Auto Fehlkauf !!!!!

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von MastaFlo, 6. August 2008 .

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  1. 6. August 2008
    Schönen guten Abend an alle !!!

    Ich bräuchte mal euren Rat, und zwar mein Onkel hat heute sein neues gebrauchtes Auto geholt. (Opel Omega 2.0, 116PS) Nun habe Ich mir den Wagen mal angesehen, Probefahrt usw.

    Folgende Mängel sind mir aufgefallen:
    Öllecken (Dicker Tropfen, unten am Motor),
    Blinker sind Defekt obwohl dies vorm Kauf angeblich repariert wurde (sieht man ja wie),
    Vorderachse starke Klappergeräusche,
    Klimaanlage kühlt nicht,
    Keilrippenriemen Stark porös (ich würde damit nicht fahren),
    Zündleitungen Zylinder 1-4 alle stark rissig Zyl. 2 hält grade zusammen,​

    Nun manche Mängel mögen nicht der oberhammer sein,aber Kleinvieh macht halt auch Mist.
    Inwiefern oder was müsste der Händler alles reparieren lt. der gesetzlichen Gewährleistung ???
    Da dies nicht von 100km fahren alles geschehen sein kann !!!
    Mir währe am liebsten wenn er das Auto zurückgeben könnte aber weiss jetzt nicht wie weit man da gehen kann.

    Ja das war es erstmal, hoffe könnt mir helfen.

    Gr33tz MastaFlo
     
  2. 6. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Ich weiß echt nich wo euer Problem liegt!Das von dir genannte sind alles Verschleißteile, und da muss der Händler garnichts machen. Außer vllt. die Blinker, weil wenn die gemacht wurden und trotzdem nich funktionieren, das isses eindeutig dem Verkäufer seine Schuld.Aber alles Andere hätte dein Onkel bei einer Probefahrt und auch mal nem genauen Blick sehen können. Das is ja nun seine Schuld.Und man kann nem Verkäufer so einen Mist echt nicht in die Schuhe schieben ;-)
    Kannst ja mal im Kaufvertrag gucken...das alles wird sich dem Gewährleistungsrahmen entziehen...bis auf die besagten Blinker.
    MfG
     
  3. 6. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    ja bei sowas kann man leider nix machen.

    einzige möglichkeit wäre wenn des auto als unfallfrei verkauft worden ist und dann nachgeschaut wurde und dass schweißnähte am rahmen und so sind.

    weil dann kannste ihn verklagen oder geld zurück oder wagen zurück auf was du halt scharf bist.

    aber des oben stellt alles keine gefährdung dar, bzw es hieß bestimmt nicht in dem kaufvertrag dass der wagen neu überholt wurde und wieder top ist oder?
     
  4. 6. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    quatsch... vertrag ist zustande gekommen zwischen unternehmer und verbraucher => verbrauchsgüterkauf nach §474 BGB. Es gilt außerdem §433 "[...] frei von Sach- und Rechtsmängel [...]"!!!
    Es gilt die Beweislastumkehr nach §476 BGB => Da "heute" nicht länger als 6 monate zurück besteht ein Sachmangel, der nach diesem § schon bei übergabe vorhanden war. (unternehmer müsste beweisen, dass der schaden innerhalb von ein paar stunden aufgetreten ist... bei rissigen leitungen geht das wohl schlecht)
    Rechte des Käufers bei Mängeln ist in §437 geregelt, dieser verweist auf §439 BGB

    => zusammenfassend: ja, der verkäufer muss!! die mängel beseitigen, verweigert er dies bzw. kann die Mängel nach 2-3 Versuchen nicht beseitigen, kann dein onkel nach §437 opt. 2,3 Schadensersatz neben, oder statt der Leistung verlangen

    (dies ist aber nun so umfangreich zu begründen, dass ich es hier nicht posten will)

    Sätze wie "verkauft wie gesehen" sind NICHT zulässig!!! (wenn §474 zutrifft)
     
  5. 6. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    quatsch!

    des bezieht sich auf neuware. und ein gebrauchtwagen der automatisch verschleißteile hat ist keine neuware!
     
