Alkohol gegen Unfallverursacher!?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von bEnDer2k6, 10. Oktober 2008 .

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  1. 10. Oktober 2008
    Hallo

    heute Unfall gehabt.

    ne alte Omi nahm Vorfahrt und Kumpel is mit 0,56 Promile hinten reingefahren.

    Omi hat Schuld gehabt und hats auch zugegeben.

    soooo... wer hat recht.. wer bezahlt?

    kumpel is in probezeit, was blüht ihm?
     
  2. 10. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    Wen die Oma schon im Unfall schein eigetragen hat, das sie schuld ist und kein Alkohol test gemacht wurde, dan ist sie eindeutig schuld!

    Wen ein Alkohol test gemacht wurde dan ist er mit schuld und den lappen können sie ihm auch weg nehmen für 3 monate!
    War bei mir jedenfalls so!
    Sie wird zu 60 % schuld gesprochen und er bekommt dan 40 %!
    Weil er ( aufgrund der Alkohols [ stimmt nicht ]) nicht richtig reagiern konnte!
     
  3. 10. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    Also ich hab gelernt das die person die hinten rein fährt IMMER schuld ist.

    Denn wenn man den sicherheitsabstand einhalten würde brettert man au net in andere leute ^^

    @XxX_Hitman_XxX
    LOL is klar... nur 40% weil er Promille hatte... allein dafür gehört ihm schon der führerschein abgenommen. Alkohol is keine entschuldigung und im Straßenverkehr schon 2 ma nich.

    Wer unbedingt rasen muss wie nen gestörter oder nich aufs saufen verzichten will sollte seinen lappen in den müll schmeissen und erst den kindergarten wiederholen
     
  4. 10. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    Ach ja, wen der lappen für 3 monate weg kommt muss er mit einer nachschulung rechnen ( 350 €)
    plus die strafe ( in meinem fall 350 €).
     
  5. 10. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    logischerweise wurde ne Alkoholkontrolle durchgeführt, ansonsten hätte er ja nicht wissen können wieviel im Blut ist.
    Wer genau wieviel Schuld hat, entscheidet das Gericht, außer er bekennt sich dazu, dann ist die Sache eh geregelt.

    Bei mir bezahlt man 175€

    ganz klar: nein!

    Es gibt soviele Situationen, wo der andere Schuld wäre, weil der der hinten drauf gefahren ist, einfach keine Chance hatte zu reagieren.
    Z.B. wenn man mit 60 auf der linken Spur auf der Autobahn fährt und rechts wäre frei. Wenn in dem Moment jemand mit 300 ankommt und dem 60km/h fahrendem auffährt, wäre der Schleicher Schuld, weils ein Rechtsfahrgebot gibt (sry, mir is grad kein besseres Beispiel eingefallen ^^)
     
  6. 10. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    und wer hat nun schuld und bezahlt?

    kumpel hatte keine chance abzubremsen, da sie von links kam!

    PS: kumpel wurde getestet und hatte 0,56 prom.
     
  7. 10. Oktober 2008
    Ich habe auch dazu geschrieben wie es bei mir abgelaufen ist!
    In NRW zahlt mal 350 € für nachschulung!
    Bei mir ist es in einer 70 zone ( Bundesstrasse an einer ampel ) passiert.
    Und ich hatte 0.8 promile.

    Ach ja TOYA bitte von anfang lesen!
    die ist nciht hinten reingefahren sondern HAT DIE VORFAHRT GENOMMEN KAMM ALSO VON LINKS

    Es kommt drauf an, wie schnell er war.
    Aber er muss sowieso mit einer teilschuld rechnen, weil er unter alkohol stand.
    So wird es dan berechnet, ( zu wieviel % er schuld ist )
    z.B. ( IN MEINEM FALL )
    40 %
    dan werden die ganzen kosten die zusammen kommen also ( die beiden autos, die strassen reinigung, das die polizei auftauchen musst, die gerichts kosten .... )
    dan kommt z.B. 1000 €
    dan zahlt dein kollege 400 € und die Oma 600 weil sie dan 60 % schuld ist!

    Die nachschulung muss er sowieso dan machen.
    Das wird, wie ich es jetzt erfahren habe je nach dem bundesland entschprechend kosten!

    Und es kommt auf die versicherung an, ob sie auch bei alkohol den wagen des gegners ersetzen!

