will unbedingt ausziehen!!!!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ali-baba88, 2. September 2008 .

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  1. 2. September 2008
    hi also ich bin 18 jahre geworden un möchte unbedingt ausziehen da ich mit meiner mom seit ca 3 jahre garnicht mehr klarkommen wir streiten ständig wegen geld weil ich zu wenig im haushalt mach blabla is ja auch egal waurm


    jedenfalls wil ich auf jeden fall ausziehen aber weiß nicht wie ich das anstellen soll ich kein bzw sehr wenig einkommen ich max 80 euro in dme callcenter weil ich fast nie da bin..50 eu taschengeld ca un bekomme eben immer was von meinre mom einfach so....reicvht ja nicht für ne eigene wohung


    also wie soll ich das anstellen? wo kann ich da hilfe beantragen?

    bafög antrag is nicht durch also bekomm ich nicht


    nächste woche fängt die schule an ..bk 2 also auch kein geld^^



    was soll ich tun?



    danke schonmal !
     
  2. 2. September 2008
    AW: will unbedingt ausziehen!!!!

    ich hab dir hier mal nen artikel kopiert. der kann dir bestimmt weiterhelfen

    Eltern bleiben Unterhaltspflichtig...

    Endlich ist das Kind 18 Jahre alt, volljährig und ab sofort für sein Tun selbst verantwortlich. Eine Erleichterung für die Eltern? Nicht in finanzieller Hinsicht! Haben volljährige Kinder zu diesem Zeitpunkt ihre Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) noch nicht beendet, sind Eltern weiter unterhaltspflichtig.

    Unterhalt kann zum einen in Naturalien geleistet werden, dann nämlich, wenn das Kind noch zu Hause lebt. Da es Kost und Logis von den Eltern bekommt, hat es nur Anspruch auf ein Taschengeld. Feste Sätze gibt es nicht - der Betrag richtet sich nach Alter und Art der Ausbildung. Zwingen können die Eltern ihren Sprössling allerdings nicht, zu Hause zu leben. Vor allem dann, wenn die Ausbildungsstätte weiter entfernt ist, die Fahrt dorthin zu lange dauern würde,

    oder wenn das Verhältnis zwischen Eltern und Kind so angespannt ist, (!!) dass es dem jungen Menschen nicht zuzumuten ist im Elternhaus zu leben, kann er ausziehen und sich eine eigene Wohnung nehmen.

    Zur Not hilft das Sozialamt !!!!!

    Von dem Zeitpunkt an, an dem das volljährige Kind auszieht, sind die Eltern verpflichtet ihm Geld als Unterhalt zu zahlen: 600 Euro (vormals 1.175 Mark) im Monat. Davon muss das Kind allerdings seinen Lebensunterhalt, also Miete, Verpflegung und ähnliches selbst bestreiten.
    Die Höhe des Unterhalts ist vom Einkommen der Eltern unabhängig. Nur wenn ein Mindestbetrag von 1.000 Euro im Monat (vormals 1.960 Mark), der den Eltern selbst zum Leben bleiben muss, unterschritten wird, springt das Sozialamt ein.

    Kindergeld wird verrechnet

    Anspruch auf Kindergeld besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
    Wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und sein Jahreseinkommen die Summe von 7.188 Euro (vormals 14.040 Mark) nicht überschreitet, wird bis zum 27. Lebensjahr Unterhalt gezahlt; in Einzelfällen auch länger. Das Kindergeld wird auf die Unterhaltssumme angerechnet. Das bedeutet: Die Eltern müssen das Kindergeld nicht zusätzlich zu 600 Euro im Monat an das Kind weitergeben, sondern es ist bereits in dem Betrag enthalten.

    Ausbildung abgebrochen - was nun?

    Auch mit dem Abitur endet die Unterhaltspflicht der Eltern nicht. Meist wird eine Lehre oder ein Studium angeschlossen, das die Eltern bezahlen müssen. Wer allerdings nach dem Ende der Schulausbildung lange, sinnlose Pausen einlegt und das ohne die Einverständnis der Eltern, der riskiert seine Unterhaltszahlungen. Umgekehrt dürfen Eltern ihrem Kind keine Ausbildung aufdrängen. Was das Kind lernt, muss seinen Neigungen und Begabungen entsprechen. Und darüber entscheidet es letztendlich selbst.

