LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von firstjoe, 10. Oktober 2008 .

  1. 10. Oktober 2008
    Die Firma Digiprotect und die Kanzlei Kornmeier haben in ihrer Pressemitteilung vom 3.9.2008 einen Beschluss des Landgerichts Köln „gefeiert“, mit dem ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch in einem Filesharing-Verfahren gewährt worden ist. Nunmehr ist der Beschluss veröffentlicht LG Köln AZ. 28 AR 4-08 und es zeigt sich, dass die Musikindustrie eigentlich keinen Grund zum Feiern hat.

    Korrekt ist zwar, dass die Auskunft bereits beim Tausch von nur einem Musikalbum gewährt worden ist. Allerdings handelte es sich um ein Album, welches gerade veröffentlicht worden ist. In solchen Fällen hat das kostenlose Angebot der Musikstücke ein Ausmaß erreicht, welches als gewerblich bezeichnet werden kann, meint das Gericht. Folgt man dieser Ansicht, wird der Tausch von TOP 100 Singles wohl ebenfalls als gewerblich anzusehen sein. Bei älteren Titeln wird das gewerbliche Ausmaß dann wohl zu verneinen sein.

    Viel mehr Sprengstoff bietet jedoch der letzte Satz der Entscheidung. Er lautet:

    „Gegenstandswert: 9 x 200,00 E (vgl. § 128c Abs. 1 Nr. 4 KostO)“.


    Das Gericht geht davon aus, dass die Gerichtsgebühren für die Auskunft 9 mal 200 € also insgesamt 1.800 € betragen. Dies ist nur so zu erklären, als dass mit dem Beschluss ganz offenbar 9 IP-Adressen bei der Telekom abgefragt werden sollen. In einem solch geringen Umfang sind die Kosten sicherlich noch zu verschmerzen, aber für gewöhnlich werden 1000er-Listen abgefragt. Ob die Musikindustrie bereit sein wird, für die Abfrage von 1000 IP-Adressen erst einmal 200.000 € auszugeben, ist fraglich. Insbesondere schon deshalb, weil es mehr als unsicher ist, dass das Geld vom Verletzer wieder erstattet wird.

    Zur Erstattung ist übrigens nicht der Anschlussinhaber, sondern nur der Verletzer verpflichtet. Und wer das ist, ist der Auskunft nicht zu entnehmen. Oft wird es auch so sein, dass der Access-Provider (zB die Telekom) die zugehörigen Daten bereits gelöscht hat. Dann gibt es niemanden mehr, von dem die Kosten zurück gefordert werden können.

    Wenn sich die Rechtsprechung des LG Köln durchsetzt, dürften zumindest Massenabmahnungen bald hinfällig sein. Immerhin bemerkenswert ist es, dass das LG Köln den Ernst der Lage erkannt und recht zügig gehandelt hat. Der am 2.9.2008 beantragte Beschluss wurde noch am gleichen Tag erlassen.

    Keine Auskunft über die Berechnung der Gerichtsgebühren gibt hingegen das LG Düsseldorf in einem Beschluss vom 12.09.2008. Die Entscheidung lässt allerdings vermuten, dass die Düsseldorfer Richter nur ein einziges Mal Gerichtsgebühren berechnen. Außerdem verpflichtet das LG Düsseldorf die Deutsche Telekom dazu, eine Excel-Tabelle mit IP-Adressen mit den dazugehörigen Echt-Adressen zu komplettieren.

    Quelle:http://www.wb-law.de
     
  2. 10. Oktober 2008
    AW: LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen

    ich würde die ip's in eine open office tabelle machen und das problem ist gelöst weil sie nicht damit umgehen können *grins*
     
  3. 10. Oktober 2008
    AW: LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen

    da ohnehin nicht mehr abgemahnt sondern verhandelt wird, werden die kosten schlussendlich dem verursacher/anschlussinhaber auferlegt, völlig rechtens. wo ist das problem? der rechteinhaber schiesst vor und holt sich das geld nach der verurteilung zurück.

    einzig positiv ist, das diese massenabmahnungen offensichtlich ein ende haben. jetzt wird eben gewerbsmässiges handeln unterstellt und irekt vor gericht gebracht, ohne abmahnung. und das unsere gerichte eine merkwürdige auffassung von gerwerbsmässigen handeln haben hat sich doch kürzlich erst herausgestellt , als ein einziges album dafür schon ausreichte.

    alles in allem kein grund für die filesharer sich zu freuen. ganz im gegenteil.
     
  4. 10. Oktober 2008
    AW: LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen

    Doch, dass wenigstens die Massenabmahnungen nicht mehr vorkommen. Klar ist das nur ein kleiner Vorteil, aber gibt es nicht eine "Reglung", bei dene Leecher erst ab ner großen Anzahl an Dateien vor Gericht kommen, da sich sonst die Kosten gar nicht tragen?
     
  5. 10. Oktober 2008
    AW: LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen

    doch, gibt ne regelung, die besagt, das nur noch gewerbsmässiges treiben verurteilt/abgemahnt werden darf. und kurz darauf gabs erste urteile in denen dem richter ein ganzes album reichte um gewerbsmässiges handeln zu vermuten und zu verurteilen.

    nun ist es nicht mehr mit dem zahlen einer abmahnung gegessen, oder mit dem nichtbeachten, weil aus kostengründen niemand vor gericht ging, nun geht auf jeden fall vor gericht, denn der richter muss die vermutung bestätigen und die kosten wollen die ja auch wiederhaben.

    urteile aus höeren instanzen stehen so weit ich weiss aber noch aus, was hoffen lässt.
     
  6. 10. Oktober 2008
    AW: LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen

    Da seit dem 1.9.2008 eh nurnoch 100 (oder sowas) € pro Abmahnung verrechnet werden darf, sind solche Massenabmahnungen eh hinfällig.
     
  7. 10. Oktober 2008
    AW: LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen

    Ich versteh deren logik nicht!

    Ein Gewerbe ist für mich sowas wie Usenext oder so!

    Ein normaler User der nen Album im P2P anbietet verdient damit doch nix! Er bietet halt nur ein Kulturgut kostenlos zum DL an!

    Na ja, is halt alles auslegungssache, und jeder Richter wird dort anders entscheiden!
     
  8. 10. Oktober 2008
    AW: LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen

    naja, zumindest solange bis der bgh darüber entschieden hat, wenn denn jemand bis dahin klagt. und wenn dieser urteilt, das 1-2 volle alben ein gewerbsmässiges aussmaß darstellt, dann is entgültig essig mit urheberrechtlichen p2p tausch. denn dann gibts kein "ach da passiert schon nichts", weil das urteil vom bgh bindend ist.

    dann werden die ehemaligen massenabmahner sich dumm und dusselig verdienen und das rechtssystem ist dann dabei noch auf deren seite.
    ich hab immer gesagt, abmahnungen sind das kleinere übel, gerade wenn man so strunzendumm ist und sich erwischen lässt. und wer abgemahnt wurde aber unschuldig war reagierte einfach nicht, da es ja eh niemand auf eine verhandlung angelegt hat. oder ging selber vor gericht.
     
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