Youtube lässt Usern ihre Verwertungsrechte

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von SaschaB, 23. Juli 2006 .

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  1. 23. Juli 2006
    Am Mittwoch dieser Woche war es gewesen, als sich zum ersten Mal jemand die neuen Nutzungsbedingungen der Video-Community youtube.com genauer angesehen hatte.

    Im Abschnitt 5 fand sich dort folgender Passus: " (…) durch die Übermittlung von Inhalten an youtube räumen Sie youtube eine weltweite, nicht-exklusive, unentgeltliche, unterlizensierbare, übertragbare Lizenz ein, die es youtube erlaubt, das Material zu nutzen, zu reproduzieren, zu vertreiben, anzubieten und Auszüge zu erstellen in Verbindung mit der youtube-Website und den Firmen von youtube und deren Nachfolgern… in allen Medienformaten und über alle Verbreitungswege."

    Im Klartext bedeute der lange Satz nichts anderes, als dass youtube das Recht erhalte, mit den von Usern eingestellten Videos und deren Bestandteilen eigene Geschäfte zu machen. Wie allgemein interpretiert wurde, gehört dazu auch, etwa den Song zu einem von einer Band eingestellten Musikvideo selbst als Platte herauszubringen.

    Die Empörung in den Blogs und den Online-Medien war gewaltig. Das Unternehmen mühte sich daraufhin um Klärung: "Um es klarzustellen", heißt es in einem Statement von youtubes Marketing-Managerin Jennifer Nielsen, aus dem das Blog "boingboing.net" zitiert, "youtube hatte nie vor, User-Einsendungen auf CD oder anderen klassischen Medien zu verkaufen und hat sich auch nie die Rechte dazu beschafft". Der zitierte Satz sollte youtube in die Lage versetzen, die Website oder Teile davon etwa in die Seiten Dritter einzubinden und ähnliche Arten inhaltlicher Partnerschaften zu schließen.

    Quelle:
    http://n24.de/wirtschaft/multimedia/index.php/n2006072118123300002
     
  2. 24. Juli 2006
    Das ist schon krass. Das sind ja teilweise echt gut gemachte Videos, die man locker Vertreiben kann. Und wenn Youtube des einfac macht... nenene, ganz pöse!
     
  3. 24. Juli 2006
    Ich finde das von youtube echt , die sollten das aus ihren AGBs nehmen, echt ne frechheit, was die sich da erlauben. Die verdienen doch bestimmt genug kohle mit werbung auf ihrer seite.
     
  4. 24. Juli 2006
    YouTube dementiertVideouploads bleiben Eigentum der User

    Eine Änderung der YouTube-Geschäftsbedingungen sorgt gerade für Wirbel: der Videohoster beansprucht Rechte an den Uploads, die Verbreitung, Verwertung, Veränderung und Nutzung aller geuppten Videos umfassen. Youtube könnte die Tonspuren beispielsweise von Bandvideos als CD verkaufen, Clips für Handys vermarkten, Sounds für Werbespots nutzen, all dies sei von den AGB gedeckt. YouTube dementiert: es gehe nur um die notwendigen Rechte, um Videoeinbindungen auf externe Seiten zu erlauben, der User bleibe Besitzer seiner Videos und nach Löschung des Files durch den User würde YouTube ohnehin alle Rechte an dem Clip verlieren.

    In der Tat bietet YouTube viele Möglichkeiten für Dritte an, die Videouploads zu nutzen - beliebige Homepages können die Videos vollständig einbinden oder per Screenshot auf das YouTube-File verweisen. Genau das macht den Dienst als Videohoster ja auch für Upper wie Nutzer attraktiv. Um solche Nutzungsangebote juristisch abzusichern, muss YouTube in der Tat weitgehende Rechte vom Uploader abgetreten bekommen, um selbst vor Klagen sicher zu sein.

    Mit dem Upload der Videos gebe man YouTube das

    "...weltweite, kostenfreie, nichtexklusive, weiterlizenzierbare und übertragbare Recht, Useruploads zu nutzen, reproduzieren und verbreiten, abgeleitete Werke zu entwickeln, aufzuführen und abzuspielen, und zwar auf der YouTube-Webseite und in YouTubes (und seinen Nachfolgeunternehmen) Geschäftsbereichen, mit inbegriffen und ohne Einschränkungen in Bezug auf Werbung und Weiterverbreitung Teile oder aller Inhalte der YouTube-Webseite (und abgeleiteter Werke) in sämtlichen Medienformaten und über alle Medienkanäle."

    Die Kritik an den AGB sei überzogen und geschehe auf Basis von sinnverzerrenden Ausschnitten der AGB, so dagegen YouTube. Bei der Kritik werde meist die Passage ausgelassen, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Videos Besitz der User bleiben.
    "Zur Klarstellung: Sie behalten alle ihre Besitzrechte an ihren User-Submissions." geht in der Tat den beanstandeten AGB-Passagen voran

    Aaron Newton von c|net kommentierte entsprechend, dass der AGB-Giftschrank zum Videohosten einfach notwendig sei, um als Hoster vor Klagen gesichert zu sein. c|net hätte ähnlich weitreichende AGB verwenden müssen, habe sie jedoch weniger juristisch formuliert, um ein besseres Verständnis zu gewährleisten. YouTubes AGB

    "...lesen sich, wie wenn sie deine Seele wollen, aber als juristische Begriffe sind sie verbreitet und vernünftig. Persönlich denke ich, Dienste wie YouTube sollten sie in klarer verständlicher Sprache formulieren."



    Quelle: Gulli


    MfG
     
  5. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.