WG - Problem: Mitglied muss ausziehen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von dlx_immortal, 28. September 2008 .

Schlagworte:
  1. 28. September 2008
    Hallo.

    Ich habe ein kleines Problem und wollte mal Fragen vlt hat jemand schon Erfahrung damit. Also folgende Situation:

    Eine 4er WG seit September 2007. Ein Mitglied ist unerwünscht und wurde deshalb informiert, dass er ausziehen soll (informiert am 24.09.08 ). Nun möchte er aber schon im Oktober am 01.10.08 raus aus der Wohnung und begründet dies damit, dass er bereits einen Nachmieter gefunden hat, mit dem wir nicht einverstanden sind. D.h. er zwingt uns indirekt damit, entweder "seinen" Nachmieter zu akzeptieren, der bereits im Oktober einziehen kann oder aber seine Miete mitzubezahlen.

    Im Vertrag steht folgendes


    §2 Mietzeit

    1. [...] Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Vertragsteil ( jedem WG Mitglied ) nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.

    §2 Mietzeit Abs. 2:
    Die Kündigung muß der anderen Partei spätestens bis zum 03. Werktag eines Monats vorliegen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an.



    Also jetzt stelle ich mir die Frage: Gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten (gemeint mit den "gesetzlichen Bestimmungen")jetzt für ihn oder kann er einfach so abhauen und die restlichen WG Mitglieder bleiben auf den Kosten sitzen, so dass er sich mit der Begründung zufrieden gibt á la "Ich habe euch einen (für ihn passenden) Nachmieter gefunden!". Wir haben bereits einen Nachmieter aus unserem Bekanntenkreis gefunden, allerdings gilt für ihn (da er eine eigene Wohnung hat/hatte) eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, so dass er bei uns nicht sofort einziehen kann.

    Ich hoffe ich haben mich verständlich ausgedrückt. Bei Verwirrungen und weiteren Fragen ruhig nachhacken, was noch unverständlich erscheint.

    Vielen Dank im Voraus


    mfg


    immo
     
  2. 28. September 2008
    AW: WG - Problem: Mitglied muss ausziehen

    reintheoretisch müsste es so ne mehrheitsaktion sein...

    sprich wenn die mehrheit gegen seinen nachmieter ist, wird er abgelehnt. verpflichtet ist er allerdings nicht bei einem rauswurf zu zahlen - nur des wie lang er noch drin wohnt. sondern wenn er freiwillig geht müsste er die 3 monate voll zahlen obwohl er nicht mehr da wäre (soweit ich weiß)

    hoff mal hab kein stuss erzählt...

    is ja im prinzip wie ne fristlose kündigung. und da bekommt der arbeiter auch nur des gezahlt wo er auch gearbeitet hat. und kein volles monat..

    hoffe man konnte des vergleichen...
     
  3. 28. September 2008
    AW: WG - Problem: Mitglied muss ausziehen

    Also solange nicht im Vertrag mit dem Nachmieter drinsteht, dann muss er 3 Monate voll bezahlen egal ob er in der Wohnung ist oder nicht.
    Und nochmals klarzustellen, der Vermieter (in dem Fall: Ihr) MUSS NICHT den Nachmieter akzeptieren!
    Wegen gesetzlichen Bestimmungen, es hängt von gelebte Mietmonaten (wie lange er also schon in der Wohnung gelebt hatte): von 1 - 6 Monate, habe nur grad den Link nicht parat, eine Suchmaschine wird Dir sicherlich helfen. Da hat er halt Pech gehabt und muss für restlichen Monaten bezahlen.

    Kurz gefasst:
    • Wenn Ihr gegen seine Nachmieter seid, dann sagt ihm auch! Wie gesagt Ihr müsst NICHT den Nachmieter akzeptieren.
    • Wenn Ihr zu gutmütig seid, dann könnt Ihr ihn vorzeitig rauslassen gegen Unterschriften beider Seiten oder er muss bis zur Kündigung die Monatsmieten bezahlen. Ende aus, da gibt nix zu diskutieren, notfalls schaltet den Anwalt ein wenn er bockig / stur verhält. Er ist nicht im Recht.
     
