#1 22. Oktober 2008 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 Hallo, ich hab ja letztens vor 2 Tagen oder so über den Vorfall hier berichtet: Gestern Nacht! - RR:Board so aufjeden Fall ist die Anzeige da und ich bin direkt zum Anwalt. ZU einem Fachanwalt für Strafrecht. so alles shcön und gut er meinte er holt sich die Akte und schaut sie durch und dann schauen wir weiter. Okay er sagt wenn was passiert, dann über das Jugendstrafrecht. Naja er meinte auch das es ca. 600€ kosten wird. Ich hab von Bekannten etc. gehört das man den Anwal über die Stadt oder Versicherung etc zahlen kann. Wenn man zumindest kein Einkommen hat und unter 21 ist und zu Hause wohnt. Weiß jemand über dies Bescheid oder hat das jemand shcon gemacht ? Naja vielan Dank, Bewertungen sind natürlich vergebensbereit + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. Oktober 2008 AW: Anwalt Frage Ja das stimmt. Wenn du Dir keinen leisten kannst, bekommst du einen gestallt. Dieser muss dich dann Verteidigen. Oft ist es bei Jugendverhandlungen und leuten die ein Einkommen haben das unter einem bestimmten Limit sind. MFG Gera + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. Oktober 2008 AW: Anwalt Frage ja ok.. ich bin noch in der schule hab aber einen 400 job... und eltern verdienen schon also es is nich so das wir uns keinen leisten können aber wenn nicht wäre es natürlich besser... der anwalt selber meinte das geht nich... zumondest nich bei so niedrigen fällen.. weiß sonst keiner was darüber? also bei mord z,b, muss man sich ja einen anwalt nehmen und wenn man sich keinen leisten kann wird einem einer gestellt... aber jezz bei mir weiß ichs nich genau.. ich frag die versicherung noch morgen aber sonst würde ich das shcon gerne wissen + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. Oktober 2008 AW: Anwalt Frage quatsch mit soße! so einfach ist es im fernsehen! du musst zu gericht und gerichtskostenbeihilfe beantragen, für den fall das du verlierst musst du ja die prozesskosten tragen. dann gehst du zu deinem verteidiger und frägst ihn ob er als pflichverteidiger verhandelt.. wenn ja dann musst du die anklageschrift abwarten! dort wird drinnstehe ob dir ein pflichverteidiger zusteht. wenn JA, dann wackel mit der anklageschrift zu deinem anwalt, er wird dir sagen wo man nun die kostenbeihilfe beantragen kann, bzw er macht das soagr noch selber. einen pflichverteidiger bekommt man eigentlich nur bei schweren straftaten wo gefängnis nicht ausgeschlossen ist! ES STEHT IN DER ANKLAGESCHRIFT OB DIR EIN PFLICHVERTEIDIGER ZUSTEHT. ich wäre jetzt noch gar nicht zum anwalt gerannt. warte einfach die anklageschrift ab. vielleicht überlegt sich die gegenseite das alles ja noch mal oder die klage wird abgewiesen. dann haste dir umsonst mühe und kosten gemacht du musst bei der aussage einfach sagen wie viel du verdienst. dann wird das berücksichtigt in der anklageschrift. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#5 23. Oktober 2008 AW: Anwalt Frage ja also die anzeige kam halt und da stand nix von vorladung etc. das war so eine komische schriftlixche äußerung zum vorfall.. ich wurde ja nich von der polizei sondern von einer person angezeigt... naja ok wenn das keiner weiß close ich später.. danke trotzdem + Multi-Zitat Zitieren