Ebay "Garantieangabe" als Privat-Verkäufer?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Ehmteakay, 26. September 2008 .

Schlagworte:
  1. 26. September 2008
    Was schreibt ihr bei euren Auktionen??

    ich persönlich bevorzuge dies:

    "Leider muss ich noch darauf hinweisen das es keine Garantie gibt also auch kein Rückgaberecht"

    aber denke mir das das vllt. nicht ausreichend ist sollte man dann eher das nehmen?

    (spoiler anklicken):

    Spoiler
    Keine Garantie , Keine Rücknahme da Privatauktion!!! Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen, da ich ausdrücklich zur Prüfung des Kaufgegenstandes vor dem Bieten aufgefordert habe! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden.

    oder sollte ich vllt. einfach noch bei meinem ersten satz was hinzfügen von wegen alle angaben wurde mi dem besten gewissen gemacht...

    würde mal gerne wissen was ihr da immer reinschreibt und iwe ihr das sieht...

    greetz
    Ehmteakay
     
  2. 28. September 2008
    AW: Ebay "Garantieangabe" als Privat-Verkäufer?

    Also, wen du wirklich nur als privat Verkäufer dort verkaufst und keine eigene Firma hast,
    dan reichte ( Da Privat Verkäufer keine rückgabe und umtausch recht da es eine Private auktion ist ).

    Aber dan musst du auch wirklich alle macken aufzähken, was dein gerät hat!

    Ist mir auch schon mal passiert, das einer sich bei eBay beschwert hat das mein radio, das ich verkauft habe Kaput war!

    Weil ich alle tächnischen daten erst mal rein Kopiert habe was das radio alles kann ( das war fast 1 ganze seite voll ) und da drunter das es defekt ist!

    Dan hat er sich beschwert, das er defekt war.

    Dan hat eBay geschaut, das ich es als defekt reingestellt habe und den Satz von wegen keine garanti und umtausch geschrieben haben, konnte der man nichts machen!

    Also reicht dieser kleine Satzt auf jeden fall!


    Hoffe konnte dir Helfen!
     
  3. 28. September 2008
    AW: Ebay "Garantieangabe" als Privat-Verkäufer?

    Der lange Text ist hochgradiger Schwachsinn, dein "keine Garantie" leider auch. Du verwechselst Garantie mit Gewährleistung (eigentlich Sachmängelhaftung). Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die musst du sowieso nicht geben, also ist es unnötig, die auszuschließen. Für das Rückgaberecht gilt das gleiche. Du musst das sowieso nicht geben, also ist ein Ausschluss unnötig. Ein einfaches "keine Gewährleistung" würde also reichen. Wenn dir das zu wenig ist, schreibst du "Privatverkauf, keine Gewährleistung, keine Rückgabe". Da es beim Privatverkauf keine Beweislastumkehr gibt (d. h. der Käufer muss beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war), könnte man sogar den Gewährleistungsausschluss problemlos weglassen.

    Der lange Text ist wie bereits gesagt eine Aneinanderreihung von hochgradigem Schwachsinn. Es geht nicht um Garantie sondern Gewährleistung, bei Ebay handelt es sich rechtlich eben nicht um Auktionen, sondern um ganz normale Verkäufe mit einer etwas eigenwilligen Art der Preisfindung, der Käufer hat sowieso kein Widerrufsrecht, es gibt keine "neue EU-Ordnung", es ist keine Versteigerung, auch wenn es zweimal da steht, das Fernabsatzgesetz gib es nicht mehr (die Regelungen wurden in das BGB integriert), wieder wird unsinnig von Garantie gefaselt (dann kommt endlich mal die Gewährleistung zum Zuge).

    Dadurch, dass die Beweislast beim Käufer liegt, könnte man bei Mängeln als Verkäufer einfach behaupten, der Käufer habe den Schaden selbst verursacht. Verschickt man allerdings vorsätzlich Schrott und der Käufer kann das beweisen, dann steht einer Betrugsanzeige nichts mehr im Weg.
     
  4. 28. September 2008
    AW: Ebay "Garantieangabe" als Privat-Verkäufer?

    Okee danke schonmal

    bw haste
     
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