#1 29. September 2008 Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Währenddessen gibt es schlechte Nachrichten für Betreiber und Nutzer von Tauschbörsen - und möglicherweise nicht nur die. Der in der Schweiz beheimatete Webhoster Rapidshare haftet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des OLG Hamburg vom 2. Juli 2008 im Rahmen der sogenannten Störerhaftung in vollem Umfang für Urheberrechtsverletzungen, die durch Dritte begangen worden sind. Zu gut deutsch: Wer einen Film oder ein Musikalbum unerlaubt beim Dienst hochlädt und damit gegen geltende Copyright-Regelungen verstößt, kann Rapidshare damit zu einem teuren Knöllchen in Form einer Abmahnung verhelfen. Damit müssen sich jetzt aber auch die Betreiber von Social Networks wie StudiVz und Co. Gedanken machen, denn deren Nutzer laden jeden Tag hunderttausendfach urheberrechtlich geschütztes Material auf ihre Profilseiten - was die Umsatzrendite mittelfristig schmerzlich senken könnte (Az: 5 U 73/07). quelle: Netzwelt-Ticker: Telekom klagt gegen Spitzelzwang - SPIEGEL ONLINE + Multi-Zitat Zitieren
#2 29. September 2008 Urteil: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter 29.09.2008 Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter 26.09.2008 OLG Hamburg: Volle Haftung von Rapidshare für fremde Urheberrechtsverletzungen Spoiler 26.09.2008 OLG Hamburg: Volle Haftung von Rapidshare für fremde Urheberrechtsverletzungen Artikel vorlesen lassen neu: Diese Infos vorlesen Das OLG Hamburg (Urt. v. 02.07.2008 - Az.: 5 U 73/07) hat entschieden, dass der bekannte Webhoster Rapidshare als Mitstörer für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet. Auch dieses Urteil ist mit 52 Seiten außerordentlich umfangreich, ähnlich wie erst jüngst das OLG Hamburg zur aktiven Vorab-Prüfungspflicht von eBay für fremde Markenverletzungen (Urt. v. 24.07.2008 - Az.: 3 U 216/06) mit 72 Seiten (!). Die Hamburger Richter nehmen zu jedem der juristisch umstrittenen Punkten Stellung. Vor allem natürlich zu der Frage der zumutbaren Prüfungspflichten: "Leitsätze: 1. Ein Webhosting-Dienst (hier: Rapidshare) haftet als Mitstörer erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. 2. Nach Kenntniserlangung ist der Webhosting-Dienst verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um kerngleiche Verstöße zukünftig zu unterbinden. 3. Nicht ausreichend ist es, wenn der Webhosting-Dienst einen MD5-Filter einsetzt, da dieser Filter nur greift, wenn eine absolut identische Datei erneut hochgeladen werden soll. Insbesondere wenn es in der Vergangenheit mehrfach zu gleichartigen Rechtsverletzungen gekommen ist, ist der Webhosting-Dienst zu einer umfassenden, pro-aktiven Vorabprüfung verpflichtet. Dies bedeutet im Zweifelfall insbesondere auch eine umfassende IP-Speicherung und IP-Auswertung. Eine Verpflichtung, den Dienst nur noch gegen Registrierung und nicht mehr anonym anzubieten, besteht jedoch nicht. 4. Ein Geschäftsmodell, welches naheliegende Identifikationsmöglichkeiten ungenutzt lässt, um zukünftige Rechtsverletzungen auszuschließen, ist von der Rechtsordnung nicht gebilligt und verdient auch nicht den Schutz der Rechtsordnung, weil es letztlich die berechtigten Interessen von Inhabern absoluter Sonderschutzrechte bewusst und sehenden Auges vollständig schutzlos stellt. Der Betreiber kann sich auch nicht auf die Unzumutbarkeit der Erfüllung von Prüfungspflichten berufen, weil er seiner Unfähigkeit, diese zu erfüllen, durch sein Geschäftsmodell wissentlich und willentlich selbst Vorschub leistet." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080926020158.html Quelle: Netzwelt-Ticker: Telekom klagt gegen Spitzelzwang - SPIEGEL ONLINE + Multi-Zitat Zitieren
#3 29. September 2008 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Urteil: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter - RR:Board 1 Minute schneller gewesen ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#4 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter O______O Also bei den VZ's wäre es mir iwie egal, aber bei RS... Schon krass; da sehe ich ja schwarz für RS & CO + Multi-Zitat Zitieren
#5 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Also ich hoffe, das sich das nie bewahrheiten wird, ansonsten wirds dunkel ums beliebte netz :-/ + Multi-Zitat Zitieren
#6 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Quelle: http://www.dr-bahr.com/news_det_20080926020158.html EDIT: noch ausführlicher: Haftung von Rapidshare IV Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 02.07.2008 - Az.: 5 U 73/07 + Multi-Zitat Zitieren
#7 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter oO RS kann wohl kaum diese 1000000.. Upps kontrollieren ... Ich mein: Wen interessiert SVZ?^^ Ok, vielleicht schon ein paar - aber RS wäre mir persönlich wichtiger! Naja, mal sehen was daraus wird, ich hoffe nichts schlimmes! E: BW =) Daran hab' ich garnicht gedacht, dass es .de auch sein könnte.^^ + Multi-Zitat Zitieren
#8 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter rapidshare.de oder rapidshare.com? weil was bei rapidshare.de los is is mir latex + Multi-Zitat Zitieren
#9 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Kann RS.com dafür überhaupt belangt werden wenn die ihren Sitz in der Schweiz haben? Das RS.de ständig solche Urteile bekommt ist ja nix neues.... + Multi-Zitat Zitieren
#10 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter steht mehr oder weniger im artikel, handelt sich um rs.com die ihren sitz in der schweiz haben + Multi-Zitat Zitieren
