Schulrecht, Kolloquium abgebrochen

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Yamaha RGX A2, 11. September 2008 .

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  1. 11. September 2008
    Hallo zusammen!
    Ich hatte heute mein Kolloquium. Bin leider extrem knapp gekommen, weil ich eine E-Mail meines Tutors nicht bekommen habe, in der stand, dass die Prüfungen alle 30 Min vorverlegt worden sind.
    Mein Termin war um 14:45 und glücklicher weiße bin ich auch exakt 14:45 in den Prüfungsraum gekommen. Die Lehrer haben mich verhältnismäßig freundlich darauf angesprochen, dass das nicht sein kann, weil ich eigentlich um einiges früher hätte auftauchen sollen, und gesagt ich solle meine Präsentation machen. dieses Gespräch hat ca. 2 bis 5 Minuten gedauert. also bin ich um sagen wir 14:47 zum Pult vor gegangen, und habe mein Notebook hochgefahren, und angeschlossen, ich hatte Probleme mit der Technik, mein Notebook ist mit dem Beamer nicht klargekommen, und erst weitere 2 bis 5 Minuten später habe ich mit meiner Präsentation begonnen. Sagen wir 14:53. Ich habe meine Präsentation gehalten, und am Ende meiner vorletzten Folie, was die Prüfer allerdings nicht zu wissen schienen, wurde die Präsentation abgebrochen, und mir gesagt, ich hätte zu lange gebraucht, und man könne kein Kolloquium mehr durchführen.

    1. Frage, ist es überhaupt legal mir das Kolloquium zu verweigern?

    Als mein Tutor dann meine Note verkündet hat, waren seine Argumente:

    1.) Die Präsentation war zu lang, 25 Minuten wären das Maximum
    Als ich ihn freundich (wirklich freundich) darauf hingewiesen habe dass meine Präsentation nur 20 Minuten war, ich habe selbst auf die Uhr hinten im Klassenraum geschaut, und bei Beginn der Präsentation war es nach 14:55, ist er in keinster Weise darauf eingegangen.
    2.) Ich habe eine Einheit [W/(m²a)] nicht erklärt
    3.) Ich habe eine überflüssige Definition vorgelesen, mit der Schüler (!) nichts anfangen können da Schüler (12. klasse des Gymnasiums) nichts mit DIN bzw. ISO werten anfangen könnten. Diese Definition habe außerdem meine Präsentation in die Länge gezogen. Ich gebe zu, dass sie für Laien unverständlich war, doch in die Länge gezogen haben kann sie die Präsentation nicht, da ich für das vorlesen maximal 30 Sekunden gebraucht habe.

    Fazit 9 Punkte, obwohl weder Inhaltliche Mängel noch Mängel an der Präsentation geäußert worden sind. im Gegenteil, Zitat eines Zuhörers:
    "ich fand deine Vortragsweise eigentlich voll gut
    war mal en bischen was fresheres als des maschinen gelaber der anderen"

    Ist die Notengebung gerechtfertigt, oder ist sie anfechtbar?

    Danke schon mal für eure Antworten, ich hoffe hier gibts einige Juristen, oder Leute die Ahnung von sowas haben!

    PS: Meine Schule ist in BW, nur wegen dem geltenden Schulrecht!
     
  2. 13. September 2008
    AW: Schulrecht, Kolloquium abgebrochen

    ja, ich kann dir nur raten folgendes zu tun:
    1. gespräch suchen mit vorsitzendem Prüfer und mit Einspruch drohen
    2. Gespräch Schulleitung und mit Einspruch drohen
    3. Falls die sich nicht darauf einlassen hast du die Wahl einen Anwalt einzuschalten, und/ oder die Presse zu informieren (das mögen Schulen gar nicht)
    4. Einspruch beim Landesschulministerium oder Kultusministerium, da gibt es eigene Abteilungen die auch telefonisch Auskunft geben!

    hoffe ich konnte helfen
     
  3. 26. September 2008
    AW: Schulrecht, Kolloquium abgebrochen

    hat sich erledigt, close
     
  4. Video Script

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