Verfassungsgericht verlängert einstweilige Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 4. September 2008 .

  1. 4. September 2008
    Das Bundesverfassungsgericht hat seine Anordnung vom 11.03.2008, derzufolge die Herausgabe anlasslos gespeicherter Verkehrsdaten einstweilen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zulässig ist, bis zum 10.03.2009 verlängert. Über den Antrag der Beschwerdeführer auf eine weiter gehende Aussetzung hat das Gericht noch nicht entschieden.

    Die Begründung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 2008 im Wortlaut:

    Siehe weiter:
    • Bundesverfassungsgericht soll Vorratsdatenspeicherung aussetzen (18.08.2008)
    • Vorratsdatenspeicherung: Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit (03.09.2008)


    quelle: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung



    VDS: Verfassungsgericht denkt weiter nach
    Einstweilige Anordnung verlängert

    Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat seine einstweilige Anordnung bezüglich der Verwendung von Informationen aus der Vorratsspeicherung von Telefonieverbindungs- und Handystandortdaten [VDS] am Donnerstag um sechs Monate bzw. bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] verlängert. Demnach dürfen die deutschen Behörden vorerst die Daten aus der VDS weiterhin nutzen, wenn auch unter Auflagen.

    Das teilte der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der im Namen von über 34.000 Bundesbürgern die Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat beim deutschen Höchstgericht eingereicht hatte, am Donnerstag mit. Die Berliner "tageszeitung" veröffentlichte Starosiks Schreiben, das auch die Mitteilung des Gerichts beinhaltet, in einem ihrer Weblogs.

    Das Bundesverfassungsgericht hat den deutschen Behörden zwar die Verwendung der Daten aus der VDS erlaubt, ihnen allerdings die Auflage gemacht, diese nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zu verwenden. Wie Starostik schreibt, wird die Bundesregierung dem Gericht bis 1. März 2009 mitteilen müssen, welche praktischen Auswirkungen die VDS und die einstweilige Anordnung des Gerichts vom August 2008 bis zum Jänner 2009 hatten.

    Starostik wies nochmals darauf hin, dass die Bundesregierung plant, zum Jänner 2009 auch die Internet-Verbindungsdaten sowie die Sende- und Abrufdaten aller E-Mails aller deutschen Nutzer zu speichern.

    Schreiben von Meinhard Starostik [PDF]


    quelle: futureZone.orf.at
     
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