#11 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Ich glaube kaum, dass RS sich das lange Bieten lassen wird und schlicht und ergreifend in die USA/o.Ä. abwandern wird. + Multi-Zitat Zitieren
#12 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter RS solls einfach so machen wie die Leute von den ganzen "wir ziehn dir mal deine kohle aus der tasche seiten", briefkastenfirmen, ausländischer firmensitz usw (tochterfirmen usw). dann kriegt man die nemmer am ***** + Multi-Zitat Zitieren
#13 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter naja .. einfach die dateien verschlüsseln und den namen nich so auffällig .. zb wenn das steht "megaupp100filmeDvDRiPHD.rar" is es schon mehr auffällig als ein einfaches "asdf.rar" oder "urlaubsvideos2008.rar" und dann könn se rapidshare auch nicks .. auser eben bei so kack free seiten wo jeder drauf zugreifen kann .. zb 3dl.am wo das pw noch dabei steht .. so blöd sind die leute dann auch nich dass sie das nich raffen .. aber zb die upps hier sind relativ sicher denke ich + Multi-Zitat Zitieren
#14 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter afaik machen die das schon so, hab ich glaub ich mal nen Bericht @utube gesehen... achne das waren rapid share... + Multi-Zitat Zitieren
#15 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Naja ich glaube nicht, dass das OLG in Hamburg gesetze für eine Firma in der Schweiz erlassen kann. Ein Gericht in Brasilien hat auch schon mal beschlossen, dass Youtube down genommen werden muss. Also Wayne, da die Schweiz nicht mal zur eu gehört. + Multi-Zitat Zitieren
#16 29. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Entweder wandert der sitz irgendwo noch weiter ins ausland. Wo die server dann stehen is so ziemlich egal oder da wird wieder ewigkeiten gerichtlich drüber gebabbelt... Rapid wird bleiben rofl PS: Doch das Hamburger landgericht kann gesetze für rapid festlegen. Da gibts irgendwo so nen bündniss oder was weiß ich das dem Gericht sowas erlaubt. So irgendwie war das ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#17 30. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter zur not nimmt rs seine user, die etwas illegales hochladen in regress und gut is. betroffen sind davon dann eh nur die rs user. + Multi-Zitat Zitieren
#18 30. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter da die in der schweitz sitzen können die belang werden wie sie wollen das hat bei deinen keinen einfluss denke ich + Multi-Zitat Zitieren
#19 30. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Das ist doch schon mal gut. Desweiteren isses natürlich sehr schlimm was ein deutsches OLG über eine Firma in der Schweitz sagt, die ein komplett anderes Urheberrecht hat wie wir. Dazu kommt dass ich die Szene Files eh nicht mag, die sind zu klein. Neupacken, passwort und umbenennen ist die devise. Und auch wenn RS dicht macht, mir egal. 40kmh sind zu wenig. Und seit Gulli weg is brauch ich die eh fast nicht mehr + Multi-Zitat Zitieren
#20 30. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Das wäre schon ein fataler Schritt für die Warez Scene. Ihr müsst euch gedenken, wie viele illegale Daten liege noch auf RS? Das müssen Milliooonen sein. Ich seh ein Ende von RS. Aber ja, die sitzen doch in der Schweiz :/ Wieso sollte das von Hamburg dann gelten? + Multi-Zitat Zitieren
#21 30. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter frag ich mich auch gerade... würde mcih auch mal interessieren, weil ich mich dan ich auskenne vllt kann ein deutsches gericht amerika die area 51 verbieten Mfg Schmidt! + Multi-Zitat Zitieren
#22 30. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter gabs doch schonaml und ein gericht hier kann soetwas machen ! traurig aber wahr ! weil die irgend so ein crap bändniss gemacht haben ..... naja mal abwarten was noch kommt ! wenn die sich das gefallen lassen, is rs am ende von daher jetzt noch nicht so eng sehen ! und ich denk mal wenn was schlimmes passiert erfährt man es schon naja + Multi-Zitat Zitieren
#23 30. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Nur die Ruhe.. Da steht ja, das er erst ab Kenntnis einer illegalen datei alles tun muss, um die weiterverbreitung zu unterbinden. also hat sich da nix geändert. weil rs löscht files jetz ja auch schon wenn sie abused werden. das mit dem proaktiven schutz wäre vllt. noch ne sache, bin gespannt, wie die das lösen ^^ zu: ob USA oder schweiz, is doch egal oder? is beides non-EU + Multi-Zitat Zitieren
#24 30. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter Afair haben die Schweiz und Deutschland ein abkommen, welches das Urteil auch in der Schweiz rechtskräftig machen wird. Mit der USA haben die sowas (afaik) nicht. Nur bin ich mir da alles andere als sicher. + Multi-Zitat Zitieren
#25 30. September 2008 AW: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter davon ma abgesehen, wären die in den usa glaub noch mehr ♂️♀️ als hier in deutschland, dort gehen sie ja genauso agressiv und vielleicht sogar noch agressiver gegen uhreberrechtsverletzungen vor als hier, meiner meinung nach oO zum thema, im großen und ganzen ändert sich doch nix, wie schon gesagt wurde, löscht rs ja eh schon ewig alle files, die abused werden... daher... was solls ? bleibt doch fast alles beim alten, also härt auf hier wieder irgendwelche welt untergangs theorien herbei zu beschwören... + Multi-Zitat Zitieren