Teilprivatisierung JVA Hünfeld Vor- und Nachteile !!

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Sinthora, 29. Oktober 2008 .

Schlagworte:
  1. 29. Oktober 2008
    Hey ho RRler

    soll nen Referat über die Teilprivatisierung der JVA in Hünfeld halten..

    AM Anfang wollte ich erstma die Pro und Kontras aufzählen und besprechen.
    dazu fallen mir aber nicht sooo viele ein.

    Pro:
    mehr arbeitsplätze, da nicht nur beamte dort arbeiten müssen

    Kontra:
    ...

    Hoffe ohr könnt mirn bisschen helfen.
    ps: google hilft nicht alzu viel
     
  2. 29. Oktober 2008
    AW: Teilprivatisierung JVA Hünfeld Vor- und Nachteile !!

    bei kontra vielleicht das man bei den Sicherheitsvorkehrungen einspart und somit das Gerfängniss unsicherer wird, heutzutage spart man ja wo man nur kann...
     
  3. 29. Oktober 2008
    AW: Teilprivatisierung JVA Hünfeld Vor- und Nachteile !!

    pro:
    der Staat spart Geld
     
  4. 30. Oktober 2008
    AW: Teilprivatisierung JVA Hünfeld Vor- und Nachteile !!

    kontra: Das Personal könnte die Qualitätsstandarts nicht einnhalten. entweder zu nett oder zu grob. das ist die m.E. die größte gefahr. knotra: Bei verwandtschaften und verschwägerungen bzgl. Häftling und Wächter können Racheakte oder Bevorzugungen besser stattfinden.
    Kontra: Korupptionanfälligkeit der Wächter, denn das Gefängnis ist ein Umschlagplatz von geld & drogen. Jeder mensch ist ab nem gewissen grad korrupt. Der Unterschied von privatem Wachpersonal und Beamten ist, dass Beamte ne andere Einstellung zum beruf haben. (Beamtenschimmel)

    ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen
     
  5. 30. Oktober 2008
    AW: Teilprivatisierung JVA Hünfeld Vor- und Nachteile !!

    noch was: Teilprivatisierung: ob sich das personal (altes und neues) verstehen werden. ob sich das alte personal privílegien erschafft usw...
     
  6. 31. Oktober 2008
    AW: Teilprivatisierung JVA Hünfeld Vor- und Nachteile !!

    kontra:

    grundsätzlich hat der staat das gewaltmonopol und es ist sache der länder, dieses auszuführen. Dieses nun an Dritte abzugeben, kann verfassungsrechtlich nicht unbedenklich sein.

    Ich meine zwar, dass ein Teil der JVA - Überwachung nicht privatisiert wurde, aber es scheint mir doch eine sehr verschwommene Grenze zu sein
     
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