Vorsicht bei Lockangeboten für Handy-Flatrates

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Dw4rf, 6. August 2008 .

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  1. 6. August 2008
    Der Teufel steckt mal wieder im Kleingedruckten: Verlockende Mobilfunk-Angebote halten am Ende nicht das, was sie versprechen. Bei der neuen Zwei-Stunden-Flatrate von Tchibo ist das nicht anders. WELT ONLINE zeigt, worauf Handy-Kunden unbedingt achten sollten.

    Die neue Zwei-Stunden-Flatrate von Tchibo mobil klingt verlockend: Neukunden kaufen für 9,95 Euro eine SIM-Karte, zahlen keinen monatlichen Festbetrag und können für 39 Cent bis zu zwei Stunden von ihrem Handy ins Festnetz und in alle deutschen Mobilfunknetze telefonieren. „Das rechnet sich für jeden, der regelmäßig länger telefoniert“, sagt Bettina Seute, vom Internetmagazin Teltarif. Würde man mit einem für Prepaid-Discounter mittlerweile üblichen Minutenpreis von zehn Cent telefonieren, würden zwei Stunden mit zwölf Euro zu Buche schlagen.

    Doch die Tücken und Schwächen finden sich wie so häufig im Kleingedruckten. Das Angebot von Tchibo Mobil gilt nur für Neukunden, kann nur bis zum 1. September gebucht werden und ist auf zwölf Monate begrenzt. Außerdem fallen die 39 Cent auch für jedes kürzere Gespräch an, auch wenn dieses direkt auf einer Mailbox landet. „Zudem besteht die Gefahr, dass nach einem Funkloch neu gewählt werden muss und erneut 39 Cent anfallen“, warnt Tarifexpertin Seute.

    Und wer als Intensivtelefonierer eine Dauerleitung benötigt, fährt mit den Total-Flatrate-Angeboten der Wettbewerber besser. Für durchschnittlich 75 Euro im Monat können Mobilfunkkunden rund um die Uhr in alle Netze telefonieren. Das würde rein rechnerisch mit der Tchibo-Zwei-Stunden-Flat rund 140 Euro kosten. Dafür liegt der rechnerische Minutenpreis bei einem zwei Stunden Gespräch bei gerade mal 0,33 Cent. Da es jedoch wohl kaum einen Mobilfunkkunden gibt, der nur lange Gespräche führt, eignet sich das neue Tchibo-Angebot laut Tarifexperten vor allem als Zweitkarte für längere Gespräche in fremde Mobilfunknetze.

    Ein Pluspunkt ist die kurze Vertragsmindestlaufzeit für Prepaidkunden von einem Monat. Eine beiderseitige Kündigung ist laut Tchibo jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Buchungsmonats möglich. Wird nicht gekündigt, wird die Option automatisch für einen weiteren Monat aktiviert. Bei totalen Flatrates binden sich Mobilfunkkunden hingegen in der Regel für 24 Monate. Stutzen dürften einige Verbraucher darüber, dass auch Tchibo sie schon nach einem Monat wieder kündigen kann.
    „Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegenüber einer einmonatigen Kündigungsfrist – sofern der Vertrag keine Mindestlaufzeit hat“, sagt jedoch Thomas Bradler, Rechtsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Kunden sollten sich aber bewusst sein, dass sie die zehn Euro für die SIM-Karte dann womöglich umsonst investiert haben. Wenn der Anbieter kündigt, sind die Kunden automatisch im normalen Tchibo-mobil-Tarif, wo eine Telefonminute 15 Cent kostet. Möchte der Verbraucher dieses Angebot nicht nutzen, muss er selbst kündigen. Um ein mögliches übrig gebliebenes Guthaben auf der SIM-Karte müssen sich Verbraucher hingegen keine Sorgen machen. Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass dies Kunden auch nach einer Kündigung zusteht.

    Vieltelefonierer sind unerwünscht

    Bleibt die Frage, welchen Grund der Mobilfunkanbieter haben könnte, den Vertrag von sich aus zu kündigen. Dieses Jahr haben mehrere Festnetz- und Mobilfunkanbieter wie Arcor oder Congstar Kunden gekündigt oder mit Kündigung gedroht, weil die Kunden aus Sicht der Unternehmen die Telefonflatrates zu intensiv genutzt hatten. Dies ist auch einer der Gründe, warum der Bundesverband der Verbraucherzentralen in der vergangenen Woche mehrere Mobilfunkdienstleister aufgrund unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt hat.
    Häufig behielten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln seien nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam. „Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen“, bemängelt Rechtsexperte Bradler.
    Darüber müssen sich Tchibo-mobil-Kunden jedoch laut Unternehmensangaben keine Gedanken machen. „Die Anzahl der Gespräche ist nicht limitiert. Pro Gespräch liegt die Maximaldauer bei zwei Stunden. Seitens Tchibo mobil wird einem Kunden nur im Missbrauchsfall gekündigt“, erklärt eine Tchibo-Sprecherin auf Nachfrage. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sogenannte Dialer einen Anschluss maschinell und gewerblich 24 Stunden täglich nutzen.

    Tarifexperten grübeln dennoch, wie sich das neue Tchibo-Angebot für das Unternehmen rechnen soll. Nutzen Mobilfunkkunden die Zwei-Stunden-Flatrate intensiv, kann das für das Unternehmen ganz schön teuer werden. „Tchibo mobil überrascht seine Kunden regelmäßig mit besonderen Angeboten, wie hier bei unserem Sommer Spezial, zu einem besonders fairen Preis-Leistungsverhältnis. Tchibo bemüht sich regelmäßig seinen Kunden knapp kalkulierte, exklusive Angebote zu machen“, heißt es dazu aus der Pressestelle.

    Quelle: Welt.de

    Super, muss ich jetzt Angst haben, dass Vodafon (Arcor) mich rausschmeisst nur weil ich einen Dienst nutze, welchen die Damen und Herrn mir angeboten haben?
    Die spinnen doch....
     
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