2 kurze Fragen

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von MAST3R, 26. September 2008 .

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  1. 26. September 2008
    hola !

    hab per google unterschiedliche meinungen gefunden und wollte nun hier nochmal nachfragen.

    1. was kostet es mit nebelscheinwerfern zu fahren ?
    unterschied zwischen standlicht+nsw und abblendlicht+nsw oder ist das das gleiche ?

    2. zum thema begleitendes fahren :
    muss die begleitperson auf dem beifahrersitz sitzen ?
    laut wikipedia kann sie auch hinten sitzen, weiss aber nicht, ob das von bundesland zu bundesland unterschiedlich ist...

    danke im vorraus.
     
  2. 27. September 2008
    AW: 2 kurze Fragen

    Ich würde mal beim Ordnungsamt bei euch anrufen, da hast du das in 5 Minuten geklärt.. und eine sichere(re?) Quelle findest du kaum

    Mit Abblendlicht und NS is glaub ich weniger schlimm als mit Standlicht und NS, da das Abblendlicht ja normal im Straßenverkehr gebraucht und auch für's tagfahren empfohlen wird... Nachts mit Standlicht zu fahren kostet bestimmt auch, da das keine ausreichende Beleuchtung is.
     
  3. 27. September 2008
    AW: 2 kurze Fragen

    mit nebelscheinwerfern zu fahrn obwohls ned nötig is kostet glaub ich 20€.

    bin mir aber nich sicher.

    obs nen unterschied macht ob mit stand oder abblendlicht kann ich dir nich sagen.
     
  4. 27. September 2008
    AW: 2 kurze Fragen

    Hallo,


    Fahren mit Nebelscheinwerfer: 10 Euro. Mit Gefährdung 15 Euro, mit Unfall 35 Euro.

    Fahren mit ner Begleitperson: (gilt übrigens Bundesweit)
    • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
    • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
    • Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
    • Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
    • Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
    Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.


    Der Begleiter ist "nur" ein Beifahrer, welcher sowieso nicht eingreifen darf, welcher nützliche Hinweise geben soll, aber; der Fahrer wird mit Sicherheit mehr abgelenkt werden, wenn von hinten Kommentare gegeben werden. Der Gesetzgeber hat hier keine klare Auskunft gegeben wo die begleitende Person zu sitzen hat. Man sollte diesen Versuch, welcher bis 2010 läuft, nicht durch Spitzfindigkeiten behindern. Sinn ist es doch, die sehr hohen Unfallzahlen bei den jugendlichen Fahranfängern zu senken.
    Die Sitzposition des begleitenden Fahrers spielt somit keine Rolle, auch wenn es besser wäre, wenn sie vorne sitzt.




    Hoffe ich konnte dir helfen...
    Gruß
     
  5. 27. September 2008
    AW: 2 kurze Fragen

    so, danke erstmal, bws sind raus.

    das mit der begleitperson ist also geklärt.

    bleibt nurnoch die frage, ob es einen unterschied zwischen standlicht + nsw und abblendlicht + nsw gibt.

    mfg
     
  6. 29. September 2008
    AW: 2 kurze Fragen

    nein gibt es nicht!!!

    NSW sind aus, außer es ist nebel mit einer sichtweite von unter 50m, dann darft de sie anmachen. (mit deinem normalen abblendlicht zusammen)
     
  7. 29. September 2008
    AW: 2 kurze Fragen

    Du zahlst für das Fahren mit Nebelscheinwerfer??
    Komisch, denn Nebelscheinwerfer leuchten eigentlich nur die Seiten besser aus und blenden doch keinen!!!
     
  8. 29. September 2008
    AW: 2 kurze Fragen

    ...

    @ScheeL0r : Wann ich sie anmachen DARF weiss ich, ich möchte aber wissen was es kostet mit 1. NSW + Standlicht und 2. NSW + Abblendlicht erwischt zu werden, ohne dass Nebel herrscht.

    @daydreamer : klar kostet das

     
  9. 29. September 2008
    AW: 2 kurze Fragen

    1. das ist egal, 15 euro wenn nebler an..

    2. deine oma darf auch hinten sitzen und stricken, ist egal.
     
  10. 29. September 2008
    AW: 2 kurze Fragen

    alles klaro, dankööö

    -closed-
     
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