#1 3. September 2008 hi, hab ne dringende frage bzgl meiner ausbildung an euch. bin am überlegen zu kündigen,weil der beruf absolut nicht mein ding ist und ich nächstes jahr was besseres kriegen könnte. nun ist es jedoch so,dass ich mir nicht sicher bin ob bei einer kündigung meinerseits ich die ausbildungsvergütungen zurückzahlen muss.... lg + Multi-Zitat Zitieren
#2 3. September 2008 AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen? kommt darauf an wenn du in der probezeit biste kannste einfach ohne grund abbrechen §22 II BBiG nach der probezeit musst du die für dich geltende kündigungsfrist beachten § 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Be- rufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbil- dungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbil- dung aufgeben oder sich für eine andere Be- rufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündi- gungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehe- nes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendi- gung der Lauf dieser Frist gehemmt. und wegen schadenersatz deinerseits § 23 § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbil- dende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2. (2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht inner- halb von drei Monaten nach Beendigung des Be- rufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird + Multi-Zitat Zitieren
#3 3. September 2008 AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen? du musst nichts zurückzahlen, das hab ich auch noch nie gehört/gelesen/gesehen/... dass das wirklich gemacht wird. du musst für deine arbeitszeit entlohnt werden, da brauchst du absolut keine angst haben dass du irgendwas zurückzahlen musst ! und wegen dem schadensersatz was auch im gesetz steht (s.o.) interessiert dich ja auch nicht. § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbil- dende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2. --> (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbil- dungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbil- dung aufgeben oder sich für eine andere Be- rufstätigkeit ausbilden lassen wollen. also keine angst, wenn du was anderes machen willst dann mach das + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. September 2008 AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen? stimmt es eigentlic,dass wenn man vor ablauf der probezeit kündigt die ausbildung nicht als abgebrochen gilt??? ein kumpel meinte sowas zu mir aber ich weiß nich genau ob das stimmt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 6. September 2008 AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen? weiß ich nicht, ob das als abgebrochen gilt oder ob es sowas überhaupt gibt.... auf jeden fall wird dich jeder zukunftige ausbilder fragen, warum die ausbildung vorzeitig beendet wurde, macht also immer nen schlechten eindruck, etwas anzufangen und dann aufzugeben + Multi-Zitat Zitieren
#6 6. September 2008 AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen? problem ist nur das die ausbildung extrem schlecht ist, sprich der zukünftige beruf unter ganz anderen bedingungen umworben wurde. + Multi-Zitat Zitieren
#7 7. September 2008 AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen? weiß jmd was dazu? + Multi-Zitat Zitieren