Rechtslage bei defektem Blinker?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Leopold15, 7. Oktober 2008 .

Schlagworte:
  1. 7. Oktober 2008
    Moin!

    Ich habe seit einigen Jahren eine Simson S51 Enduro und wollte jetzt nach langer Zeit wieder mal eine Runde drehen. Allerdings sind die Blinker defekt (ich denke, es liegt an der kaputten Batterie) und ich habe gehört, wenn man die Blinkergläser um 90° nach unten dreht, ist dies ein Zeichen dafür, dass die Blinker nicht funktionieren. Wenn die Blinker in dieser Stellung stehen, darf man dann auch damit fahren, wenn man beim Abbiegen Handzeichen gibt (habe ich gehört). Wie ist die Rechtslage dazu? Ich will nämlich schnellstmöglich ne Runde drehen

    Mfg Leo
     
  2. 7. Oktober 2008
    AW: Rechtslage bei defektem Blinker?

    Wäre mir neu und darauf verlassen würde ich mich auch nicht!!!!
     
  3. 7. Oktober 2008
    AW: Rechtslage bei defektem Blinker?

    wenn dich die bullen anhalten,gibts ne mängelkarte und innerhalb von 2 wochen musse den schaden beseitigen andernfalls bußgeld evtl. fahrverbot......
     
  4. 7. Oktober 2008
    AW: Rechtslage bei defektem Blinker?

    Nein wenn Blinker von Werk verbaut sind, müssen diese auch funktinieren.
    Nur bei alten 2-rädern die damals noch ohne Blinker gebaut wurden reicht Handzeichen.
     
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