  6. 6. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    da kannst du aufjedenfall was machen ..
    kommt aber drauf an was im Kaufvertrag steht. Musst den mal anschauen aber weiterfahren würde ich nicht aufjedenfall hin und mal gescheiten aufstand machen.
    lg
     
  7. 6. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    kannst es auf die brutale art machen und mit der presse drohen (zeitung):

    is zwar im prinzip androhung von rufmord nur bei sowas machen die dann keine zicken mehr. und wenns an die presse geht wäre es nur die wahrheit, dass der händler autos verkauft die technisch nicht ok sind.
     
  8. 6. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    NEIN!!!

    §474 Satz 2 schließt nur gebrauchte Güter aus, die VERSTEIGERT werden.
    Das ist definitiv ein Verbrauchsgüterkauf, mit allem was dazugehört! -> stichwort: Gewährleistung...

    soll ich etwa noch die definition von Sachmangel aufschreiben?! über den Zylinder + Keilriemen kann man streiten, wenn aber ein auto mit klimaanlage verkauft wurde, dann muss diese funktionieren, egal wie alt das teil ist (genauso verhält es sich mit den anderen mängel)
     
  9. 6. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Wenn im Kaufvertrag steht "Gekauft wie gesehen" kannste so gut wie garnix machen.

    Kannst nur was machen, wenn er dir arglistig etwas verschwiegen hat, wie z.b. die blinker, da könnteste durchkommen.

    Bei den anderen Teilen sehe ich aber keine Chance.

    @Timer: Das mit den 6 Monaten kannst du vergessen, das zählt definitiv nicht bei einem Auto Kauf.
     
  10. 6. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    lies dir bitte noch einmal meinen ersten beitrag durch... bei einem händler ist dieser satz schlichtweg falsch... bei einer privatperson (als verkäufer) hingegen stimmt dies (teilweise; privatpersonen sollten sowieso die gewährleistung ausschließen). das ist aber hier nicht der fall..

    seid ihr denn alle blöd?!
    wo soll das stehen, dass dies bei einem Auto nicht gilt?
    ihr könnt ja ruhig weiter darauf beharren, dass man keine chance hat; dem ist aber definitiv nicht so...

    EDIT: ... einschränkend gilt hier noch wenn das auto als "Bastlerfahrzeug" verkauft wurde... dies ist hier nicht erwähnt, ich gehe davon aus, dass es nicht als Bastlerfahrzeug verkauft wurde, daher kann der händler definitiv nicht die gewährleistung ausschließen (sondern nur auf 1 jahr verkürzen; die 6 monate beweislastumkehr gilt weiterhin!!)
     
  11. 7. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Man kann da auch reinschreiben, das der Käufer innerhalb von einem Monat das Haus des Verkäufers rosa streichen muss, aber das ist genau so nichtig.
    Diese Klausel gibt es nicht bei Händlern. Nichtverschleißteil, wie von oben genannten Blinker und Klimaanlage müssen funktionieren, somit kann dein Opa die Reperatur der beiden Sachen verlangen. Wenn der Händler das gemacht hat und es geht wieder kaputt, darf er anch dem dritten Reperaturversuch das Auto gegen den gekauften Betrag wieder zurückgeben.

    Und davon abgesehen hat Timer in glaub ich allem Recht.
     
  12. 7. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    danke... ist ja auch zu 20% teil meines studiums...
    endlich einer, der nicht die größte sch*** als wahrheit verkauft; bw dafür
     
  13. 7. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Exakt das Stimmt.Ausser wie @Timer auch sagte das dass Fahrzeug als Bastlerfahrzeug oder aber auch fürn Export verkauft wurde.

    Also hin gehen schlüssel Abgeben Frist setzen (14 Tage ) und abholen.
     
  14. 7. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Wenn er dir nichts über die mängel bescheid gesagt oder es nicht im Vertrag steht, könntes du ihn Anzeigen.

    Aber kleiner Tipp....

