#1 2. September 2008 Ich war in einer Kneipe. Dort kam dann die Polizei wegen ruhestörung. in der kaution der Barkeeperin steht das fenster muss geschlossen sein . Es war aber offen. Da ich gesehen habe wie die Barkeeperin das fenster um 22 Uhr geschlossen habe aber dann nicht mehr hingeschaut habe , habe ich bei der barkeeperin einen zettel unterschrieben dass ich gesehen habe dass das fenster geschlossen war. Ich war an diesem abend ziemlich betrunken. Habe einen Anruf von der Polizei bekommen dass es nun vllt zu einr gerichtlichen verhandlung kommt. Wenn es jetzt zu einer gerichtsverhandlung kommt und ich nicht wegen falschaussage belastet werden will , würde ich das auf dem zettel stehende wiederrufen und sagen dass ich nicht gesehen habe ob das fenster bei der polizeikontrolle geschlossen war sondern nur dass sie es um 22 uhr geschlossen hat ( die polizeikontrolle war so um 23.45 ) , was ja auch der wahrheit entspricht.. Kann ich trotzdem einer Falschaussage bezichtigt werden?? + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? Du sagst es doch schon - du warst bedrunken...., Demnach nicht zurechnungsfähig... Und sollte es vor Gericht kommen, werden die bullen dich zuvor nochmal zur Wache bestellen um eine Aussage von dir aufzunehmen. Also keine Angst.. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? Denke auch das die Sache Eingestellt wird,wenn nicht denke ich höhstens bissel Sozialarbeit wenn überhaupt,kommt auf deinen anwalt drauf an wenn es zur einer Aussage oder Verhandlung kommen sollte. + Multi-Zitat Zitieren
#4 2. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? Soweit ich weiß zählt sowieso nur das was du vor Gericht sagst. Ich glaube (bin mir net sicher) das du für eine Falschaussage nur wenn sie bei Gericht gefallen ist bestraft werden kannst. Von daher würde ich einfach die Wahrheit sagen du hast gesehen das Sie es um 22 Uhr ca. zugemacht hat was danach war weißt du nicht. So kann dir nix passieren. + Multi-Zitat Zitieren
#5 2. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? Ich hatte Rechtskunde in der Schule und wegen eines ähnlichen falles schon im bericht (als besucher). du sagst einfach, dass was du gesehen hast und dass du dir nicht mehr sicher bist ob es nachher offen war, dann hast du das wahre gesagt und evntl.auch noch die kneipe entlastet mfg HeMan + Multi-Zitat Zitieren
#6 3. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? Du kannst die aussage definitiv zurückziehen, begründung du warst betrunken. das weiss ich sogar sicher, aus eigener erfahrung. + Multi-Zitat Zitieren
#7 3. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? klar geht das! und ich glaube auch nicht das es vor Gericht geht wegen einem offenen fenster + Multi-Zitat Zitieren
#8 3. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? so ist es falschaussagen beziehen sich nur auf den gerichtshof bzw kannst nur dafür belangt werden wenn du während der verhandlung falsch aussagst. + Multi-Zitat Zitieren
#9 3. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? Vielen Dankfür eure Antworten. BW's sind raus. Haltet ihr es für sinnvoll noch einmal zur Polizeistelle zu gehen und da nochmal vorzusprechen wegen dem Zettel. Dass ich betrunken war und das gar nicht so gesehen habe? + Multi-Zitat Zitieren
#10 3. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? Du schreibst einen brief.. drin steht das du zur unterschrifts zeit nicht mit klarem kopf warst wegen dem alc und das du gesehen hast das der keeper das fenster um 22 uhr zugemacht hat und nicht weiter drauf geachtet hast mfg + Multi-Zitat Zitieren
#12 3. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? brauchst dich nicht melden bei der Polizei! entweder du schreibst einenn Brief wo du sagst das du aus dem und dem Grund deine aussage zurückziehen möchtest oder du warstest bis sie sich bei dir melden! und falls alles nichts hilft brauchst du vor gericht nichts sagen, wenn du es nicht willst! denk dran, keiner kann dich dazu zwingen + Multi-Zitat Zitieren
#13 4. September 2008 AW: Aussage zurückziehen? Doch, du bist dazu verpflichtet vor Gericht auszusagen, außer du belastest dich dadurch selber oder bist mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert. + Multi-Zitat Zitieren