BGH kippt Urheberrechtsabgaben für Computer - vorerst zumindest

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von xxxkiller, 2. Oktober 2008 .

  1. 2. Oktober 2008
    Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem lange erwarteten Urteil (I ZR 18/06) am heutigen Donnerstag entschieden, dass für PCs derzeit keine Urheberrechtsabgaben zu leisten sind. Dem Gericht zufolge sind PCs nicht für das Anfertigen von Kopien durch Ablichtung eines Werkstücks oder eine vergleichbare Weise bestimmt. Mit einem Computer können nach Ansicht der Richter "weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät hergestellt werden". Daher könne die Klägerin in Form der VG Wort für PCs auch keine Pauschalvergütung für Privatkopien verlangen. Der Bundesgerichtshof kippte damit zwei entgegengesetzte, zugunsten der Verwertungsgesellschaft ergangene Beschlüsse niederer Instanzen und stellte sich auf die Seite des beklagten Computerherstellers Fujitsu-Siemens.

    Der BGH schloss zwar nicht aus, dass auf einem PC Vervielfältigungen erstellt werden könnten. Es handele sich dabei aber nicht um Verfahren analog dem Anfertigen von Kopien von Druckwerken, auf die allein die Kopiervergütung in dem behandelten Fall zu beziehen sei. Soweit ein Rechner im Zusammenspiel mit einem Scanner als Eingabegerät und einem Drucker als Ausgabegerät verwendet werde, sei er zwar auch geeignet, Druckwerke in der von der Regelung zur Urheberabgabe erfassten Form zu vervielfältigen. Innerhalb einer solchen Funktionseinheit sei jedoch analog zur Entscheidung des BGH gegen Kopiervergütungen auf Drucker nur der Scanner im Sinne Urheberrechtsgesetzes zur "Vornahme" von Kopien bestimmt und damit vergütungspflichtig. Die VG Wort hat gegen das Druckerurteil Anfang des Jahres bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt.

    Es wäre dem BGH nach auch nicht gerechtfertigt, den Anwendungsbereich der Regelung über ihren Wortlaut hinaus auszudehnen Ansonsten hätten Hersteller, Importeure und Händler sowie letztlich die Erwerber die wirtschaftliche Last der urheberrechtlichen Vergütung für Geräte zu tragen, die im Vergleich zu den von der gesetzlichen Regelung erfassten Apparaten nur zu einem wesentlich geringeren Anteil für urheberrechtsrelevante Vervielfältigungen eingesetzt würden.

    Offen gelassen haben die Richter aber, ob nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zu Pauschalvergütungen im sogenannten 2. Korb der Urheberrechtsreform Anfang des Jahres für PCs nicht doch Urheberabgaben zu zahlen sind. Laut der im entschiedenen Fall noch nicht anzuwendenden Novelle besteht ein Vergütungsanspruch hinsichtlich sämtlicher Gerätetypen, die zur Vornahme von bestimmten Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch benutzt werden. Der Anspruch auf eine angemessene Vergütung für private Kopien hängt demnach nicht mehr davon ab, dass die Geräte dazu bestimmt sind, ein Werk "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" zu vervielfältigen. Die grundsätzliche Auseinandersetzung dürfte daher weitergehen, zumal neben der VG Wort auch die GEMA eine sich nicht auf die Textvervielfältigung beziehende Urheberrechtspauschale für PCs gerichtlich erzwingen will.

    Im Jahr 2005 hatte die VG Wort noch einen Sieg vor dem Oberlandesgericht München erstritten. Dieses bestätigte damals den Beschluss des Münchner Landgerichts, wonach für PCs eine Urheberrechtspauschale von 12 Euro zu zahlen sei. Den PC-Hersteller Fujitsu-Siemens hatte die Verwertungsgesellschaft bereits im Oktober 2003 auf eine Abgabe von 30 Euro pro Komplett-PC verklagt. Sie legte dem Konzern zur Last, dass er schon seit Februar 2003 genauso wie andere PC- und Druckerfabrikanten laut einem Vorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt München 12 Euro pro Gerät zahlen sollte. Dagegen hatten sich die Hardwarehersteller verwehrt und können nun vorerst einen Erfolg feiern.

    Quelle: heise.de
     
  2. 3. Oktober 2008
    Gericht kippt Urheberrechtsabgaben auf Computer ( Keine Gebühr)

    Die Medienindustrie ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, Urheberrechtsabgaben für PCs einzufordern. Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Gerätevergütung gestern gekippt.

    In dem Verfahren standen sich die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), eine Schwesterorganisation der GEMA, und der Computerhersteller Fujitsu-Siemens gegenüber. Die Klägerin verlangte, dass auch für Computer Abgaben zu entrichten seien, weil mit ihnen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke angefertigt werden können.

