[Beratung] Samsung SGH-F480 kauf per Ebay, frage zu Garantie?

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von VitoCorleone, 31. August 2008 .

  1. 31. August 2008
    Samsung SGH-F480 kauf per Ebay, frage zu Garantie?

    Hei leute habe gleich 2 Fragen, erstens wenn ich mir das Handy in Ebay kaufe, und das Handy aus einer Vertragsverlängerung ist. Und ich die Rechnung und alles bekomme, hab ich dann überhaupt Garantie anspruch? Da ich ja kein Vertrag abgeschlossen habe oder änhliches?

    Und was haltet ihr von dem SGH F480?

    mfg.

    BW für Hilfe
     
  2. 31. August 2008
    AW: Samsung SGH-F480 kauf per Ebay, frage zu Garantie?

    Ja also wenn du die Rechnung bestitz hast du aufjeden fall Garantie anspruch. Und zu dem Handy der Vorteil is halt die gute Kamera aber der nachteil is halt das es kein W-Lan besitzt aber es kommt ja auch drauf an was du damit alles machen möchtest.

    MfG Da_KeNnY
     
  3. 31. August 2008
    AW: Samsung SGH-F480 kauf per Ebay, frage zu Garantie?

    BW schonmal raus, W-lan is mir in dem Fall nicht wichtig, das mit der Cam eher darum auch kein Iphone .. und alles andere is zu Teuer oder bin ich nich ganz überzeugt davon..

    aber d.h wenn ich die Rechnung habe, aber kein Vertrag eigentlich eingegangen bin kann ich die Garantie voll und ganz ausnützen wenn irgendetwas mit dem Handy sein sollte?
     
  4. 31. August 2008
    AW: Samsung SGH-F480 kauf per Ebay, frage zu Garantie?

    Ja im Normfall schon wenn du die Rechnung bestizt hast du aufjeden fall anspruch auf Garantie.

    MfG Da_KeNnY
     
  5. 31. August 2008
    AW: Samsung SGH-F480 kauf per Ebay, frage zu Garantie?

    Mhmhm so hab ich mir das auch gedacht, aber kennt sich hier vl jemand richtig mit dem Thema was garantie angeht aus, oder hat selber jemand ein Handy aus Ebay gekauft was aus einer Vertragsverlängerung stammt und garantie in anspruch genommen hat?
     
  6. 31. August 2008
    AW: Samsung SGH-F480 kauf per Ebay, frage zu Garantie?

    Der Käufer muss dem Handy-Hersteller beweisen wann das Handy gekauft wurde. Man kann zwar über die Imei Nr das Herstellungsdatum herausfinden, jedoch nicht das Datum, wann dieses Gerät verkauft wurde. Sollte das Gerät schon etwas länger beim Händler gelegen haben, kann es sein dass man die Rechnung vorweisen muss.

    Wenn das Handy aus einer Vertragsverlängerung stammt, müsste es doch eine Quittung dafür geben. Für den Mobilfunkvertrag wird diese nicht benötigt, da der Netzbetreiber diese privaten Daten vorliegen hat. Auf die Simkarte gibt es ja auch keine Garantie.


    Ein Handy hat "nichts" mit dem Mobilfunkvertrag zu tun!
     
  7. 1. September 2008
    AW: Samsung SGH-F480 kauf per Ebay, frage zu Garantie?

    Alles klar danke nochmal .
    Reicht eine Lieferschein Kopie aus um Garantie in anspruch zu nehmen?
    im Grunde kann die Kopie ja gefälscht sein und das Handy geklaut sein oder?
    Zumindest Bietet es ein Ebaykäufer so an das man eine Lieferscheinkopie dazu bekommt und mehr nich
     
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