    Der muss ja nciht unbedingt gerast haben!
    der bekommt eine teilschuld, weil seine reaktionen unter alkohol abnehmen und ohne alkohol könnte er sie sehen und passend reagieren!
     
  8. 10. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    ALSO NOCHMAL:

    fahrer: 1,12 promile in probezeit(nachgewiesen durch polizei)
    oma: nichts gecheckt, gibt vorfahrts-missachtung zu (kein alkohol-test)

    kumpel fuhr 50 kmh (normale straße ohne begrenzung)

    oma nahm von links die vorfahrt
     
  9. 10. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    ganz kurz und schmerzlos ohne sinnloses blabla. der der unter alk nen unfall baut ist schuld. dabei spielt es keine rolle ob der andere die regeln missachtet. wenns ganz dumm kommt verweigert die versicherung ihre leistung da alk im spiel war.
     
  10. 11. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    Er zahlt aus und fertig, wer Alkohol trinkt und einen Unfall baut ist schuld.

    Es wird mit Sicherheit sein, dass die Versicherung nicht zahlen wird viel Spaß wird so in den 5stelligen Bereich gehen.

    Tzja dumm muss man sein, dass man was trinkt und dann noch Auto fährt.

    Geschieht ihm recht, wie kann man so unverantwortlich sein, mit so nem Pegel noch Auto fahren.
     
  11. 11. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    Isso. Er hat Schuld, er darf zahlen. Die Oma kann in dem Fall von Glück reden, dass dein Kumpel Alkohol im Blut hatte. Geschiet deinem Kumpel auch irgendwo Recht. Wer sich mit Alk im Blut hinters Steuer setzt is sowieso gestört. Und da brauch mir keiner kommen mit: "Aber, ich kann noch voll gut Auto fahren, wenn ich was getrunken hab!"
     
  12. 11. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    vorhin redest du von 0,5 jetzt auf einmal von 1,1promille, was jetzt?

    schuld hat er auf jeden fall, und da er in probezeit ist bekommt er nochmal ärger wegen alkohol in der probezeit.

    sollte alles gesagt sein.
     
  13. 11. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    Er war bestimmt selber der Fahrer. Immer diese Threads ála "Ein Freund von mir hat da son Problem..."
     
  14. 11. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    Das stimmt so nicht! Der mit 300km/h wird auf jedenfall eine Teilschuld erhalten, weil er 170km/h über Richtgeschwindigkeit gefahren ist und wenn nachgewiesen wird, dass er, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte, der Unfall hätte vermieden werden können, trägt er eventuell noch mehr Schuld.
    Das Beispiel ist allerdings total unrealistisch, weil niemand mit 60km/h auf der linken Spur der Autobahn unterwegs ist; und wenn der mit 300 reingeknallt wäre, dann müsste man über Versicherung etc. gar nicht nachdenken, weil da dann keiner mehr ist, der was davon hätte^^
     
  15. 11. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    >0,8 promille: Straftatbestand (egal ob unfall oder normale kontrolle) - Führerscheinentzug, u. U. Geld oder Freiheitsstrafe, Aufbauseminar für Drogen und Alkoholauffällige Kraftfahrer, Verkehrschulung etc. möglich

    Wer den Unfall jetz genau Schuld ist weiß ich nicht, Teilschuld aber auf jeden.
    Kleiner Tip: Führerschein direkt freiwillg abgeben und einsichtig sein, kommt bei der Urteilsbildung gut

    ach so ja und Probezeit wird verlängert, 1 Jahr glaub ich.

    (basiert auf meinen Erfahrungen aus meiner "unvernünftigen" Zeit Für nen neuen Lappen musste ich dann nach der Sperrfrist nochma 200 latzen X( )

    gr33tz
    mdaboss
     
  16. 11. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    Sry ich wollte einfach nur verdeutlichen das der der Auffährt nicht IMMER Schuld hat, ich weiß das Beispiel war nicht alzu toll gewählt

    Das ist nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sondern von Fahrschule zu Fahrschule.
    Ich wohne auch in NRW und die günstigste die cih gefunden habe war in Krefeld und hat 175€ gekostet, die meisten anderen zwischen 200 und 300€



    Und nochmal, es ist nicht zu 100% sicher das er die volle Schuld trägt.
    Die Polizei wird ihm das zwar einräumen, aber wenn er vor Gericht gehen will, dann wird das ganze für Ihn nochmal um einiges besser aussehen.

