eBay: Falscher Artikel zugesandt, Verkäufer will zurück

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von irrerelb, 16. Juli 2006 .

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  1. 16. Juli 2006
    Hey Community,

    ein Kollege von mir hat sich bei eBay ein Handy bestellt und bezahlt und alles und dann ein anderes von dem Verkäufer zugesandt bekommen, was im Wert und VK deutlich höher liegt und würde das dann logischerweise auch behalten (Statt eines Motorola Razr V3 wurde ihm das V3i zugeschickt).
    Jetzt hat der Verkäufer das aber aus irgendeinem Grund gemerkt und möchte das Handy natürlich zurück haben und meinem Kollegen das V3 dafür zuschicken.
    Jetzt würde ich gerne wissen, ob er rechtlich (gesetzlich oder von eBay aus) dazu verpflichtet ist, das Handy zurückzuschicken, da der Verkäufer ihm das Handy ja freiwillig zugesandt hat?!?!??!?!

    Wäre für fundierte Aussagen von Leuten mit Ahnung sehr dankbar!!
    Für jede hilfreiche Antwort gibts natürlich nen 10er


    greez irrerelb

    PS: Hab in der SuFu nichts zu dem Thema direkt gefunden. Hoffe es gibt wirklich nix, aber bei dem Fall gibt es ja auch recht viele Stichworte unter dem das zu finden sein kann, ist also schwer ^^
    Also bitte Bescheid sagen, wenn es schon geklärt wurde ?(
     
  2. 16. Juli 2006
    Grüß dich,

    sicherlich hat der Verkäufer das Recht die Ware zurückzufordern, da der Vertrag zwischen deinem Freund und dem Verkäufer nicht für das gelieferte Handy zustandegekommen ist sondern lediglich für das V3. Daher wird er wohl oder übel das Handy zurückshcicken müssen, die Mehrkosten des Versands muss aber der Händler tragen und darf dem Kunden nicht auferlegt werden.
     
  3. 16. Juli 2006
    Der Verkäufer steht leider im Recht. Er ist nunmal der rechtmäßige Besitzer des Handys und es handelt sich lediglich um einen Irrtum.
     
  4. 16. Juli 2006
    Okay, das macht soweit Sinn.
    Dann muss er das wohl leider zurückschicken ^^
    10er haste, danke für die schnelle Beantwortung!! :tongue:
    Was könnte der Verkäufer denn machen, falls er das Handy nicht zurückschickt? Also was für Strafen drohen und lohnt sich das vom Aufwand-Nutzen-Verhältnis überhaupt für den Händler?

    greez irrerelb

    /edit: Habt beide einen!! ^^ Danke!!
    Hat noch jemand ne Lösung zu meiner weitergehenden Frage?
     
  5. 16. Juli 2006
    Es wäre auch möglich, dass dem Verkäufer der ganze Aufwand zu stressig ist und er irgendwann die nachfrage lässt.
    Bei mir wars mal so, dass ich zuviel Geld überwiesen bekommen habe, nach 3 Wochen blöd stellen und immer vertrösteten Antworten (jaja ich überweis den rest zurück, hab nur gerade keine Zeit...) hat sich niemand mehr gemeldet

    Probiers doch auch mal, der wird nicht gleich ne Anzeige machen, wenn du so halb kooperativ bist und wenn er das falsche Handy verpackt hat, ist das ja auch ein zeichen dafür, dass er das schon im Größeren Stil macht und deshalb nicht jeder Fehllieferung Monatelang hinterherrennen kann ...
     
  6. 17. Juli 2006
    also ich denke wenn du einfach ent mehr auf die mails antwortest wird nix passieren .... wenn er dich anzeigt (was er nicht machen wird) sagst du das dien pc im ***** war und du keine mails empfangen konntest ich würds behalten
     
  7. 17. Juli 2006
    schreib dem das du das handy schon benuzt hast
    und was für mehrpreis er haben will wenn du das bessere behalten willst
    er will bestimmt nicht mehr soviel dafür haben
    denke man kann sich so einigen und gehst kein risiko ein
     
  8. 17. Juli 2006
    im Prinzip is der Vertrag wegen Irtum ungültig und er kann ihn anfechten und es zur Not mit Polizeigewalt hohlen lassen
     
  9. 18. Juli 2006
    Ich glaube wenn da ne Anzeige oder so kommen sollte könnte man das gar nich beweisen, dass er das falsche Handy zugeschickt hat.
     
  10. 18. Juli 2006
    Doch, er hat ja beim Kauf einen Vertrag ausfüllen müssen (denke ich doch mal =) ) und darüber kann der Verkäufer sich sein Gerät zurückholen, allerdings die Sache mit dem vertrösten würde ich ausprobieren, das könnte echt klappen
     
  11. 18. Juli 2006
    Also ich sage immer ehrlich wärt am längsten....
    Wenn er nur das V3 bestellt hat soll er das V3i halt zurückschicken zu lasten des Verkäufers.
    Denk immer daran ihr wärt die, die den Fehler gemacht haben.......
     
  12. 19. Juli 2006
    ja also wie die andern schon gesagt haben. der verkäufer ist im recht da du bzw dein freund etwas anderes bestellt haben und auch nur den entsprechenden preis bezahlt ham. er kann das handy zurückforden allerdings muss er selber dann auch das rückporto dafür tragen denn ddas is nun wirklich nich deine schuld..
     
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