LG Leipzig senkt Kontrollpflicht der Blogbetreiber

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Darky, 10. Oktober 2008 .

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  1. 10. Oktober 2008
    Grüezi z'samm

    ich wollt hier mal eine kleine Geschichte posten, die sich exakt so zugetragen hat und für Blogbetreiber und ähnliche sowie Leute die mich oder den Kläger kennen vermutlich interessant ist.
    Ein etwas älterer Mensch mit den Pseudonymen C. und S. beleidigt im Internet anonym Leute und hat Spaß daran, diese fertig zu machen. Irgendwann bekommt jemand namens Dark-Born seinen Namen raus und warnt in seinem Blog vor dieser Person, belegt mit Fakten und Aussagen Dritter.

    Irgendwann ist es dieser Person aber genug und er versendet eine Abmahnung und in der Folge noch eine weitere, mit welchen er die Löschung seines Namens verlangt. Gleichzeitig posted er in allen Foren, wie er durch diese Abmahnung über Dark-Born gewonnen hätte und das dieser demnächst vor dem LG Leipzig eine Lektion bekommen werde und es für Ihn sehr teuer wird.
    Die erste Abmahnung war rechtlich zwar umstritten aber nach Anwaltsansicht vielleicht berechtigt und Dark-Born bezahlt zur Vermeidung des Rechtsrisikos die geforderten Anwaltskosten in Höhe von circa 500 Euro. S.i hat aber noch lange nicht genug und versendet die erwähnte zweite Abmahnung und fordert darin 10.000 Euro Schadenersatz sowie weitere 1.000 Euro Anwaltskosten.

    Die Sache landet nun vor dem Landgericht Leipzig, vor welchem heute die Verhandlung stattfand. Der Kläger S. fordert insgesamt knapp 12.000 Euro. Hier ein Auszug aus dem Bericht:

    Das Landgericht schloss sich damit weitesgehend der Ansicht meiner Anwälte an und S. muss nun fast die gesamten Gerichtskosten sowie 88% seiner Anwaltskosten bezahlen.
    Das Leipziger Gericht urteilt also in der Regel sehr viel Betreiberfreundlicher als beispielsweise die Gerichte in Hamburg, welche in Sachen Internetrecht häufig sehr hart sind.
    Da der Kläger auch 88% meiner Anwaltskosten zu tragen hat können diese samt Mehrwertsteuer und ähnlichem angerechnet werden und es bleibt lediglich ein sehr geringer Betrag (ca. 100 Euro) übrig, welcher von mir an den Kläger bezahlt werden muss.

    Ich poste das ganze zum einen wegen der allgemeinen Haftungsfrage eines Blog-Betreibers, zum anderen weil der Kläger hier damals in Foren wie Sceneblog sehr stark präsenz zeigte und diese Sachen mit der Klage erwähnte sowie einige diese Person auch kennen und es sicher interessant finden. Damals bei Sceneblog wurde er aufgrund seiner arroganten und besserwissenden Art ja auch sehr stark angegriffen - leider ist deren Board aber nun ja Offline...
    Wer ähnliche Fälle bzw Probleme hat und gute Anwälte sucht kann sich auch gerne per PN an mich wenden - bei Fragen zu dem Fall kann man auch hier posten. (bitte keine Offtopic-Sachen oder Beleidigungen gegen irgendwen, danke)

    grüße,
    Dark
     
  2. 10. Oktober 2008
    AW: LG Leipzig senkt Kontrollpflicht der Blogbetreiber

    und? das ist in diesem fall schön für dich, bleibt aber weiterhin eine einzelentscheidung, die von anderen gerichten nicht zu berücksichtigen ist. das wird auch so bleiben, zumindest solange bis eine höhere instanz dann irgendwann mal ein entgültiges urteil fällt.

    ich frag mich warum das positiv für andere blogger sein soll, kein deutsches gericht ist an das urteil eines einfachen lg aus dunkeldeutschland gebunden. das sind immer nur fallbezogene einzelentscheidungen.

    und was genau hat das mit der kontrollpflicht zu tun? auf diese kann man sich berufen, wenn z.b. gäste etwas in deinen blog posten, was du nicht zur kenntnis genommen hast.
    aber nicht, wenn du selber etwas in deinen blog schreibt. dann ist nichts von wegen fehlender kenntnis deinerseits, auf der die kontrollpflicht beruht. letztere hat mit dem urteil doch überhaupt nichts zu tun.
     