    Bricht ein volljähriges Kind seine Ausbildung aus diesem oder anderen Gründen (Allergie, Krankheit, Unfall, Nichtgefallen) ab, müssen die Eltern auch eine zweite Ausbildung zahlen. Eine Fehlentscheidung steht sozusagen jedem zu. Allerdings muss es auch hier wieder zügig weiter gehen und der Abbruch plausibel begründet werden.

    Ausbildung beendet, Studium begonnen

    Streit gibt es oftmals auch, wenn erwachsene Kinder nach erfolgreichem Abschluss einer Lehre ein Studium anschließen. Eltern halten dieses Studium mitunter für eine neue Ausbildung. Wenn das Studium auf die Lehre aufbaut, ein Mediengestalter beispielsweise an die Filmakademie geht oder ein Bankkaufmann ein Wirtschaftsstudium beginnt, sind die Eltern verpflichtet, in diesen Fällen weiter Unterhalt zu zahlen. Im Extremfall, wenn sich noch eine Doktorarbeit anschließt, werden auch hier die Eltern zur Kasse gebeten.

    BAFöG

    Im Fall eines Studiums oder einer Ausbildung können Kinder allerdings staatliche Unterstützung erhalten. Stichwort: BAFöG BAföG: Das neue BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Sie können beim BAFöG-Amt einen Antrag auf Förderung stellen, die sich dann nach dem Einkommen der Eltern und dem eigenen richtet.

    Unterhaltspflicht des Ehepartners

    Heiratet ein erwachsenes Kind, ist zunächst einmal der Ehepartner für die finanzielle Unterstützung zuständig, wenn er genug verdient. Ist allerdings auch er noch in der Ausbildung und ohne Einkommen, sind wieder die Eltern diejenigen, die den Unterhalt zahlen

    Die umgekehrte Unterhaltspflicht

    Auch nach Abschluss der Ausbildung bleiben die Eltern ihr Leben lang unterhaltspflichtig. Dann nämlich, wenn ihr Kind - auch in fortgeschrittenem Alter - in Not gerät, zum Beispiel keine Arbeit findet oder schwer erkrankt. Allerdings muss das Kind nachweisen, dass es alle erdenklichen Anstrengungen unternommen hat, einen Arbeitsplatz zu finden. Es muss auch niedere Tätigkeiten annehmen oder einen Umzug in Kauf nehmen.

    Gerade diese Tatsache führt - den zahlreichen Gerichtsverfahren zufolge - immer wieder zu Streitpunkten. Viele Eltern zahlen beispielsweise nur ungern für ihr mittelloses Kind, wenn dieses schon weit über 30 Jahre alt ist.

    Gibt es Streit um die Unterhaltszahlungen, wird das Gericht jeden einzelnen Fall prüfen. Und dann kommt es oftmals darauf an, ob eine Ausbildung zügig durchgezogen wurde, ob unnötige Pausen eingelegt wurden und wie Unterbrechungen und Pausen begründet werden. Gerecht scheint diese Regelung, wenn man bedenkt, dass sie auch im umgekehrten Fall gilt: Geraten die Eltern in finanzielle Schwierigkeiten, sind die Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Weiterführende Informationen zum Unterhaltsrecht liefert die Broschüre Ehe- und Familienrecht. Schriftlich zu bestellen beim: Bundesministerium der Justiz Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
     
  3. 2. September 2008
    AW: will unbedingt ausziehen!!!!

    Ausbildung suchen ??
    und ne 1 Zimmer Wohnung mieten ? :S
     
  4. 2. September 2008
    AW: will unbedingt ausziehen!!!!

    Ausbildung oder hartz4 beantragen. Informier dich beim Jobcenter bzw Arbeitsamt bevor du dir ne Bude nimmst! Unter 50m² übernimmt die Wohngeldstelle die Miete

    Aber ohne Job und vernünftiges Einkommen wirds eh nichts.. quatsch am besten mit deiner Ma !!!

