Strafe für Dokumentenfälschung?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von 7even-, 12. Oktober 2008 .

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  1. 12. Oktober 2008
    meinem bro wurde gestern sein ausweis vom türsteher einer disco abgenommen.

    Er hat ihn selbst gemacht ^^ scan , photo cs3 , highend drucker, laminierer , fertig
    hat ein jahr lang wunderbargeklappt, bis gestern naja , weiß jemand wie hoch sich die strafe beläuft auf so eine "dokumentenfälschung" ? er ist logischerweise unter 18


    mfg
     
  2. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    ich würd dir mal zu google raten, da findeste bestimmt was...

    is aber blöd, weil er dann vorbestraft ist und das kan nihm später bestimmt chancen verbauen...
     
  3. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    urkundenfälschung, wenns nur darum ging das er in ne disko kommt, dann wirds wohl nichts großes werden.

    entweder wirds fallen gelassen, kleine geldstrafe oder, was ich am warscheinlichsten finde, sozialstunden.

    kommt drauf an wie schlau sich dein bro bei den bullen anstellt.
     
  4. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    Wenn er nicht so dumm war und seine richtige Adresse draufgefakt hat, wird nichts passieren.

    lg sudo
     
  5. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    Urkundenfaelschung

    wird dir bestimmt weiterhelfen.. gl

    #mkey
     
  6. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    Immer sehr geil wenn Leute einfach mal schreiben was se denken.
    Strafgesetzbuch sagt:

    Also bis zu fünf Jahre / Geld Strafe, je nach Richter und Fall.
    Würde mit rechtlichen Sachen NIE bei RR fragen, weil hier 90% der User einfach mal was schreibt damit der Postcounter eins hochgeht und das hierbei übel enden kann.

    Hast doch sicher ne Recfhtsschutzversicherung, da fragen.
    Oder Rechtsportale inm Internetz, gibt genug, weiß aber leider grad keines, google mal.
    Wenn nicht -> Privat Anwalt konsultieren!
     
  7. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    @jophiel

    aber kann es sein das ein 17jähriger der schüler 5 jahre freiheitsstrafe bekommt
     
  8. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    5 Jahre ist das höchstmas, da er unter 18 ist kommt schonmal mit Garantie nicht, ausserdem warsn minder schwerer Fall, wiegesagt nur damit er inne Disse kommt.. denke das beläuft sich auf Sozialstunde/Geldstrafe, nur das er danach vorbestraft wäre, ist mies.

    Wiegesatg, versuchen per Hotline/Internet/Anders einen Anwalt zu konsultieren.
    Ich selbst hab auch nicht viel Ahnung...
     
  9. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    Ey leute laebrt doch nich wieder so eine ! man kann auch wegen gras in knast wandern aber es wird meistens fallen gelassen bzw sehr lasche strafen.

    es kommt IMMER auf die art des gesetztesbruches an und wegen nem perso (der warscheinlich noch total unprofessionel aussah) mit dem man in diskos will, kriegt man keine Freiheitsstrafe...

    omfg
     
  10. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    Also er ist 17 Jahre und hat eine Straftat begangen und Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelickt! Durch sein Alter fällt das noch in das Jugendstrafrecht! Ich würde mal sagen der hat sozialstunden zu erwarten, einen Eintrag in die Polizeidatenbank und wenner Pech hat eine Geldstrafe! Der Betreiber der Disco könnte auch noch eine Anzeige stellen wovon aber nicht auszugehen ist! Warte erstmal den Brief vo der Staatsanwaltschaft ab und geht pünklich zu Termin ein guter eindruck hilft immer!

    Aber naja ich denke das wird bei Sozialstunden bleiben der eintrag bei der Polizei wird übrigens mit 18 Jahren gelöscht!

    mfg. BIOSHOCK
     
  11. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    ui das klingt ja ma krass :O
    aber wie die andren schon meinten , wird es nich so hart bestraft werden
    is ja nur was kleines usw.
    aber in den club könnt ihr allerdings nichmer so schnell
     
  12. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    stand denn auf dem aufweis alles richtig drauf ? außer natürlich das bday datum , meine name adresse und so ?

    vielleicht könnte er ja auch noch irgendwie versuchen jmd von der disco zu erreichen,
    und sich endschuldigen und sagen ja blah ich weiß das es falsch war etc. vielleicht erstatten sie ja dann keine anzeige!? (falls sie es noch nicht gemacht
    haben)
     
  13. 12. Oktober 2008
    AW: Strafe für Dokumentenfälschung?

    also ich hatte mal sowas ähnliches bei meinem freund der hat dann eine sozialstrafarbeit oder so bekommen
    er musste im tierheim sozialstunden abarbeiten und hat halt auch ne anzeige bekommen
    damit hat er große chancen für seinen späteren beruf verbaut
    ich rate davon ab wartet einfach bis ihr 18 seit dann bekommt ihr ein der echt ist
     
  14. 12. Oktober 2008
    AW: Strafe für Dokumentenfälschung?

    Schau doch lieber mal bei Seiten nach, auf denen Anwälte und Juristen vertreten sind!
    Google sagt:
    - www.recht.de - Forum Deutsches Recht
    - http://www.gomopa.net/Finanzforum/Tipps-Adressen-und-Moeglichkeiten/Rechtshilfe-im-Internet.html

    Der zweite Link ist nicht sehr aktuell, aber unter den aufgelisteten Seiten befinden sich sicherlich ein paar brauchbare!
     
  15. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    Ich glaub nicht dasse die Anzeige fallen lassen. Denn wenn die Bullen minderjährige in Clubs erwischen könnte im schlimmsten Fall der Club/Disco geschlossen werden,da sind die schon sehr streng damit so wie ich es erfahren hab.
    Einfach abwarten,da dein Bruder denk ich ma keien vorstrafen hat wird es eine geringe geldstrafe,ich rechne so mit ca 50-100 €.
     
  16. 12. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    1. Der soll nicht rumheulen, wenn man etwas unrechtes tut muss man damit rechnen das man ♂️♀️ wird
    2. Was soll dem schon passieren? unter 18 --> Jugendstrafrecht. Wenn er nicht grad dick vorbestraft ist muss er Sozialstunden machen. Vielleicht noch ne Geldstrafe und Bewährung. Soll er sich eben nichts mehr zu schulden kommen lassen.

    Zum Thema Zukunft verbaut: Man muss dem Arbeitgeber nicht erzählen das man vorbestraft ist. Ist das gute Rechte von einem es zu verschweigen (Funktioniert halt nicht wenn man Beamter werden will)
     
  17. 13. Oktober 2008
    AW: Die Bullen -.-

    Wie Jophiel schon zitiert hat, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich, die aber wohl nur bei Fälschungen und Verkäufen von Dokumenten im großen Stil angewandt wird.
    Mein Rat: Frage in einem Rechtsforum oder kontaktiere den Anwalt deines Vertrauens!
    closed
     
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