  3. 10. Oktober 2008
    AW: LG Leipzig senkt Kontrollpflicht der Blogbetreiber

    Sagt eigentlich schon alles!

    DB will sich nur mal wieder wichtig machen, da in letzter Zeit wenig um ihn gesprochen wird.

    Sollte wohl jedem klar sein, dass solche Entscheidungen auf verschiedenen Tatbestandsmerkmalen beruhen und dadurch jedesmal eine reine Ermessensentscheig sind
     
  4. 10. Oktober 2008
    AW: LG Leipzig senkt Kontrollpflicht der Blogbetreiber

    @1bast4, dunkeldeutschland - alles klar ich hab auch nicht geschrieben das sich andere Gerichte daran orientieren müssen, sondern lediglich dass das LG Leipzig die Sache so sieht und es von Vorteil ist, sich an solche Betreiberfreundlichen Gerichte zu wenden statt bspw. in Hamburg zu klagen.

    Den Beitrag von unserem Baumeister kann ich leider nicht lesen, da er sich auf der Ignorier-Liste befindet
     
  5. 10. Oktober 2008
    AW: LG Leipzig senkt Kontrollpflicht der Blogbetreiber

    hier ich zittere es für dich mal

     
  6. 10. Oktober 2008
    AW: LG Leipzig senkt Kontrollpflicht der Blogbetreiber

    liegt der gerichtsstand nicht fest, also wohnort vom kläger oder vom angeklagten? denn freie gerichtswahl mag ich nicht wirklich glauben. kann mir nicht vorstellen, das die zuständigkeit mittlerweile so grosszügig ausgelegt ist.

    bin eigentlich überzeugt davon das der gerichtsstand immer vor ort beim kläger liegt und von daher ist die kenntnis darüber wie andere gerichte geurteilt haben für den angeklagten auch unbrachbar.
     
  7. 10. Oktober 2008
    AW: LG Leipzig senkt Kontrollpflicht der Blogbetreiber


    also jetzt wisst ihr das ihr als Kläger in Leipzig wohnen müsst ...
     
  8. 10. Oktober 2008
    AW: LG Leipzig senkt Kontrollpflicht der Blogbetreiber

    § 12 ZPO

    Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.


    Man kann sich nicht aussuchen, vor welchem Gericht man klagt. Dies ist 1. durch den Wohnsitz bestimmt und 2. durch (wie es im Gesetzestext steht) ausschließliche Gerichtsstände (bei Mietwohnungen ist z.B. das Gericht zuständig, in welchem Bereich sich die Wohnung befindet, unabhängig davon wo sich der Wohnsitz des Beklagten befindet.)
     
  9. 10. Oktober 2008
    AW: LG Leipzig senkt Kontrollpflicht der Blogbetreiber

    ihr liegt ziemlich falsch. Da es hier um eine Sache aus dem Internet geht, wie immer bei Blogs und ähnlichem, ist jedes Gericht in Deutschland zuständig und man kann es sich aussuchen (fliegende Gerichtsbarkeit) da bspw. auch in Buxtehude der eintrag aufrufbar ist und somit auch dieses Gericht da zuständig wäre.

    Aber das ganze wird zu sehr offtopic drum mach ich hier dicht
     
  10. 10. Oktober 2008
    AW: LG Leipzig senkt Kontrollpflicht der Blogbetreiber

    dazu hab ich auch noch was interessantes im web gefunden: http://www.busch-dinslaken.com/
     
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