  4. 28. September 2008
    AW: WG - Problem: Mitglied muss ausziehen

    Vielen Dank schon mal für schnellen Antworten... es ging mir eher darum, ob ich mich auf die "gesetzliche Bestimmungen" stützen kann, ob damit die Kündigungsfrist von 3 monaten gemeint war, die eigentlich jedem bekannt sein sollte.

    Also noch mal: er wohnt in der Wohnung genau ein Jahr . Ich werde morgen noch kurze Absrpache mit meinem Vermieter haben, spätestens da wird sich alles klären. Eine andere Frage wäre: Kann der Betroffene in solch einem Fall davon sprechen, dass die WG ihm eine fristlose Kündigung erteilt hat und er deshalb jetzt auch so schnell wie möglich wegzieht. Wie er mir heute mitteilte, wird er morgen (29.09) einen anderen Mietvertrag unterschreiben (für seine eigene neue Wohnung). Ich habe versucht ihm zu erklären, dass es nicht so einfach ist von heute auf morgen mal eben eine andere Wohnung zu haben, nun ja er ist wahrhaftig ein wenig stur.

    vielen Dank


    mfg

    immo

    EDIT sagt: Anzumerken ist noch, dass ALLE 4 WG Mitglieder, Hauptmieter sind!
     
  5. 28. September 2008
    AW: WG - Problem: Mitglied muss ausziehen

    So habe für Dich mal rausgesucht:
    Kündigung Mietvertrag - Kündigungsfristen für Ihre Wohnung im Mietrecht - Finanztip
    Also nur für Mietverträge bis 2001 gelten die besonderen Kündigungsfristen (< 5 Jahre = 3 Monate, 5 Jahre drinnen = 6 Monate, 8 Jahre drinnen = 9 Monate usw.). Ist aber eh egal, denn der Mietvertrag ist neu, also gilt für ihn siehe Link 3 Monate Frist! Also muss er noch für Oktober und November bezahlen. Wenn er nicht tut, dann schön einfordern!
     
  6. 28. September 2008
    AW: WG - Problem: Mitglied muss ausziehen

    Naja zahlen müsste er eben nicht wenn er einen Dummen findet der die Miete weiterzahlt (und eben in seinem Zimmer wohnt..), das wäre ja von Vermieterseite her OK.

    Nur wer da jetzt rechtlich gesehen sein Ding durchdrücken kann weiß ich auch nicht.. Er mit seinem Nachmieter gegen eure Entscheidung, oder ihr mit den 3 Monate bis euer Kumpel einzieht.
     
  7. 29. September 2008
    AW: WG - Problem: Mitglied muss ausziehen

    Ich habe gerade mit dem Vermieter gesprochen, folgendes ist dabei rausgekommen:

    - Es müssen ALLE drei (restlichen) WG-Mitbewohner mit dem Nachmieter einverstanden sein.
    - Für den Betroffenen gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    - Ein früherer Auszug kann nur WG-intern geregelt werden.

    Soweit dazu ;-)

    Es ist also so wie ich es mir gedacht habe.

    mfg

    immo
     
  8. 29. September 2008
    AW: WG - Problem: Mitglied muss ausziehen

    Rechtlich gesehen ist das ganze dann wohl geklärt, aber evtl hättet ihr euch erstmal nen nachmieter suchen sollen bevor ihr jemandem sagt das er unerwünscht ist.

    Was soll er denn machen wenn er unerwünscht ist, soll er noch ebisch mit euch in einer bude wohnen? Versetzt dich einfach mal in seine lage.
     
  9. 29. September 2008
    AW: WG - Problem: Mitglied muss ausziehen

    Der Nachmieter wurde am nächsten Tag, als wir es ihm mitgeteilt haben gefunden. Es ist nur so, dass der Nachmieter nicht SOFORT einziehen kann. Und deshalb möchten wir uns von diesen drei Monaten gebrauch machen und so schnell wie möglich einen Nachmieter für unseren Bekannten zu finden, damit er bei uns einziehen kann.

    Und das er unerwünschst ist, wusste er schon seit einem halben Jahr, wir waren nur übertrieben tolerant (ist das richtig geschrieben?), haben sehr oft mit ihm geredet, aber es ist einfach ein Mensch, der sich niemals in seinem Leben entschuldigt hat und deshalb keine Fehler einsehen und Kompromisse schließen kann (wobei diese Person politisch ziemlich aktiv agiert).


    mfg
     
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