#1 26. Oktober 2008 Hey Leute, ich hab mir jetzt so ziemlich alle Threads hier angesehen die sich mit dem Thema Unterbodenbeleuchtung auseinandersetzen aber bin trotzdem nicht wirklich schlau daraus geworden. Darf ich mir jetzt eine Beleuchtungsanlage wie diese hier an mein Auto montieren ohne dass ich Ärger bekomme? Das Ganze würde ich so verbinden dass es nur an geht wenn die Tür geöffnet wird. Ich habe gesehen dass es irgendwie funktioniert wenn man es als "Einstiegsbeleuchtung" eintragen lässt. Geht das so wirklich oder muss ich da irgendwas beachten? Wäre nice wenn mich da jemand von euch aufklärt BW is drin + Multi-Zitat Zitieren
#2 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung Es darf nur im Stand angehen Nur bei tür auf Die Lampen müssen ein E prüfzeichen haben Also legal fast nicht machbar + Multi-Zitat Zitieren
#3 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung das ist richtig, aber am besten mal zu deinem tüv fahren wo dus auch eintragen lassen würdest dann sagt er dir was man beachten muss. Weiss keiner besser als er selber + Multi-Zitat Zitieren
#4 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung Richtig wurde alles gesagt! Ich überlege gerade nur ob man das eintragen lassen muss wenn eine E-Prüfzeichen drauf ist. Denn du benutzt das dann ja nur im stehen... grüße monster_titte + Multi-Zitat Zitieren
#5 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung um sinnlosen diskussionen ein ende zu setzten: sowas wird dir kein normaler tüv prüfer eintragen. entweder kennst du einen (vitamin b) oder die idee kannst dir sonst wo hin stecken^^ + Multi-Zitat Zitieren
#6 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung Ich hatte selbst so eine unterm Auto....wie schon gesagt wurde darf sie nur im Stand aktiv sein und muss vom TÜV genemigt werden. Ich habe mich zuerst beim TÜV erkundigt was überhaupt erlaubt ist bevor ich mir welceh geholt habe weil nicht jede Art davon ist in Deutschlad zulässig! Hoffe das hilft dir etwas weiter! mfg.BIOSHOCK + Multi-Zitat Zitieren
#7 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung wenn dus ganz genau nimmst ist keine zulässig. weil die genauen bestimmungen sind glaub ich, nur an: auf nicht öffentlcihem grund, bei motor aus, handbremse an und tür offen. + Multi-Zitat Zitieren
#8 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung ....dann noch fenster halb-offen, schiebedach komplett auf und außenspiegel eingeklappt ich finde es schon sehr plakativ wie hier immer nur spekuliert wird ohne genaues zu wissen.....wenn all diese sachen nicht erlaubt sind, warum darf man mit den Brabus fahrzeugen inkl. dieser anlage fahren...... hat keiner ne seriöse quellenangabe ? + Multi-Zitat Zitieren
#9 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung hatte /hat folia tec nichma was mit Tüv/abe im angebot?? ich kanns grad nimmer finden + Multi-Zitat Zitieren
#10 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung Wer sagt dir denn das man das darf? + Multi-Zitat Zitieren
#11 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung doch muss man. das "E-Prüzfzeichen" ist nur dafür da, dass für diesen Artikel ein Gutachten vorliegt. dieses muss dann aber noch im Fahrzeugschein eingetragen werden. Sachen mit "ABE" brauch man hingegen nicht eintragen, da diese ja die "Allgemeine Betriebserlaubnis" besitzen 2T würde auch eher zum TÜV gehen und nachfragen, weil die sachen sind echt immer so grenzwertige fälle. der eine tüv macht es der andere nicht. kommt immer auf die prüfer an. such dir einen, frag vorher nach und guck dann was er sagt. + Multi-Zitat Zitieren
#12 26. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung ich hatte mal ne bericht über ne e-klasse mit sowas gelesen und da stand "mit ausdrücklicher genehmigung vom TÜV SÜD" + Multi-Zitat Zitieren
#13 27. Oktober 2008 AW: Unterbodenbeleuchtung Hey Leute ich war heut mal beim TÜV hier in der Nähe und hab mich bei denen erkundigt. Der Typ hat mir gesagt dass es offiziell nicht erlaubt ist aber dass es eben den Trick gäbe es als "Ausstiegsbeleuchtung" zu kennzeichnen. Dann dürfte das Licht aber nur angehen wenn die Tür geöffnet wird. Dann käme das Fahrzeug auch durch den TÜV, das wäre kein Problem hat er gesagt. Die Unterbodenbeleuchtung müsste dann aber sicher montiert sein und darf nicht splittern. Aber wie es mit der Polizei in solchen Sachen ist, das ist unterschiedlich meinte er - die einen dulden es, und von den anderen bekommt man ne Strafe dafür. Eingetragen werden kann diese Beleuchtung jedenfalls nicht. Hoffe ich hab damit alles geklärt. Aber danke trotzdem an alle + Multi-Zitat Zitieren