    Hotel Mama ist immernoch das Beste glaub mir...
     
  5. 2. September 2008
    AW: will unbedingt ausziehen!!!!

    Selbst wenn du ausziehst...
    50m² hört sich nicht viel an, aber für einen alleine ist es doch ne ganze Menge!
     
  6. 2. September 2008
    AW: will unbedingt ausziehen!!!!

    ihr seid lustig: mal davon abgesehen das man von den paar hundert € die man heute während ner ausbildung bekommt wohl kaum leben kann, kann man nicht mal eben ne ausbildungsstelle suchen. und außerdem sollte sie erstmal immer die schule beenden. und bitte: hartz4? wer noch nie gearbeitet und eingezahlt hat bekommt kein hartz4! da müsste sie schon sozialgeld beantragen und die werden sich sicher dankend an die eltern wenden
     
  7. 2. September 2008
    AW: will unbedingt ausziehen!!!!

    das dachte ich auch, aber bei mir war das nicht so. ich war direkt nach der schule ohne job und habe mich arbeitslos gemeldet. hatte noch nie vorher gearbeitet.
    700 euro auf die hand, jeden monat ! keine ahnung warum das soviel war. als hartz4 dann aktuell war waren es wie jetzt auch nur noch ~350euro.

    eine kleine wohnung bzw. zimmer für dich alleine kannst du dir mit einer ausbildung schon irgendwie leisten, allerdings wars das auch schon ^^
    da du noch keine steuern zahlst sind die abzüge relativ gering (obwohl das auch schon genug ist).

    einfach ausziehen ohne einkommen würde ich vermeiden. du müsstest wenigstens nach der schule noch jobben gehen um dir eine eigene existenz leisten zu können.
     
  8. 2. September 2008
    AW: will unbedingt ausziehen!!!!

    ich wil auf jeden fall erstmal die fachhochschulereife machen also mit ausbildung ist nichts..vorallem jezt eh zu spät aber ICH WILL ES AUCH NCIHT mit den noten bekomm ich nicht die lehre die ich will deswgene schule?

    an wen wende ich mich jeztt am besten und wie läuft das alles ab? muss hier raus !!!!
     
  9. 2. September 2008
    AW: will unbedingt ausziehen!!!!

    ich würde wirklich nicht ausziehen, wenn ich kein geld hätte und noch in die schule gehen wollte. versuche, dich mit deiner mum noch durchzuschlagen bis du die schule fertig hast und arbeiten kannst. dann kannst du immernoch ausziehen. du hast es jetzt 3 jahre ausgehalten, und wie lange muss man mit 18 noch in die schule gehen? 1-2 jahre vllt?! versuchs einfach...
     
  10. 3. September 2008
    AW: will unbedingt ausziehen!!!!

    vielleicht wollen paar freunde auch ausziehen dann könnt ihr ne wg gründen dann musst halt nach der schule arbeiten aber dann krichst das geld sicher zusammen !
     
  11. 3. September 2008
    AW: will unbedingt ausziehen!!!!

    also erstmal:
    das ist keine gute idee.
    auszuziehen ohne einen festen stand im leben zu haben, das wird sehr schwierig bis unmachbar.
    du willst ja nicht jeden monat erneut ums leben kämpfen, weil du kein geld in der tasche hast.

    klar, du kannst anträge auf wohnungsbeihilfe unso machen, aber ob die dir gewährt werden, das ist ne andere frage.

    geh doch mal zu jugendwohlfahrt oder zum jugendamt. wenn du da sagst, dass du dich überhaupt nicht mehr mit deiner mutter verstehst unso, können sie dir auch ne wohnung oder ein zimmer organisieren und bezahlen. geh dich am besten da mal informieren.

    und ja, gleich schon mit hartz4 anfangen..würde ich auch nicht befürworten. einmal drin, kommst du nicht mehr raus...denke ich.

    also würd ich dir vorschlagen:
    reiss dich zusammen, stehe die zeit durch bis du noch zur schule gehst, such dir danach einen guten job und DANN kannst du ruhigens gewissen, mit einem lohn in der tasche ausziehen.
     
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