Filesharing: Provider müssen Verbindungsdaten nicht herusgeben

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Driver, 3. Januar 2005 .

  1. 3. Januar 2005
    Nachdem die Musikindustrie in den USA schon gegen 7000 Filesharer Klagen eingereicht hat will die Interessensvertretung in Österreich diesem Beispiel folgen. Um einen User identifizieren zu könnnen muss der ISP (Internet Service Provider) die IP Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem User in Verbindung bringen.

    Die Ratskammer des Landesgericht Wien hat nun entschieden dass das Ausforschen eines Users anhand einer dynamischen IP Adresse eine Rufdatenrückerfassung ist. Diese darf nur erfolgen wenn das Strafmaß 6 Monate übersteigt. Zum Ärger der Musikindustrie beträgt das Strafmaß für nichtgewerblichen Upload nur maximal 6 Monate. Daher dürfen ISPs in Ö keine Verbindungsdaten herausgeben. Die Entscheidung der Ratskammer kann noch angefochten werden.

    Nach einem Posisitonspapier der ISPA (ISPs Österreich) werden statische IP Adressen nur gegen eine richterliche Anordnung herausgegeben.

    Quelle: http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=260050

    Siehe auch passedenden Beitrag hier.
     
  2. 3. Januar 2005
    hi
    da bin ich ja wieder froh das ich aus .at komme.
    nur noch hoffen das die entscheidung auch stehen bleibt
    cya
     
  3. 3. Januar 2005
    und da ist einer der Gründe warum in lieber in Österreich oder in der Schweiz leben würde!
     
  4. 3. Januar 2005
    jo in der schweiz wohnt ein Kumpel von mir der zahlt für seine Standtleitung 25-30€ im Monat lol oder?
     
  5. 3. Januar 2005
    oje .. da kann man ja richtig geil uppen und dloaden ...
     
  6. 3. Januar 2005
    wobei ich froh bin KEINE statische ip zu haben...
     
  7. 3. Januar 2005
    schade, dass ich in deutschland wohne, da müssen die Provider die Ip´s nicht speichern, müssen sie aber, wenn vorhanden auf befehl rausgeben. X(
     
  8. 4. Januar 2005
    Man kann auch folgendes machen:

    Bei manchen Providern ist es möglich bei der Bestellung anzugeben, dass keine Verbindungsdaten von dir gespeichert werden dürfen 8o
    Der Haken bei der Sache is halt das man dann jedesmal die Rechnung zu akzeptieren hat, und rechtlich gesehen keinen Einspruch erheben kann.

    Im Klartext:: DU HINTERLÄSST KEINE SPUREN IM INET! Oder du hinterlässt vielleicht Spuren, diese können jedoch nicht mit dir in Verbindung gebracht werden ?( Is vieleicht auch mal ne kleine Universalantwort auf die "wie kann ich mit proxy unerkannt surfen" Threads

    Nur nochmal zur Klarstellung: Man kann dir dann vielleicht nicht nachweisen WAS du im Inet gemacht hast ,das würde dich im Extremfall bei einer Hausdurchsuchung aber natürlich auch net retten wenn du ne volle Platte hast inklusive DVD-R Sammlung!!


    greetz IchI
     
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