(Sinnvolle) Frage zum Zivildienst/Wehrdienst...

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Sachxe, 9. August 2008 .

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  1. 9. August 2008
    servus leutz,

    meine frage ist nicht sehr schwer, trotzdem würde ich sie gerne beantwortet wissen:
    bevor man den musterungsbescheid bekommt, erhält man ein schreiben, in dem man seine krankheiten etc. eintragen muss, was danach wieder zurückgesendet wird. daraufhin wird dann ein termin für die musterung verabschiedet, meines wissens kann man im schnitt 3 monate nach rücksendung des ersten schreibens mit dem zweiten rechnen.

    nun ist die situation, dass das zweite schreiben immer noch nicht erschienen ist, und das nach einem guten dreivierteljahr nach rücksendung des ersten schreibens.
    frage: bin ich dazu verpflichtet, mich selbstständig beim bund zu melden, ob mein schreiben nicht etwa vergessen wurde etc., oder ist es gesetzlich legitim, dass man auf die scheinbare nichtberücksichtigung durch den bund nicht reagiert?

    dankeschön für eure hilfe!
     
  2. 9. August 2008
    AW: (Sinnvolle) Frage zum Zivildienst/Wehrdienst...

    Wenn sie sich nicht melden ist das deren Problem, nicht deins ;-)

    Aber die Rücksendung kann noch kommen, das dauert oft lange.

    Wenn du zum Bund willst kannst du dich gerne melden, wenn nicht, lass es wie es ist und hoff einfach das nichts zurück kommt.
     
  3. 9. August 2008
    AW: (Sinnvolle) Frage zum Zivildienst/Wehrdienst...

    Ich hab da mal ne Frage.
    Aus welchem Bundesland kommst du?
    Ich habe nämlich gleich den Musterungsbescheid bekommen,
    bei mir gab es garnicht diesen Fragebogen.

    Ansonsten hat mein Vorredner schon eigentlich alles gesagt bzgl. Topic gesagt.



    greetz
     
  4. 9. August 2008
    AW: (Sinnvolle) Frage zum Zivildienst/Wehrdienst...

    also in bw is es auf jeden fall so dass man diesen zettel bekommt
     
  5. 9. August 2008
    AW: (Sinnvolle) Frage zum Zivildienst/Wehrdienst...

    danke für deine antwort.
    es gibt nur leider ein unterschied zwischen diesem legeren ausspruch da oben in fett und der juristischen realität, daher hake ich nochmal nach, indem ich in meinem text oben noch einmal die schlagworte in fett gedruckt habe... gibt es wirklich keinen paragraphen, der mich dazu verpflichtet, meinen zu machenden dienst beim bund im zweifelsfall selbst anzufragen?

    ich habe meinem freund versprochen, dass ich ihm diese frage mit absoluter sicherheit mit ja oder nein beantworten kann, daher diese akribie...
    vielleicht könnte sich ja noch einmal jemand zu wort melden, der sich schon einmal ähnliches gefragt hat und fachmeinungen eingeholt hat.


    mein freund kommt aus hessen.
    ich bin leider nicht bundeslandübergreifend informiert, aber in hessen scheint das procedere jedenfalls über 2 schreiben zu laufen...

    sinnlos-.-
     
  6. 9. August 2008
    AW: (Sinnvolle) Frage zum Zivildienst/Wehrdienst...

    Naja,
    ich kann nur Artikel 12a des GG zitieren;

    Da steht nirgends, dass jemand sich selber melden muss um den Dienst zu leisten.
    Wenn die BW es aufgrund ihrer Bürokratie nicht auf die Reihe bekommt oder einfach
    kein Bedarf besteht, kann es dir ja nicht angeheftet werden.
     
  7. 9. August 2008
    AW: (Sinnvolle) Frage zum Zivildienst/Wehrdienst...

    super danke auf so eine antwort habe ich gewartet... ich glaube das "kann (...) verpflichtet werden" ist hier das ausschlaggebende.
    damit hat sich das erledigt. eine BW ist raus.
    closed
     
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