das is verletzung der Datenschutz gesetze die genauso für sie gelten.

    So Far~
     
  24. 11. Juli 2006
    das zum Thema ob Sie es darf oder nicht

    1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,

    Also das Wort Annahme sagt doch schon alles , also eigntlich immer.

    Komplett nachzulesen unter http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Gesetze/spolg.htm
     
  25. 11. Juli 2006
    Jep, du bist dazu verpflichtet.
    Vor allem wegen der Popularität dieser ganzen Gewaltvideos etc ist das wie ich finde eine sinnvolle Herangehensweise der Polizei. Stichproben bringen viel ans Licht, hab ich mal gelesen. -_-
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.