#1 23. Oktober 2008 Hi und zwar wollte ich mal wissen, ob das arbeitsamt bei ner bank irgendwie anfragen darf ob jemand der arbeitslosen geld kriegt, dort ein konto offen hat? Man muss ja alle Konten angeben und offenlegen, jetzt wollte ich mal wissen ob die banken da auskunft geben wenn das arbeitsamt da anfragt? Weiss da jemand was genaueres? + Multi-Zitat Zitieren
#2 23. Oktober 2008 AW: Arbeitsamt probleme willst du den staat be n, oder was? wenn du beim sozialamt, arge etc. leistungen beantragst, musst du eine auskunftsverpflichtung unterschreiben. wenn du nicht alles angibst und sich das später so rausstellt, darfste alles schon zurückbezahlen. beim arbeitsamt besteht die leistung, falls du anspruch darauf hast, aus mitteln, die du eingezahlt hast. da hast ein du ein recht drauf. geld, welches du verdienst/erhälst, wird jedoch von der leistungshöhe abgezogen. bis ca. 370 € (genaue zahl hab ich vergessen) ist es anreichnungsfrei. sollte sich jedoch auch hier herausstellen, dass die angaben unvollständig sind, darfste auch alles wieder zurückzahlen da ich selbst bei einem amt gearbeitet habe, kann ich sagen, dass ich auch ab und zu auskünfte eingeholt habe, auch ohne gesetzliche grundlage. die bankangestellten haben die leute, die den staat be n eben auch satt + Multi-Zitat Zitieren
#3 23. Oktober 2008 AW: Arbeitsamt probleme Jap kann ich dir ganz genau erklären! Also das Arbeitsamt macht eine Schufa abfrage dann habe die erstmal deine ganzen Daten ob du eine Bonität ( Geldbesitz) vorweisen kannst! Wenn ja bekommst du erstmal keine Hilfe! Bei den Angaben offen und ehrlich sein sonst ist das unterschlagung und das hat eine Anzeige wegen veruntreuung zu folge kann Geldstrafe oder wenn du die nicht zahlen kannst Knast!Deswegen be nicht das Amt die kriegen früher oder später alles raus sonst darfste das auch noch zurück zahlen! Hoffe das ist verständlich mfg.BIOSHOCK + Multi-Zitat Zitieren