    30 Euro wollte die VG Wort pro verkauftem Rechner einfordern. In einem früheren Urteil wurde der Anspruch in niedrigerer Instanz bestätigt, die Gebühr aber auf 12 Euro reduziert. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung nun auf und wies die Klage gegen den Computer-Hersteller ab.

    Laut dem Urteil bestehe keine Vergütungspflicht, weil Computer nicht für die Vervielfältigung gedruckter Werke bestimmt sind. Mit einem PC können weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät hergestellt werden, so das Urteil.

    Dies sei lediglich möglich, wenn Scanner und Drucker zum Einsatz kommen. Für diese werden aber bereits eigene Gebühren verlangt. Für eine gesonderte Vergütung für das Kopieren digitaler Texte bestehe demnach ebenfalls keine Veranlassung.
    http://winfuture.de/news,42713.html
     
  3. 4. Oktober 2008
    AW: Gericht kippt Urheberrechtsabgaben auf Computer ( Keine Gebühr)

    Mal wieder eine Sache gekippt, find ich gut!
     
  4. 4. Oktober 2008
    AW: Gericht kippt Urheberrechtsabgaben auf Computer ( Keine Gebühr)

    höää `?! versteh ich i.wie nicht xD
    Was will mir der Text jetzt sagen ? xD
     
  5. 4. Oktober 2008
    AW: Gericht kippt Urheberrechtsabgaben auf Computer ( Keine Gebühr)

    Was verstehste denn nicht?! ?(
     
  6. 4. Oktober 2008
    AW: Gericht kippt Urheberrechtsabgaben auf Computer ( Keine Gebühr)

    Die VG Wort wollte 30€ für jeden verkauften PC haben. So, konnten das aber nicht durchsetzen.

    Hasse es nu verstanden?
     
  7. 5. Oktober 2008
    AW: Gericht kippt Urheberrechtsabgaben auf Computer ( Keine Gebühr)

    Ich find auch gut das die das gekippt haben man wird in der heutigen Zeit eh schon viel zu viel abgezockt vill sehen die es jetzt ja mal ein

    mfg. BIOSHOCK
     
  8. 5. Oktober 2008
    AW: Gericht kippt Urheberrechtsabgaben auf Computer ( Keine Gebühr)

    Sehr vernünftig, das ganze nicht geschehen zu lassen und zwar gar nicht mal unbedingt nur auf Ebene der Anti-Urheberrechts Gesichtspunkte, sondern weil es eine Dreistigkeit ist, für ein Gerät Gebühren für etwas zu berechnen, wofür das Gerät gar nicht da ist...
    GEZ für Fernseher kann ich noch verstehen, Gebühren für Kopierer sind auch logisch, aber für einen PC? Ich denke, dir Mehrheit der PC's werden für Office oder professionelle Anwendungsgebiete genutzt. Und auch wenn es nicht so wäre, der PC ist trotzdem kein Kopiergerät.
    Und nebenbei: Was wäre dann beim Kauf einzelner Hardware geschehen? Da hätte ich dann für eine CPU wahrscheinlich einen Antrag auf Urheberrechtsgebührenbefreiung stellen müssen...
     
  9. 5. Oktober 2008
    AW: BGH kippt Urheberrechtsabgaben für Computer - vorerst zumindest

    Ich find es unerhört sonne Pauschale überhaupt in betracht zu ziehen. Auch für Kopierer. Das is ja bald so als wenn man sich ne Waffe kauft und dann erstmal zwei Wochen pauschal in den Knast geht, weil man damit jemanden Verletzten könnte
     
  10. 5. Oktober 2008
    AW: BGH kippt Urheberrechtsabgaben für Computer - vorerst zumindest

    Nicht wirklich
    Bei jemandem, der eine (Schuss-) Waffe besitzen darf, ist es nahezu ausgeschlossen, dass er damit jemanden verletzt, weil er entweder Sport- oder Jagdschütze ist, beziehungsweise eine WBK besitzt. Für die Registrierung etc. bezahlst du dann auch schon Geld, außerdem bist du verpflichtet, die Waffe und Munition angemessen zu lagern. Die Waffen, die du in Deutschland bekommst, dienen also grundsätzlich nur zum "Vergnügen" und einen Waffenschein zu bekommen ist sowieso fast unmöglich.

    Ein Kopierer dagegen ist grundsätzlich zum Kopieren gebaut worden. Für einen größeren Kopierer, für Schulen und andere Einrichtungen z.B. eine Gebühr zu verlangen ist eigentlich schon berechtigt, denke ich. Wozu wird der sonst genutzt außer Urheberrechte zu verletzen?

    Solange ich keine Gebühren zahlen muss, ist mir das alles sowieso egal :]
     
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