    Aber das ändert auch nix daran, dass die ganze Sache einfach nur rücksichtslos und unverantwortlich ist.
    Ich sehe es auch so, das es dieser besagten Person recht geschiet, wenn er den Lappen abgenommen bekommt.
     
  17. 13. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    der typ kriegt mehr ärger
    bei der omi zahlt die versicherung
    und der typ kriegt halt stress is ja klar
     
  18. 13. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    Der, der unter Alkohol steht und in einem Unfall verwickelt wird, bekommt meistens immer die Mitschuld, da ja behauptet wird, dass er eben unter Alkoholeinfluss stand und nicht richtig reagieren konnte. Er wird als eine Gefährdung im Strassenverkehr eingestuft und bekommt so eine Mitschuld.
    Da ein Alkoholtest auch durchgeführt worden ist , sicher durch Pusten, kann man keine klaren ergebnise bringen, dadurch muss ein Bluttet gemacht, aber selbst dann, wäre die Promille hoch genug, um ihn gewisse Mitschuld zu geben.

    Auch wenn Oma Vollschuld hatte und es auch zugegeben hat, wird die Versicherung für das Auto deines Kumpels nichts aufbringen, eben deswegen, weil er unter Alkoholeinfluss gefahren ist!

    Da er noch in Probezeit ist wird eine Geldstrafe von 150€ - 3 Monate Fahrverbot - 3 pkt in Flesnburg und ein Aufbauseminar auf ihn zu kommen. Aufbauseminar dauert 5 Tage jeweils ein tag in eine Woche und muss jeden Tag daran teilnehmen wenn er sein Führerschein wieder haben will!
    Kostet bei jede fahrschule anders, bei mir damals 380€ gekostet!!!

    Oma wird sicherlich, wenn sie sich nicht quer stellt, den Schaden für dein Auto zahlen bzw die ihre Versicherung.

    Viel Glück...

    p.s: selber schuld, wenn man besoffen fährt! Kann ich aufkein fall tollerieren sowas....
    Trinken - auto stehen lassen oder mit Konsequenzen rechnen.
     
  19. 13. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    1.1 promille na dann... is er selbst dran schuld wer sich mit soviel noch hinters steuer setzt hat im straßenverkehr nichts zu suchen. Er hat die komplette schuld da er unter alkoholeinfluss gefahren ist. die versicherungen haben in der regel in den agbs stehen das sie bei alkohol nicht zahlen und dann ka in der regel 10.000 € selbstbeteiligung bei nem unfall anfallen. die versicherung wird den schaden an dem auto der oma zwar vorstrecken aber gerichtlich einfordern desweitern wird dein "freund" den führerschein abgeben mit nachschulung ist bei 1,1 promille nicht mehr... desweitern hat er glück das keine personen zu schaden gekommen sind da er sonst unter umständen lebenslang geld an das/die opfer zahlen könnte
     
  20. 13. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    nein ich hab gelernt. es gibt bei auffahunfällen keine eindeutige schuld mehr etc.
    meist so 60 zu 40 % oder 70 zu 30%..

    aber alk und dann noch so hoch (aufeinmal) dann ist er schuld
     
  21. 13. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    wird einem als fahrer z.b. eindeutig die vorfahrt genommen, und der unfall wäre
    auch nüchtern nicht zu vermeiden gewesen gilt man nicht als hauptbeschuldigter.
    d.h.: die versicherung wird unter umständen trotzdem für den schaden aufkommen,
    wird sich halt im laufe der zeit klären.

    nur soviel dazu
     
  22. 13. Oktober 2008
    AW: Alkohol gegen Unfallverursacher!?

    dein kumpel hat noch viel mehr zu fürchten als nur die unfallschuld.

    nebenbei bekommt er noch ne anzeige wegen trunkenheit im straßenverkehr. lappen sollte bei dem wert auch erstmal weg sein, mindestens 6 monate. dazu noch ne hohe geldstraße oder knast wenner nich zahlen kann.

    eventuell wird auch seine versicherung rummucken (wird ja wegen seinem alkoholpegel von 1,1 mindestens 50% teilschuld habe) , dass die den schaden bei der alten dame nicht übernehmen.

    wird auf jeden fall ein teurer spass für deinen kumpel.
     
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