erst- und zweitwohnsitz

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von vamperl, 18. September 2008 .

Schlagworte:
  1. 18. September 2008
    hallo zusammen,
    mein lebensgefährte will sich bei mir in der wohnung anmelden, ist aber aus persönlichen gründen auch noch bei seinen eltern gemeldet.
    kann er sich als erstwohnsitz jetzt so ohne weiteres bei mir anmelden und das zu Hause bei seinen eltern als zweitwohnsitz???
    weitere frage: ist es nötig, sich dort ab- bzw. umzumelden oder geben die das vom einwohnermeldeamt, wo der erstwohnsitz angegeben wird, weiter?
    (issss das kompliziert puuuh)

    ?( ?( ?( ?( ?( wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könnet.
    danke
    vamperl
     
  2. 18. September 2008
    AW: erst- und zweitwohnsitz

    Also,dazu direkt kann ich dir nichts sagen aber eins weiß ich...
    Wenn er/sie noch Kindergeld kassiert solltet ihr vielleicht warten, ich meine
    er/sie kann ja zu dir ziehen ohne sich umzumelden ^^

    Ich wohne auch 150 km von meinen eltern weg (eigene bude) aber bin noch
    bei denen gemeldet :> (sonst bekomme ich meines wissens nach kein kindergeld mehr)

    Vielleicht hilft dir aber auch die folgende Seite :
    wohnsitzaenderung.de - de beste bron van informatie over wohnsitzaenderung. Deze website is te koop!

    Ich hoffe ich konnte helfen!

    Mfg Cpt.Osyrix
     
  3. 18. September 2008
    AW: erst- und zweitwohnsitz

    naja, ich würde einfach deine wohnung vorerst als zweitwohnsitz anmelden, wenn es noch persönliche gründe gibt, bei seinen eltern gemeldet zu sein.

    zur an/abmeldung:
    abmelden ist nur beim verzug ins ausland notwendig... es besteht allerdings meldepflicht beim einwohnermeldeamt, d.h. man muss sich anmelden. das EMA meldet dann quasi dem ehemals zuständigen amt den verzug (meldet einen quasi ab)....
    bei mehreren wohnung muss man bei der anmeldung IMMER angeben, welche erst- und welche zweitwohnung ist.

    genauer steht das natürlich im meldegesetz ... §16 war das, soweit ich mich erinner

    gruß
    flaw
     
  4. 22. September 2008
    AW: erst- und zweitwohnsitz

    wie schon von den anderen gesagt muss er sich nur anmelden, dabei muss er angeben welches erst- und welches der zweitwohnsitz ist.
    Dazu kommt allerdings noch das er evtl Zweitwohnsitzsteuer Zahlen muss, jenachdem was er macht.
    Darüber sollte er sich mal informiern am besten unter http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/

    Lg tina 2
     
  5. 27. September 2008
    AW: erst- und zweitwohnsitz

    wisst ihr wie das aussieht mit dem KFZ-Kennzeichen? Werden die zwingend nach dem Erstwohnsitz vergeben? Bei uns hat es nämlich so eine Gebietsreform gegeben, wo wir nun das Kennzeichen einer anderen Stadt bekommen haben, ich möchte jedoch nicht mit diesem Kennzeichen fahren... Kann ich mein Auto irgendwie in einem anderen Kreis anmelden oder mich kurz ummelden in eine andere Stadt, dann das Auto dort anmelden und mich sofort wieder zurückmelden?
     
  6. 29. September 2008
    AW: erst- und zweitwohnsitz

    also soweit ich weiß musst du dort angemeldet sein wo du auch dein Auto anmelden möchtest, ne andere Möglichkeit is ja evtl. noch, wenn du unbedingt dieses Kennzeichen behalten möchtest, das du es über eine andere Person anmelden lässt.
     
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