Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von XeRo7, 5. August 2008 .

  1. 5. August 2008
    Moin Moin,

    also ich habe folgende Sachlage:

    Heute morgen bin ich mit 80 km/h (laut Tacho, Zeiger war genau auf der 80) in einer Tempo 50 Zone geblitzt worden. Das ganze war auf einer Landstraße außerhalb, die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung war 70km/h, dann kam ein Tempo 50 Schild und knapp 50 Meter hinter dem Tempo 50 Schild war der Blitzer der mich geblitzt hat. Jetzt ist meine Frage, gibt es da nicht eine Richtlinie die besagt wie weit ein Blitzer mind. von dem Verkehrsschild entfernt sein muss? Ich meine nämlich mich da an eine mind. Entfernung von 200 Metern erinnern zu können, und 200 Meter waren es in diesem Fall niemals. Mein Problem ist nämlich dass ich noch in der Probezeit bin und 30km/h zu schnell bedeuten ja Nachschulung für knapp 300 Euro und 2 Jahre Probezeitverlängerung . Deswegen Suche ich gerade etwas mit dem ich die Sache anfechten kann.

    Schonmal Danke im Vorraus,
    XeRo
     
  2. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Ist Bundeslandspezifisch hier findest du eine Übersicht der Richtlinien für die Bundesländer.
     
  3. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Ich glaube es waren 250m! dann darf man blitzen!
    sry. fürs bedanken
     
  4. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    150 m in den meisten bundesländern

    Lynx´s link gibt da genauer auskunft
     
  5. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    falls du denkst, dass der blitzer zu nah hinterm schild stand (natürlich vorher nachschlagen), kannst du das bußgeld anfechten. dann würde das ein sachbeauftragter das prüfen und falls es tatsächlich gegen das gesetz des bundeslandes verstößt, wird das bußgeld aufgehoben.

    //@D Flam: was für ein bescheuerter spam warn das?
     
  6. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    was hat des mit dem thread zu tun?

    gar nix.

    also man kann eig sagen mind. 100m, aber meist mehr , da hat man eig au lang genug zeit sich ausrollen zu lassen
     
  7. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Also mein fahrlehrer sagt immer .. das man ab dem schild das tempo haben muss !
     
  8. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Ich denke die Strafe bekommst du denke ich so oder so...

    Weil schließlich war ja vorher Begrenzung 70 km/h und da warst du ja auch schon vorher zu schnell.
     
  9. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Also, es gilt: innerhlab geschlossener Ortschaften mindestens 50m
    und ausserhalb 100m

    In Krefeld kostet die 175€ musste mal in den Fahrschulen nachfragen, 300 ist schon sehr teuer, aber die bekommst du wohl angeordnet.

    Was hat das mit dem Thema zu tun?
     
  10. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Unterschreitungen hierzu: - bis auf 50 m, wenn die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt ist und die Meßstelle nicht in der ersten Stufe liegt

    Arrgh, das versaut mir alles

    Naja trotzdem Danke Jungs

    Aber mal was anderes ich sehe grade (laut dem Link) dass in NRW als Toleranz 5km/h abgezogen werden, wieviel kann man denn so beim Tacho abziehen, die Dinger laufen ja auch immer mit mehr als man tatsächlich fährt (Das Auto war ein neuer BMW 3er Touring), ab 20 km/h oder drunter gibt es ja keine Nachschulung also fehlen mit dann ja "nur" noch 5km/h weniger ^^
     
  11. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    abweichungstolleranz von tachos is im schnitt +/- 4%, je nach modell unterschiedlich, kommt auf die reifengröße, querschnitt und das profil an
     
  12. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Normalerweiße rechnen die 10% Toleranz...und das is ne 50 er Zone ^^
    also 5 km/h

    und der Blitzer muss definitiv 150m (niedersachsen) hinter dem Schild stehen oder halt mehr
     
  13. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    du könntest aber auch alles anfechten und das eichprotokoll des blitzer verlangen.kannst kannst du an einem bestimmt ort einstehen.
    wenn sie das nicht haben(das ist ziemlich häufig der fall)können sie dir nix mehr.
     
  14. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Genau so habe ich das auch gelernt und letztens wurde ich auch kurz nachm Schild geblitzt habe dann nen Kollegen gefragt wo der Vater Bulle is und der gerade da war und der meinte dann direkt ab dem Schild

    Steht ja net umsonst da das Schild ^^
     
  15. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Ja das schon, aber es ist nicht immer Möglich gleich ab dem Schild die Geschwindigkeit zu haben... . Wenn ich mit 250 auf der Autobahn ankomme kann und nach der Kurbe ist nen Schild von 120 wegen Ausfahrt etc. dann kann ich nicht da sofort 120 Fahren... desswegen die 150 M (Hessen) hinter einem Schild der Blitzer erst erlaubt.
     
