aushilfsjob bis 22 uhr ?!

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Sinthora, 17. Oktober 2008 .

Schlagworte:
  1. 17. Oktober 2008
    hey ho,
    hab seit kurzem bei unserem edeka um die ecke einen aushilfjob

    2 mal die woche, ganz chillig, mittwoches von 14-20 uhr
    und samstag soll ich jedes 2. wochenende cvon 18-22 uhr arbeiten

    jetzt die frage ich bin 17 jahre alt, is das laut jugendarbeitsschutzgesetz ok?

    hab hier mal nen kleinen auszug:

    "� 14
    Nachtruhe

    (1) Jugendliche d�rfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr besch�ftigt werden. "

    Quelle:
    JArbSchG: Jugendarbeitsschutzgesetz

    is das richtig?
    dann könnte ich theoretisch hingehn und mich daruf beruen und sagen das ich nur bis 20 uhr arbeiten darf.

    Gruß
     
  2. 17. Oktober 2008
    AW: aushilfsjob bis 22 uhr ?!

    Jo, dann haste aber bald kein job mehr
    scheiss doch drauf machste dir ja sonst auch nichts draus?
    udn wenns gut bezahlt ist sehj ich da noch weniger grund drin
     
  3. 17. Oktober 2008
    AW: aushilfsjob bis 22 uhr ?!

    es gibt die gesetze, das ist kar....

    du hast dir den job doch ausgesucht. wenn du nicht bereit bist, so lange zu arbeiten, dann sags denen und berufe dich auf die regelung, jedoch bist du beim chef dann unten durch und wie oben gesagt bist du den job dann evtl bald los. ich denke es gibt ausreichend interessenten, die auch samstags arbeiten würden. von daher wärst du kein allzu großer verlust
     
  4. 17. Oktober 2008
    AW: aushilfsjob bis 22 uhr ?!

    ist ja freiwillig, also ich würd nix sagen und einfach arbeiten,
    falls sich mal nen kunde/ person xyz Beschwerd überirgendwas und es kommt raus, das du nicht solange Arbeiten darfst, wird dein Arbeitgeber gezwungen sein dich zu kündigen.



    wenn du das mit auf 20uhr berufen machst, biste deinen Job los, sowas suchen viele Leute^^
     
  5. 17. Oktober 2008
    AW: aushilfsjob bis 22 uhr ?!

    Wenn du kein Bock hast nach 8te zu arbeiten, dann sag halt du würdests gern machen, aber dein Vater will dich nicht lassen wegen Jugendschutz und so.

    Denk nicht, dass die dich deswegen gleich kündigen, wenn du sonst deine Arbeit machst..
     
  6. 17. Oktober 2008
    AW: aushilfsjob bis 22 uhr ?!

    Wenn es dir egal ist, dann hau rein, Ärger bekommt bei solchen Sachen der Betrieb, nicht der beschäftigte Jugendliche, der wie man an deinem Fall sieht immer total unwissend ist =)
    Wenn du es nicht willst, dann würde ich, wie candy schon sagte, einfach die Eltern dafür hinhalten lassen.
     
  7. 18. Oktober 2008
    AW: aushilfsjob bis 22 uhr ?!

    5,50 die Stunde ist ziemlich hart! bin bei Kaufland aushilfe für 9,48+2€ Spätaufschlag ab 18.oo

    Allerdings ist es dir nicht verboten da zu arbeiten! Stell dir mal vor Kinder im Theater, TV, Musikbranche etcetc. dürften nur bis 20.oo ran und ich mein du bist 17 ^^


    § 14
    Nachtruhe

    (1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

    (2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen

    1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
    2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
    3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
    4. in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr

    beschäftigt werden.

     
  8. 19. Oktober 2008
    AW: aushilfsjob bis 22 uhr ?!

    ach du hast aber sorgen, ich habe mit 17 sogar bis 00:00 uhr gearbeitet und das für nur 4,75/std.
    ich rate dir nur eins, wenn das ein chilliger job ist, dann behalte ihn, denn wenn du sagst du darfst nur bis 20 uhr arbeiten, dann schmeißen die dich vielleicht raus und sagen, das genug andere leute diesen job haben wollen. und wenn der staat was davon mitbekommen sollte, sind die ja selber am *****, die müssen ja drauf achten wie lange du arbeiten darfst... von daher mach einfach weiter
     
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