Problem mit Internetseiten betreiber

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von olup89, 7. August 2008 .

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  1. 7. August 2008
    Hi

    ich habe ein Problem mit dem Betreiber dieser Seite hier http://kleine.mandy18.de/ . Ich habe mich dort angemeldet weil ich mir das ganze einfach mal anschauen wollte, nur habe ich dabei übersehen das das anmelden für 2 Tage gilt und 60€ kostet.

    Jetzt wollte ich euch mal fragen ob die über die E-Mail addresse herausfinden können wer ich bin? (habe allerdings nur iwas ins feld eingetippt nicht meine richtige E-mail)

    Was soll ich nun machen? habe zur zeit leider kein geld um dies zu bezahlen

    Danke schonmal für eure hilfe
     
  2. 7. August 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Problem mit Internetseiten betreiber

    Vertragsfallen - RR:Board
    auf dieser seite werden alle deine fragen denk ich beantwortet.

    Also ob email oder nicht.
    Man kan schon herausfinden wär du bist weden sie aber nicht.

    Aber das ist ne abzocke du musst das nicht zahlen ich kenne das der vertrag war für dich nicht sichtbar.
    Eventuel kommen die mit inkasso anwalt mahnungen usw ist aber nur um druck zu machen.
    Ist schon im fren und so gekommen.


    wen noch fragen hast einfach stellen.
     
  3. 7. August 2008
    AW: Problem mit Internetseiten betreiber

    § 5 Widerrufsrecht

    Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die
    Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
    Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit
    Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
    Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

    Payball Payment GmbH
    Mielestrasse 2,
    14542 Werder/ Havel
    Deutschland

    oder per E-Mail an: info@emailpay.de
    oder per Fax an: 03327 - 573 042

    Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der
    Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende
    der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
    zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
    Kann der Kunde die vom Dienstleister empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
    oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Dienstleister
    insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat
    der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung
    zu erfüllen.



    da schreib hin du warst es nicht und gut ist außerdem ist die website nicht rechtens da könnte ja jeder tausend email addressen eintragen....
     
  4. 8. August 2008
    AW: Problem mit Internetseiten betreiber

    jo ok thx für die antworten. Habe dort hin geschrieben und recht schnell eine antwort bekommen. Das ist die 1. antwort:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    >>
    >>
    >> Sie können diesen Vertrag nicht widerrufen, da Sie die Leistung schon in
    >> Anspruch genommen haben.
    >>
    >> Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister
    >> mit der Ausführung der
    >> Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der
    >> Widerrufsfrist begonnen
    >> hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
    >>
    >> Sie haben nach der Anmeldung das 48 Stunden Passwort angezeigt bekommen
    >> ([activateDate]) und können ab sofort diesen Zugang innerhalb von 2 Tagen am
    >> Stück nutzen.
    >> Damit haben wir unsere Dienstleistung erfüllt und das Widerrufsrecht ist
    >> damit erloschen.
    >>
    >> Eine bereits erfüllte Leistung kann nicht zurück erstattet werden, da es
    >> sich um keine Ware handelt, sondern lediglich um eine Dienstleistung.
    >>
    >> Da Sie nachweislich am [activateDate] Uhr den privaten Bereich von
    >> Hasimaus.de betreten haben ,
    >> ( Webcam Stream wurde gestartet am [activateDate] Uhr ) wurde die
    >> Dienstleistung in Anspruch genommen und kann somit von Ihnen auch nicht wieder
    >> zurückerstattet werden.
    >>
    >> Sie haben das Widerrufsrecht bei der Anmeldung durch setzen des Häkchens
    >> akzeptiert. ( [regDate] Uhr )

    Dann habe ich nocheinmal eine email geschrieben und das ist die 2. Antwort:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Da Sie nicht gewillt sind zu zahlen, müssen wir in Ihrem Falle von einem Betrugsdelikt ausgehen, und werden morgen einen Strafantrag aufgeben. Das laufende Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Potsdam bekommen Sie von uns zugeschickt, um dieses evtl. Ihrem Anwalt zu übermitteln.


    Sämtliche Verbindungen, Eingaben und Nutzungen werden auf unserem Server protokolliert.
    Dieses Protokoll wurde von unserem Notar beglaubigt und dient der Beweisführung
    bei Missbrauch unseres Erotikdienstes.


    Überlegen Sie bitte noch einmal, ob nicht wirklich Sie selber diese Anmeldung getätigt haben.
    Sollte sich in der strafrechtlichen Ermittlung herausstellen, dass doch Sie selber diese Anmeldung vollzogen haben, müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. ( Computerbetrug nach § 263a StGB )

    Wir sehen keine andere Möglichkeit, um den ´Übeltäter´ zu ermitteln.

    Die uns dadurch entstehenden Anwalts, - sowie Gerichtskosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen, es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag. Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet und die Angelegenheit erledigt. Sollte eine Zahlung Ihrerseits erfolgen, wird die Strafanzeige umgehend zurückgenommen.
     
  5. 8. August 2008
    AW: Problem mit Internetseiten betreiber

    weißt du was ? selber schuld !


    Nicht eingeloggt. Die 48 Stunden Webcam Show kostet 59 Euro incl. Mwst.

    das steht da oben gut lesbar. dann 2. aktzenptiert man nicht irgendwelche abgs.

    http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/53549-hasimaus-de.html <-- einfach mal goggeln.

    du kannst argumentieren das du noch keine 18 bist bzw. der den Vertrag abgeschlossen hat.


    - YouTube
     
  6. 8. August 2008
    AW: Problem mit Internetseiten betreiber

    stimmt selber schuld.
    es gibt zig millionen -seiten im internet die gratis sind, auch webcam shows die gratis sind,
    warum musst du dir eine aussuchen die 60 euro kostet?!?!?!

    naja diese schreiben sehen mal sehr echt aus, nicht als ob sie vom computer geschrieben sind.
    weil "übeltäter" ist ja ein umgangssprachlis wort,..und ja...
    also wenn ich du wär würde ich den betrag zahlen.

    weil mit den argumenten die sie angeführt haben können sie dich festnageln.
    -> dienstleistung in anspruch genommen und kann nicht rückerstattet werden.
     
  7. 8. August 2008
    AW: Problem mit Internetseiten betreiber

    bla bla bla

    klar ist er selber schuld aber hättest du dir mal die links von benutz mich durchgelesen hättest du auch gesehn das es einfach nur dumm ist bei solchen assis zu bezhalen^^

    1. sind die kosten nur sehr klein am oberen rand platziert --> nicht eindeutig genug
    2. hat man außer spam und leeren drohungen von denen nichts zu befürchten
    3. sind emails nicht aussagekräftig --> muss brieflich per einschreiben kommen!
    4. ist die firma in den letzten 3 jahren 2 mal vor gericht gegangn und hat 2 mal klar verloren... also wayne...
     
  8. 8. August 2008
    AW: Problem mit Internetseiten betreiber

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