Fahrtkostenerstattung, Ja oder Nein?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Aliki, 9. September 2008 .

  1. 9. September 2008
    Hi, und zwar folgende Problematik.

    Ich, 18 Jahre alt und im 1.Lehrjahr verdiene 701 Brutto.

    Ich fahre jeden Tag insg. 80km ins Geschäft Hin+Zurück.

    Gibt es für mich eine Pendlerpauschale oder nicht?
    Ich blick da nicht durch, manche sagen, man bekommt das Geld nur für die Berufsschule erstattet und manche sagen man bekommt gar nichts.
    Wie siehts nun aus?

    Hab hier nen Artikel des MDR gefunden, Zitat:

    ,,Volle Pendlerpauschale für Azubis

    Trotz der Kürzung der Pendlerpauschale dürfen Auszubildende Fahrten zur Berufsschule komplett steuerlich absetzen. Die "Stiftung Warentest" macht in diesem Zusammenhang auf das neue Reisekostenrecht aufmerksam, das seit Anfang 2008 gilt. Laut "Stiftung Warentest" zählt die Berufsschule als Auswärtstätigkeit. Azubis müssen deswegen nicht die um die ersten 20 Kilometer gekürzte Pendlerpauschale ansetzen, sondern können die kompletten Kosten steuerlich geltend machen.''
     
  2. 9. September 2008
    AW: Fahrtkostenerstattung, Ja oder Nein?

    frag am besten eure lohnbuchhaltung , falls du eine hast. die können dir das besser beantworten.
     
  3. 10. September 2008
    AW: Fahrtkostenerstattung, Ja oder Nein?

    Ob das Unternehmen dir etwas erstatet oder nicht ist deren Sache!
    Die könnten ja auch einfach behaupten das sie dir genug Geld zahlen und damit deine Kosten decken!

    Der Bericht den du gefunden hast sagt ja nur das du die Fahrtkosten von der Steuer absetzten könntest!
    Aber machst du deine Steuererklänrung!
    Wenn man die nicht selber macht kostet die ca. 70€ und ich hab zum Beispiel 107€ zurückbekommen!
    Davon waren auch 80€ Fahrtkosten!
     
  4. 10. September 2008
    AW: Fahrtkostenerstattung, Ja oder Nein?

    Erstmal bringt dir ne Steuererklärung nichts da du mit 701 Brutto keine Steuern zahlst also wirst du auch nicht zurückbekommen.

    Du kannst bei Arbeitsamt was beantragen dafür muss man aber bestimme Vorlagen erfüllen.
     
  5. 10. September 2008
    AW: Fahrtkostenerstattung, Ja oder Nein?

    Oh ich hab das Brutto nicht gelessen und hab es für Netto gehalten!
    Ja dann is die Sache mit der Steuererklärung schon mal für den *****!
    Sorry!
    Im Netz hab ich jetzt aber nichts gefunden was jetzt genaue aussagen bringt!
     
  6. 10. September 2008
    AW: Fahrtkostenerstattung, Ja oder Nein?

    genau wir azubis zahlen keine lohnsteuer (also ich zumindest nich) und muessen fahrkosten zur ausbildungsstaette komplett zahlen.
     
  7. 10. September 2008
    AW: Fahrtkostenerstattung, Ja oder Nein?

    Ne kannste nich absetzen...
    1. weil du noch keine Lohnsteuer zahlst, jedenfalls nich bei deinem Verdienst.
    2. weil du diese Art von Weg sowieso nich abrechnen darfst, dürftest wenn dann nur den Weg zur Berufsschule abrechnen

    MfG
     
  8. 10. September 2008
    AW: Fahrtkostenerstattung, Ja oder Nein?

    Ich weiss das es in der Schulzeit so war das man ab´ner gewissen km Zahl das Geld zurückbekommen hat.
    Aber bei der Ausbildung ist das eine Sache des betriebs denke ich.
    Meine sis macht grad ne Ausbildung die min. 20 km entfernt ist und kriegt da noch nix zurück.
     
  9. 10. September 2008
    AW: Fahrtkostenerstattung, Ja oder Nein?

    bei jedem vollen kilometer glaube ich 0,40euro
     
  10. 10. September 2008
    AW: Fahrtkostenerstattung, Ja oder Nein?

    es kommt auf die firma an.
    nicht jede firma erstattet das fahrgeld.

    fährst du die 80km mit auto oder bahn/bus?

    es müsste alles im vertrag drinnen stehen..lies ihn mal gründlich durch..
    normalerweise ists so:

    wenn du die möglichkeit hast, mit dem bus oder mit der bahn zur arbeit zu fahren, erstatten sie dir die fahrkarten..die musst du monatlich abgeben und die überweisen dir das geld.

    oder du bekommst für jeden kilometer den du mit dem auto zur arbeit fährst einen pauschalpreis.
    wie viel weiss ich jetzt nicht genau...

    im normalfall sollte drinnen stehen, dass du die öffentlichen verkehrsmittel nützen musst und diese dir rückvergütet werden und dass sie für das auto nicht verantwortlich seien.
    aber lies lieber nochmal im vertrag nach, und wenn da nichts steht frag einfach im betrieb nach...
    das müsste im vertrag stehen, wenn nicht, dann bekommst du es wahrscheinlich nicht rückvergütet.
     
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