#1 21. September 2008 Hallo, ich habe da mal eine Frage. Ich würde gern noch nebenbei zu meiner Selbstständigkeit in die Sicherheits-Branche einsteigen, sprich: Privater Sicherheitsdienst/Wachschutz... Meine anderen "Gewerbe" sind bereits alle angemeldet... nun meine Frage: Reicht es aus, wenn ich auf der Gewerbeanmeldung "Privater Sicherheitsdienst" und dem Punkt "Tätigkeiten" angebe oder muss ich da noch extra zur IHK und so ein Zertifikat machen, das widerrum nur 2 Jahre gültig ist und danach verlängert werden muss? Hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen... Danke schonmal im voraus! + Multi-Zitat Zitieren
#2 21. September 2008 AW: Privater Sicherheitsdienst = anmeldepflichtig? Wie wärs wenn du mal bei der IHK anrufst und dort nachfragst?^^ Wäre die einfachste Methode und die "sicherste" bezüglich Wahrheit etc. =) // Ja ich denk mal die Frage kann auch bis Montag warten oder nicht?^^ + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. September 2008 AW: Privater Sicherheitsdienst = anmeldepflichtig? aber heut ist doch Samstag/Sonntag ;( =) Vielleicht kennt aber jemand ne Site, wo das beschrieben ist?! ~edit: So ich hab mal bissl geschaut und folgendes Gesetz gefunden: GewO - Einzelnorm Ansonsten gilt für private Sicherheitsdienste und/oder dessen Mitarbeiter das "Jedermannsrecht" § 127 Abs. 1 StPO – „Vorläufige Festnahme“ ...hat vielleicht jemand noch mehr Info's? + Multi-Zitat Zitieren