  16. 5. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    ich würde an deine stelle auf jeden einspruch einlegen und dann gucken was passiert
    schadet nicht
     
  17. 6. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    wie was hat das mit dem thema zu tun ?

    hasst du nen lappen? dann solltest du wissen das man AB dem schild 50 fahren soll/muss.

    das heisst, theoretisch könnte der blitzer 2m hinter dem 50er schild stehen und wenn du zu schnell bist kannst du nicht sagen " ja das war aber schon 2m dahinter".

    wie gesagt, das ist nur eine theorie, ob man den blitzer jetzt mindestens 100 oder 200 meter nachm 50er schild aufbauen darf, kann ich nichts zu sagen...
     
  18. 6. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Ja Normal gilt direkt ab dem Schild 50, aber es wär ja auch schwachsinn dann erst nochmal voll in die Eisen zu gehen um auch auf 50 zu kommen. Deswegen sagt man das man noch ausrollen lassen kann.

    Ein Kumpel hatte das gleiche Problem. Er meinte auch so ca. 50m nach dem Schild wurde er geblitzt, aber er war nur 17 km/h zu schnell. Und er wusste nichts von dieser Regelung also hatter einfach bezahlt. Naja.

    Darf man Fragen was das Profil damit zu tun hat? Oder meinst du einfach nur ob die reifen mehr oder weniger abgenutzt sind?
     
  19. 6. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Hatter ganz schlau von der Page die oben gepostet wurde kopiert

    Das Profil hatn shice Dreck damit zu tun nur der Querschnitt und die Reifengrösse... Hab mal meinen Dad gefragt und der meinte es müssen aufjedenfall diese 150m eingehalten werden...


    Leg einfach Einspruch ein und gut is
     
  20. 6. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Anfechten kannst du das ganze natürlich. WÜrde ich wenns um den Lappen gehen sollte ohnehin. Das kannst du ja erstmal abwarten. Letzten Endes entscheidet sich so etwas aber vor Gericht. Das würde hohe Kosten bedeuten und einen Anwalt.
    Wieso? Ganz einfach. Die am Anfang des Threads geposteten Richtlinien für Bundesländer sind nur RICHTLINIEN. Noch nicht mal Gesetze. Wenn du dann noch in einem Bundesland ohne Richtlinien wohnst wirds nochmal schwieriger.
    Du könntest es kippen wenn du ihm vorwirfst von diesen Richtlinien abzuweichen ohne einen Grund zu haben. Hat er diesen, beispielsweise wegen einer Gefahrstelle wirds wieder rechtlich eng.

    Letzten Endes gilt: Versuchen Einspruch einzulegen. Kommunikation nur schriftlich und sachlich.

    Aber denk dran dass es denen fast egal ist ob der Fall vor Gericht landet. Dir jedoch nicht wenn du den Prozess verlieren solltest. Schau also ob das Sinn macht wenn du das richtig anfechten willst. Ein normaler geschickt formulierter Widerspruch kostet aber nix. Versuchen kannst du es.
     
  21. 6. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Doch das kann man sagen, weil es eine tolleranzgrenze gibt und die wird in diesem Thread diskutiert. Davon abgesehen hab ich meinen FS seit März 2005 und bin seitdem 100000km gefahren, ja ich habe einen -.-

    Das war aber die einzige Frage die hier gestellt war und wenn du nix dazu zu sagen hast, dann spam hier auch nicht rein.
     
  22. 6. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Also mit Anfechten kommst du wahrscheinlich nicht durch aber es gibt was besseres, wenn der Wagen nicht auf dich zugelassen ist wartest du einfach ab bis z.B. dein Vater Post bekommt von der Bußgeldstelle. Die werden nach dem Fahrer fragen, einfach auf den Brief nicht antworten. Dann kommt in paar Wochen nen 2. Brief wo drin steht das die den Fahrer ermitteln werden. Das die Polizei vorbeikommt und in deiner näheren Umgebung nach dir sucht usw. was nach meiner Erfahrung aber sowieso nicht passiert. War bei mir auch so war in der Stadt 25km/h zu schnell gewesen. Außerdem bis der 2. Brief kam war die Tat sowieso schon verjährt gewesen. Einfach nicht antworten auf die Briefe hab bis jetzt auch nie wieder was davon gehört.
     
  23. 6. August 2008
    AW: Mindestentfernung des Blitzers zum Geschwindigkeitsschild?

    Falls Du praktischer Weise eine Rechtschutzversicherung hast, dann geh zu deinem Anwalt und frag Ihn was er machen kann.
    So machen meine Eltern das immer, mussten bis jetzt selten etwas zahlen.
    Falls das Auto nicht auf deinen Namen angemeldet ist steigt deine Chance davon zukommen. Mit ganz viel Glück bekommt derjenige auf den das Auto zugelassen ist nur eine Rechnung zugeschickt die Du Ihm dann bezahlst.
    Oder frage jemanden der schon aus der Probezeit draußen ist ob er für Dich grade steht. So bin ich auch schonmal davon gekommen.

    Hoffe konnte helfen.

    //Edit: Wenn du es schaffst die werten Herren von der Polizei länger als sechs Monate hinzuhalten dann ist die Tat verjährt. Zumindest im Bundesland Baden-Württemberg. Hier wieder Stichwort Rechtsanwalt + Rechtschutzversicherung, der kann die ewig mit irendwelchen Eichprotokollen und bürokratischem Zeugs hinhalten
     
  24. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.