Klausur Deutsch

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Sprite-Zero, 15. September 2008 .

Schlagworte:
  1. 15. September 2008
    Hey liebe Rusher,

    Wir schreiben Freitag eine Erörterung . Dabei kriegen wir eines dieser beiden Themen::

    Kopftuch , Deutsche Truppen in Afghanistan

    Also brauche ich Argumente für und gegen das Kopftuch. Und ich brauche Argumente dafür, dass die Deutschen Truppen in Afghanistan bleiben und , dass sie sich zurückziehen.

    Bitte seit mir behilflich

    meine Ideen:

    für Kopftuch: -Gleichberechtigung / gleiche Rechte christliche Lehrerinnen dürfen auch christliches Kreuz als Kette haben, also dürfen muslimische Lehrerinnen auch Kopftuch tragen

    gegen Kopftuch: Kreuz ist meist unter der Bluse, --> nicht sichtbar (--> Kopftuch offen sichtbar ---> Einfluss auf Leute)

    zu den deutschen truppen in afghanistan fallen mir leider keine pro und kontraargumente ein....bitte helft mir bei beiden themen

    bw is kla
     
  2. 15. September 2008
    AW: Klausur Deutsch

    Wie wärs damit:

    ,,Das Kopftuch auf dem Haupt der Lehrerin - Argumente pro und kontra

    Das Mäßigungsgebot der Verfassung und die staatliche Neutralitätspflicht lassen die Demonstration des religiösen Bekenntnisses durch Lehrerinnen und Lehrer in der Schule nicht zu.


    Aus der staatlichen Neutralitätspflicht folgt lediglich, dass alle Religionen gleich zu behandeln sind. Aus ihr folgt nicht, dass Lehrerinnen und Lehrer sich in der Schule sichtbarer Bekenntnisse zu ihrer Religion zu enthalten haben.

    Das muslimische Kopftuch ist ein Symbol für eine fundamentalistische Lesart des Islam, die sich unter anderem gegen die Gleichstellung von Mann und Frau richtet und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist.


    Die Vieldeutigkeit des Kopftuchs lässt keine allgemeine Aussage über seinen Aussagegehalt zu; ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann seiner Trägerin nicht unterstellt werden, sie stelle sich gegen die grundgesetzliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.

    Eine kopftuchtragende Lehrerin macht es jungen muslimischen Schülerinnen schwer oder unmöglich, sich gegen den Willen der Familie dazu zu entscheiden, das Kopftuch nicht tragen zu wollen.


    Eine verantwortungsvolle kopftuchtragende Lehrerin kann insbesondere in Schulen mit hohem Anteil muslimischer Schüler/innen ausgleichend und integrativ wirken. Muslimische Schülerinnen brauchen das Vorbild von Lehrerinnen, die zeigen, dass es möglich ist, Bildungsangebote erfolgreich zu nutzen und persönlich in der Mehrheitsgesellschaft voranzukommen.

    Die positive Religionsfreiheit einer kopftuchtragenden Lehrerin findet ihre Grenze vor der negativen Religionsfreiheit nicht-muslimischer Schülerinnen und Schüler. Sie haben ein Anrecht darauf, sich keinen kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens aussetzen zu müssen.


    In einer Gesellschaft mit unterschiedlichen

    Glaubensüberzeugungen gibt es auch in der Schule kein Recht darauf, von Bekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen eines fremden Glaubens verschont zu bleiben. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen würde die negative Religionsfreiheit von Schülerinnen und Schülern in unzulässiger Weise über die positive Religionsfreiheit einer muslimischen Lehrerin stellen.

    Ein Verbot allein des Kopftuchs für Lehrerinnen ist in einer christlich-abendländisch geprägten Gesellschaft zulässig, jedenfalls solange eine Landesverfassung den Erziehungsauftrag auf diese Basis stellt.


    Ein Kopftuchverbot in der Schule verlangt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch das Verbot anderer religiöser Symbole (Kreuz, Kippa, Ordenstracht etc.).

    Ein Verbot des Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen stellt keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes dar, weil das muslimische Kopftuch - anders als Kreuz und Kippa - einen verfassungsfeindlichen politischen Symbolgehalt hat.


    Ein Verbot ausschließlich des Kopftuches für muslimische Lehrerinnen ist mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. Auch andere religiöse Trachten wurden oder werden politisch instrumentalisiert oder könnten mindestens instrumentalisiert werden.

    Muslime leben in einer nicht-muslimischen Mehrheitsgesellschaft und müssen sich der herrschenden ‚Leitkultur’ unterordnen. Diese lässt keinen Platz für das Kopftuch auf dem Haupt einer Lehrerin.


    Das Verbot des Kopftuches auf dem Haupt der Lehrerin ist integrationsschädigend. Es fördert mit allen negativen Konsequenzen den Rückzug der muslimischen Minderheit in Parallelstrukturen, die sich von der Mehrheitsgesellschaft abschotten."


    --

    ist abwechselnd pro und kontra

    Quelle: Treffpunkt Ethik
     
  3. 15. September 2008
    AW: Klausur Deutsch

    Danke, das ist klasse Bw is raus. Hat auch jemand was zu Afghanistan ( wie oben genannt) ?
     
  4. Video Script

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