    Opel ist voll fürn *****
     
  15. 7. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Is ja alles schön und gut du Theoretiker.Aber Recht haben und Recht bekommen is nen Himmelweiter Unterschied!
    Und ich sag es dir jetz schon wie es ist..er wird garnichts bekommen..bis auf die Klima und die Blinker.
    Ob du es mir glaubst oder nciht...da kannste noch soviele Paragraphen runterreiten^^
    Vllt. lässt der verkäufer sich noch auf eine Nachverhandlung ein, aber dann isser echt nen guter Mensch.
    MfG
     
  16. 7. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Es ging doch auch nur um Blinker und Klima, oder nicht?
    Ich mein alles andere sind doch Verschleißteile, is klar das man die nicht ersetzt bekommt.
     
  17. 7. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    BW dafür

    eben theorie und praxis is was anderes.
     
  18. 7. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Also Blinker muss auf jedenfall gemahct werden wenn es gesagt wurde das er gemacht wurde,aber das probiert man doch dann direkt da .Zu den anderen Sachen muss man gucken denke der Verkäufer wird nen paar Sachen machen wenn er OK ist er muss aber nicht soweit ich weiß.
     
  19. 7. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Ich kann dir zwar nicht viel dazu sagen, aber bei meinem Vectra musste letztens auch der Blinker repariert werden.

    Fang am besten so an:

    - alle Sicherungen überprüfen (irgendwo durchgeschmort?) -> kostet fast nix
    - Blinker-Relais austauschen -> kostet ca 50 € incl Einbau
    - Schalter austauschen -> ca 70 €

    Meine Werkstatt hat zuerst das Relais ausgetauscht und danach erst gecheckt, das es nur ne verschmorte Sicherung war(Hat für einen Tag funktioniert). Die 50 € fürs Relais musste ich trotzdem berappen, da das ja angeblich auch "nicht mehr so ganz in Ordnung" war.
     
  20. 9. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Es gab auch ganz schlaue Händler, die haben einfach alle Fahrzeuge als Bastlerfahrzeuge verkauft, um sich so um die Gewährleistung zu drücken. Selbst dagegen kann man vorgehen, wenn das Fahrzeug nicht wirklich ein Schrotthaufen ist.
    Manche Händler schieben dem Käufer auch einen Kaufvertrag gewerblich an gewerblich unter und schließen darin die Gewährleistung aus. Dann ist der Käufer der gearschte, weil er beweisen muss, dass er nicht als Händler sondern als Privatperson aufgetreten ist.
    Und Verschleißteil hin oder her, das sind auch Sachmängel, wenn sie schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden sind und nicht im Kaufvertrag festgehalten wurden. Also Mängel reklamieren, Frist zur Beseitigung setzen und den Rücktritt vom Kaufvertrag androhen.
     
  21. 9. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Wenn dein Onkel ja ne Probefahrt gemacht hat sollte er eig sehn das die blinker net gehn komich
     
  22. 9. August 2008
    AW: Auto Fehlkauf !!!!!

    Wie schon von einigen Vorrednern gesagt, du bist im Recht (bzw. dein Onkel).
    Laßt die Schäden beheben. Zumindest bei Klima und Blinker sollte das überhaupt kein Ding sein.
    Die gehen nicht innerhalb der kurzen Zeit kaputt. Und selbst wenn, dann müsste das der Händler erstmal beweisen.
    Allerdings sollte dein Onkel auch draus lernen, denn wenn ich denen vorher sag, dass die was in Ordnung bringen sollen, dann kontrolliere ich das auch. Und ne Klima lässt man sowieso probelaufen. Ist ja nicht so, dass er das Auto im Winter gekauft hat.

    ABER: Wegen deine porösen Zündkabeln und dem Keilriemen wirst du nichts machen können. Schließlich funtionieren ja diese Teile noch. Genauso wird es mit dem Ölleck schwer. Da könntet ihr höchstens schauen, ob irgendeine Dichtung DEFEKT ist, dann gehts vielleicht über die Gewährleistung.
     
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